Milieuschutzrechtliche Abwendungsvereinbarung für die Beermannstraße 6 abgeschlossen

Pressemitteilung vom 19.03.2021

Das Wohngebäude Beermannstraße 6 in Alt-Treptow soll veräußert werden. Da es im Geltungsbereich einer sozialen Erhaltungsverordnung, also in einem sogenannten Milieuschutzgebiet, liegt, hat das Bezirksamt Verhandlungen mit dem Käufer über eine sogenannte Abwendungsvereinbarung aufgenommen. Knapp vor Ende der gesetzlichen Frist ist es gelungen, eine solche Abwendungsvereinbarung abzuschließen. Der Käufer hat sich in dem Vertrag verpflichtet, auf eine Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentum innerhalb der Vertragslaufzeit zu verzichten und sonstige Ziele des Milieuschutzes zu beachten.

Bezirksstadtrat für Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Herr Rainer Hölmer: „Mir ist bewusst, dass sich die Mieterinnen und Mieter über die Ausübung des Vorkaufsrechts deutlich mehr gefreut hätten. Aber auch der Abschluss der Abwendungsvereinbarung ist ein großer Erfolg.“

Die Ausübung des Vorkaufsrechts durch das Bezirksamt zu Gunsten eines Dritten – die eine entsprechende Kaufbereitschaft dieses Dritten voraussetzt – kann nur dann erfolgen, wenn der Abschluss einer entsprechenden Abwendungsvereinbarung nicht erreicht werden kann. Das bundesgesetzliche Instrument der Vorkaufsrechte dient nicht der Bodenbevorratung durch die Gemeinde. Vorrangiges Ziel ist daher nicht die Ausübung des Vorkaufsrechts, sondern der Abschluss einer Abwendungsvereinbarung mit der Käuferin oder dem Käufer. Damit kann ohne Eigentumserwerb durch Berlin sichergestellt werden, dass die Veräußerung der Immobilie den Zielen der sozialen Erhaltungsverordnung nicht zuwider läuft.

Betroffene Mieterinnen und Mieter können sich mit den Fragen zu ihrer persönlichen Situation gern an die vom Bezirk für die Milieuschutzgebiete angebotene kostenlose Mieterberatung wenden, welche derzeit telefonisch angeboten wird: 030 2934 310 (montags bis donnerstags 10:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr).