Geflügelpest nun auch Treptow-Köpenick nachgewiesen – allgemeine Aufstallungspflicht wird angeordnet
Bild: BA T-K
Pressemitteilung vom 17.02.2022
Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick möchte hiermit über die ab dem 17. März 2021 geltende Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen im Bezirk informieren. Grund für die Maßnahmen ist der nun auch erfolgte Nachweis des Geflügelpesterregers H5N1 bei einer Möwe im Müggelsee.
Bereits am 27. Januar 2022 war in Lichtenberg der erste Fall der Geflügelpest bei einem Wildvogel in dieser Saison nachgewiesen worden. Nachdem der Subtyp H5N1 nun auch in Treptow-Köpenick durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut amtlich bestätigt wurde, haben die Veterinär- und Lebensmittelaufsichten mehrerer Bezirke tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungen erlassen.
Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten (andere Vögel, ausgenommen Tauben) sind deshalb im gesamten Bezirk in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Eine Schutzvorrichtung ist hierbei eine Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss.
Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis zum 16. März 2022 befristet, über das weitere Vorgehen wird nach einer erneuten Risikoanalyse entschieden.
Die vollständigen Informationen sind auch der entsprechenden Allgemeinverfügung zu entnehmen: https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
Personen, die Tiere der oben genannten Arten halten, werden dringendst gebeten, diese (sofern noch nicht geschehen) unverzüglich der örtlichen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht anzuzeigen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden und hat teils zu schweren Erkrankungen geführt – die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher jedoch nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund der zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten kleinere Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpest-Erreger.
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes weist trotzdem darauf hin, dass in den kalten Jahreszeiten alte und kranke Tiere allgemein häufiger durch Kälte oder durch schlechte Ernährung sterben. Nicht jeder tote Vogel muss an Geflügelpest gestorben sein. Erst wenn mehrere Vögel deutlich krank erscheinen oder an einer Stelle tot gefunden werden, sollten Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei benachrichtigen.
Weitere Informationen zu den konkreten Maßnahmen in den Geflügelhaltungen des Bezirkes Treptow-Köpenick erhalten Sie über den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick, in der Salvador-Allende-Straße 80 B, 12559 Berlin oder per E-Mail unter vetleb@ba-tk.berlin.de.
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