Geflügelpest in Treptow-Köpenick – allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltende endet am 15.05.2021
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Pressemitteilung vom 14.05.2021
Der Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick möchte hiermit über die am 15.05.2021 auslaufende allgemeine Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen im Bezirk informieren.
Mit dem morgigen 15.05.2021 endet die behördlich angeordnete Aufstallungspflicht für Geflügelhaltende in Treptow- Köpenick. Das allgemeine Infektionsgeschehen im Land Berlin hat sich soweit stabilisiert, dass eine erneute Verlängerung vorerst nicht notwendig ist. Geflügelhaltende sind aufgrund der weiterhin bestehenden Gefahr einer Einschleppung aber trotzdem dazu angehalten, Hygienestandards in ihren Haltungen hoch zu halten und Verdachtsfälle umgehend zu melden.
Die Pflicht zur Aufstallung von Geflügel war erstmals Anfang März nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einer Kleingeflügelhaltung in Treptow-Köpenick erlassen worden. Aufgrund der erhöhten Gefahr einer weiteren Übertragung des Erregers waren rund um den Ausbruchsbestand vorerst ein Sperrbezirk (3 km Radius) sowie ein Beobachtungsgebiet (10 km Radius) eingerichtet worden. Eine Aufstallungspflicht bestand damit vorerst für die Geflügelhaltungen in den definierten Zonen, bevor sie am 10.03.2021 auf den gesamten Bezirk Treptow-Köpenick ausgeweitet und Mitte April um einen weiteren Monat verlängert wurde.
Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht beobachtet das weitere Infektionsgeschehen und wird über eventuell nötig werdende Maßnahmen auch in Zukunft informieren.
Bei Rückfragen können Sie sich an den Fachbereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick unter der Telefonnummer (030) 90297- 4811 oder per E-Mail unter vetleb@ba-tk.berlin.de wenden.