Grillverbot im Landschaftsschutzgebiet (LSG) ehemaliges Flugfeld Johannisthal
Pressemitteilung vom 22.06.2021
Aufgrund der weiterhin hohen und anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen sehr hohen Brandgefahr wird das Grillen auf dem ehemaligen Flugfeld Johannisthal (LSG) ab sofort verboten. Offenes Feuer ist bei dieser extrem trockenen Wetterlage mit Gefahren für Menschen, Tiere und Natur verbunden und sehr gefährlich.
Das Grillverbot ist ausschließlich den aktuellen Wetterbedingungen geschuldet und hat im Sinne der Gefahrenabwehr Vorrang vor den „Grillfreuden“ Einzelner. Das Straßen- und Grünflächenamt bittet darum, das Grillverbot zu beachten, damit die Erholungsfläche auch zukünftig dauerhaft nutzbar ist.
Entsprechende Hinweise vor Ort werden zusätzlich auf das Grillverbot aufmerksam machen. Mit zusätzlichen Kontrollen wird das Ordnungsamt verstärkt darauf achten, dass das Grillverbot eingehalten wird.
Das Verbot gilt so lange, bis sich die Wetterlage signifikant ändert und die Bedingungen ein gefahrloses Grillen wieder möglich machen.