Interessenbekundungsverfahren Jugendfreizeiteinrichtung Horn
Pressemitteilung vom 18.01.2023
Durchführung eines jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens gemäß §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin für den Betrieb der Jugendfreizeiteinrichtung (JFE) Horn
Mit diesem jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren für Leistungen nach dem § 11 SGB VIII wird ein gemeinnütziger Träger der freien Jugendhilfe gesucht, der die Jugendfreizeiteinrichtung Horn (Hoernlestr. 51, 12555 Berlin) ab dem 01.07.2023 betreibt. Die durchführende Stelle verfährt im Sinne des §7 Abs. 2 Satz 2 der Landeshaushaltsordnung von Berlin (Interessenbekundungsverfahren). Es handelt sich hierbei nicht um die Vergabe eines öffentlichen Auftrags. Das Ziel dieses jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahrens ist es, Interessierte für das Angebot zu erkunden, sowie die eingereichten Unterlagen zu prüfen, zu bewerten und einen Träger der freien Jugendhilfe für die Umsetzung des Projekts auszuwählen.
Bezirksstadtrat Alexander Freier-Winterwerb: „Es ist wichtig, dass wir für die Jugendfreizeiteinrichtungen Walter Kroh und das Horn Träger finden, die sich für die Kinder und Jugendlichen im Rahmen der Jugendarbeit engagieren wollen. Gerade in dieser herausfordernden Zeit brauchen junge Menschen Stabilität und Orte, an denen sie sich ausprobieren, FreundInnen treffen und Spaß haben können. Beide Einrichtungen sind in wichtigen Ortsteilen gelegen und haben spannende Gebäude. Ich hoffe sehr, dass es uns gelingt einen Träger zu finden, der die Einrichtungen betreibt.“
Inhaltliche Anforderungen
Der zu fördernde Träger der freien Jugendhilfe soll Leistungen nach §11 SGB VIII in Verbindung mit dem Berliner Jugendhilfe- und Jugendfördergesetz – AG KJHG, hier speziell in der Angebotsform 1, „standortgebundene offene Kinder- und Jugendarbeit“ (§ 6c Abs. 1 Nr. 1 Jugendhilfe-, Familien- und Jugendfördergesetz – AG KJHG), erbringen.
Das Angebot soll in folgenden Bezirksregionen realisiert werden: Köpenick Nord
Hauptzielgruppe:
Jugendliche im Alter von 14 – 21 Jahren; mit Stand 31.12.2021 leben 731 Jugendliche und junge Volljährige in der Bezirksregion Köpenick Nord und 3.166 im Prognoseraum 5
- Freiwilligkeit; Veränderbarkeit; offen bezogen auf Teilnehmerkreis und Leistungen (Orientierung an Interessen und Bedürfnissen der Zielgruppen; Partizipation und Beteiligung der Zielgruppen als pädagogisches Grundprinzip aller Angebote und Maßnahmen)
- kontinuierliche, verlässliche Angebote; Durchführung von Veranstaltungen von und für junge(n) Menschen
- vernetzt im Sozial- und Prognoseraum und darüber hinaus
- niedrigschwellig; Beziehungsarbeit: Aufbau von vertrauensvollen Beziehungen
- digitale Präsenz; Nutzung von sozialen Medien für Beteiligungsformate und die Öffentlichkeitsarbeit
- Entwicklung und Umsetzung von Prozessen mit dem Ziel selbstverwalteter Projektstrukturen und der Übertragung von Verantwortung einzelner Angebotsbereiche auf junge Menschen
- Samstagsöffnung ist obligatorisch, an mindestens zwei Wochentagen Öffnungszeit nach 20:00 Uhr
Adressat*innen
Das Verfahren richtet sich an nach § 75 SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe, die über mindestens dreijährige Erfahrungen in der Kinder- und Jugendarbeit gemäß § 11 SGB VIII verfügen. Interessierte sollen über sehr gute Kenntnisse der sozialräumlichen Strukturen und Bedingungen vor Ort sowie die regionalen und überregionalen Jugendarbeits-und -hilfestrukturen verfügen.
Gesucht wird ein Träger der freien Jugendhilfe, der Angebote und Maßnahmen vor Ort bedarfsgerecht und partizipativ entwickelt und umsetzt.
Finanzierung
Für das Projekt stehen 60.000,00 € bis zum Ende des Haushaltsjahres 2023 zur Verfügung. Als Projektbeginn ist der 01.07.2023 avisiert. Es wird die Einbringung von zusätzlichen Einnahmen/Eigenmitteln in Höhe von mind. 5% der zuwendungsfähigen Ausgaben erwartet.
Einzureichende Unterlagen
- Kurzkonzept (inkl. Darstellung der Zielgruppe(n), der Methoden, der Einbeziehung und Beteiligung von jungen Menschen, des personellen Konzepts, des Finanzierungsplans, des trägerinternen Kinderschutzverfahrens)
- Darstellung jugendhilfespezifischer Erfahrungen des Trägers, sowie der Kenntnisse in der benannten Bezirksregion, Aussagen zur Tarifstruktur des Trägers, Nachweis der mindestens dreijährigen Tätigkeit des Trägers in der Jugendarbeit
- Aktuelle Satzung, aktuelles Statut, aktueller Gesellschaftsvertrag o.ä.
- Anerkennung gem. §75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe
- Aktueller Auszug aus dem Vereins- oder Handelsregister
- Aktueller Nachweis der Gemeinnützigkeit
Sollten die unter 3., 4., 5. und 6. genannten Unterlagen dem Jugendamt Treptow-Köpenick von Berlin bereits in aktueller Form vorliegen, dann kann von einer erneuten Zusendung abgesehen werden. Es wird um einen kurzen Hinweis im Anschreiben gebeten. Die Unterlagen für diese Interessenbekundung sind bis zum 20.02.2023 vollständig per mail und
postalisch/persönlich unter folgenden Kontaktdaten einzureichen:
- Per E-Mail: projektfoerderung.jug@ba-tk.berlin.de
- Postalisch: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Jugendamt – Fachdienst Jugendhilfe, Jug FD 6028, Postfach 91 02 40, 12414 Berlin
Für die Erstellung der eingereichten Unterlagen zum jugendhilfespezifischen Interessenbekundungsverfahren werden keine Kosten erstattet.
Für Nachfragen innerhalb des Verfahrens wenden Sie sich bitte an:- Herr Krone – Regionalkoordinator Jugend- und Familienförderung der Region 4/5
Hans-Schmidt-Str. 10, Zimmer 303, 12489 Berlin
Tel.: (030) 90297 5209
E-Mail: krone.jug@ba-tk.berlin.de