Öffentliche Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zum Vollzug des Gewerberechts
Pressemitteilung vom 02.03.2021
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin erlässt aufgrund von § 8 Satz 2 des Gaststättengesetzes (GastG), § 49 Abs. 3 der Gewerbeordnung (GewO), § 22 Satz 2 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) und § 2 Absatz 5 Satz 2 des Spielhallengesetzes Berlin (SpielhG Bln) folgende Allgemeinverfügung:
Für alle folgenden vom Bezirksamt erteilten Erlaubnisse werden die Erlöschensfristen bis zum 31. Juli 2022 verlängert:
- Gaststättenerlaubnisse gem. § 2 Abs. 1 GastG
- Erlaubnisse gem. § 33a GewO
- Erlaubnisse nach § 12 ProstSchG
- Erlaubnisse nach § 2 SpielhG Bln.
Die sofortige Vollziehung dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.
Begründung:
Gem. § 8 Satz 1 GastG, § 49 Abs. 2 GewO, § 22 Satz 1 ProstSchG und § 2 Abs. 5 S. 1 SpielhG erlöschen die unter Ziff. 1 bis 4 genannten Erlaubnisse, wenn der Inhaber den Betrieb nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder seit einem Jahr nicht mehr ausgeübt hat. Gem. § 8 Satz 2 GastG, § 49 Abs. 3 GewO, § 22 Satz 2 ProstSchG und § 2 Abs. 5 S. 2 SpielhG Bln können die Fristen verlängert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
In den mit dem Infektionsgeschehen durch das Coronavirus SARS-CoV-2 einhergehenden rechtlichen und tatsächlichen Einschränkungen beim Betrieb der unter Ziff. 1 bis 4 genannten Gewerbe liegt ein wichtiger Grund für eine Fristenverlängerung bis zum 31. Juli 2022 vor.
Die Allgemeinverfügung gilt am auf die Bekanntmachung (Veröffentlichung auf der Homepage) folgenden Tag – am 03.03.2021 – als bekannt gegeben.
Rückfragen unter: Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung, Ordnungsamt, Telefon (030) 90297 4629