Geflügelpest in Treptow-Köpenick – allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltende wird verlängert

Aufstallungspflicht bis 31.03.2022 verlängert

Pressemitteilung vom 17.03.2022

Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick möchte hiermit über die zum Schutz gegen die Geflügelpest bis zum 31. März 2022 verlängerte Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen im Bezirk informieren.

Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind im gesamten Bezirk auch weiterhin in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.

Die vollständigen Informationen sind auch der erneuten Allgemeinverfügung zu entnehmen: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/

Der erste Berliner Fall der Geflügelpest in dieser Saison war Ende Januar in Lichtenberg amtlich bestätigt worden. Nachdem der Erreger-Subtyp H5N1 Mitte Februar auch bei einer verendeten Möwe im Müggelsee nachgewiesen wurde, trat eine sofortige Aufstallungspflicht für alle Geflügelhaltungen im Bezirk Treptow-Köpenick in Kraft. Aufgrund des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens wird diese allgemeine Aufstallungspflicht zur Bekämpfung der Geflügelpest nun vorerst um vier Wochen verlängert. Sie ist damit bis zum 31. März 2022 in Kraft – zu diesem Zeitpunkt soll eine erneute Risikobewertung erfolgen.

Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes weist weiter darauf hin, dass das Sterben einzelner Tiere einen normalen Vorgang im Kreislauf der Natur darstellt. Nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest gestorben sein. Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen. Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen in den Geflügelhaltungen des Bezirkes Treptow-Köpenick erhalten Sie über den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick, in der Salvador-Allende-Straße 80 B, 12559 Berlin oder per E-Mail unter vetleb@ba-tk.berlin.de.