Information des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Herbstlaub

Informationen zum Herbstlaub

Pressemitteilung vom 04.10.2021

Das Ordnungsamt Treptow-Köpenick möchte mit beginnendem Herbst erneut auf die rechtlichen Bedingung zur Entsorgung von Herbstlaub hinweisen. Wer für die Reinigung der einzelnen Straßen in der Stadt zuständig ist, klärt das Straßenreinigungsgesetz:

In § 4 Abs. 1 Satz 2 StrReinG ist geregelt, dass die ordnungsgemäße Reinigung, der im Straßenreinigungsverzeichnis C aufgeführten Straßen, den Anliegerinnen und Anliegern jeweils vor ihren Grundstücken bis zur Straßenmitte obliegt.

Anwohner in Siedlungsgebieten sind demnach dazu verpflichtet, das Laub vor ihren Grundstücken zu sammeln und zu entsorgen. Unter die sogenannten C-Straßen fallen Straßen am Stadtrand und in dünner besiedelten Arealen. Hierbei handelt es sich vorwiegend um nicht oder nicht ausreichend ausgebaute Straßen innerhalb einer geschlossenen Ortslage.

Zu einer ordnungsgemäßen Reinigung gehört auch die Beseitigung des Laubs von den Straßenbäumen. Eine Entsorgung durch die BSR oder das Umwelt- und Naturschutzamt erfolgt nicht. Die Lagerung von Laub und Schnittgut auf öffentlichem Straßenland stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 9 StrReinG dar und kann mit einem Verwarnungsgeld oder einer Geldbuße geahndet werden. Das bedeutet, dass es nicht genügt, Laub, das auf Grundstücken anfällt, auf öffentliches Straßenland zu fegen, es dort zu lagern und somit als entsorgt zu betrachten.

Abgesehen von den rechtlichen Vorgaben schaden an den Stämmen der Straßenbäume selbstangelegte „Komposthaufen“ den Bäumen auf längere Sicht. In den organischen Materialen finden Fäulnisprozesse statt, die ihre Rinde angreifen können.

Sollte eine Kompostierung des Laubs auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, können bei der BSR Laubsäcke zum Preis von 4,00 € pro Stück erworben werden. Die Säcke fassen 90 Liter mit maximal 25 Kilogramm. Die Abholung durch die BSR ist im Kaufpreis inbegriffen und kann im Service-Center der BSR entgeltfrei angemeldet werden. Die befüllten Säcke können einfach an den Straßenrand gestellt werden. Bitte lehnen Sie die Säcke nicht an Laternen oder Bäume! Bei Selbstanlieferung der Laubsäcke zu einem Recyclinghof der BSR wird 1,00 € zurückerstattet. Es werden insgesamt höchstens fünf Säcke angenommen. Bei kleineren Mengen ist auch eine Entsorgung über die Biogut-Tonne möglich. (Quelle: https://www.bsr.de/gartenabfaelle-23508.php)