Bauaufsichtliches Handeln zur Pohlestraße 9 - Bauaufsicht verfüllt die Baugrube in Ersatzvornahme
Bild: THW
Pressemitteilung vom 04.02.2021
Die Sicherungsmaßnahme an der Unglücksstelle Pohlestraße laufen weiter. Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick ist vor allem daran gelegen, die gefährdeten Nachbargebäude zu retten. Dem Bauherrn wurde die Ersatzvornahme zum Verfüllen der Baugrube durch die bezirkliche Bauaufsicht am 3.02.2021 angedroht, nachdem das Technische Hilfswerk (THW) den ersten Teil der Maßnahmen zur direkten Gefahrenabwehr beendet hatte. Nunmehr wird die Ersatzvornahme vollzogen.
Parallel zu den laufenden Sicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, die derzeit auf der Unglücksstelle in der Pohlestraße in Treptow-Köpenick laufen, wird im Rathaus Treptow-Köpenick auch das bisherigen Handeln der Behörden ausgewertet.
Bezirksbürgermeister Oliver Igel bleibt bei der Feststellung, dass die Liberalisierung des Bauordnungsrechts in Fällen wie diesem nicht hilfreich ist und seitens des Gesetzgebers Handlungsbedarf besteht.
Der Bauantrag für das geplante Bauvorhaben Pohlestraße 9 „Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 16 Wohnungen“ ging am 22.07.2019 bei der Bauaufsicht Treptow-Köpenick ein. Dabei handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 5. Der Bauantrag wurde entsprechend der gesetzlichen Vorgaben im vereinfachten Verfahren geprüft. Die Novelle der Bauordnung 2005 und aller folgenden hatte zum Ziel, Verfahren zu beschleunigen, so dass die Bauaufsicht im vereinfachten Verfahren ein eingeschränktes Prüfprogramm anwendet.
Die Prüfung und Überwachung bautechnischer Anforderungen an Standsicherheit und Brandschutz ist eigenständig geregelt. Die notwendigen Prüfaufgaben sind auf Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Brandschutz und Prüfingenieurinnen oder Prüfingenieure für Standsicherheit übertragen, deren Beauftragung der Bauherrenschaft obliegt.
Für das Bauvorhaben Pohlestraße 9 liegt ein Prüfbericht zur Standsicherheit vor. Dieser wurde Bestandteil der am 02.12.2019 erteilten Baugenehmigung, die auch die Baufreigabe enthält.
Gemäß § 3 Bauordnung Berlin sind Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden. Diese Grundpflicht obliegt der Bauherrenschaft. Auch das ist sehr klar in der Bauordnung geregelt:
_§ 52 BauO Berlin: Bei der Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und der Beseitigung von Anlagen sind die Bauherrin oder der Bauherr und im Rahmen ihres Wirkungskreises die anderen am Bau Beteiligten dafür verantwortlich, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten werden._
Die Bauherrenschaft ist verpflichtet, den Prüfingenieur über den Baubeginn zu unterrichten.
Die Überwachung der Bauausführung obliegt dem Bauleiter bzw. der Bauleiterin, die von der Bauherrenschaft zu beauftragen ist. Die Aufgabe der Bauleitung umfasst nicht nur die Bauausführung, sondern auch die Sorge dafür, dass festgestellte Mängel abgestellt werden. (vgl. § 56 BauO Bln). Das heißt, dass seit der Liberalisierung des Bauordnungsrechts die ordnungsgemäße Ausführung eines Bauvorhabens keiner aktiven Kontrolle durch die Bauaufsicht unterliegt.
Eine bezirkliche Bauaufsicht wird erst dann aktiv, wenn Anhaltspunkte für eine Gefahrensituation vorliegen. Liegen solche Hinweise vor, entscheidet die Bauaufsicht nach dem sogenannten pflichtgemäßen Ermessen im Einzelfall, ob und wie bauaufsichtliche Ordnungsmaßnahmen eingeleitet werden.
Im vorliegenden Fall haben die Kolleginnen und Kolleginnen der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) die Bauaufsicht Treptow-Köpenick darüber informiert, dass die Bauherrenschaft einen Antrag auf Grundwasserbenutzung gestellt, SenUVK diesem aber nicht zugestimmt hat. SenUVK hat die Bauherrenschaft und Bauleitung aufgefordert, die Wasserhaltungsmaßnahmen und Grundwasserbenutzungen unverzüglich einzustellen und die Baugrube wieder aufzufüllen.
Die Bauaufsicht Treptow-Köpenick unterstützte die SenUVK in ihren Forderungen und forderte den Bauleiter auf, die Umsetzung der erforderlichen Sicherungsmaßnahmen unverzüglich zu beginnen. Die Bauaufsicht hat auf die Bauleiterpflichten explizit hingewiesen. Der Bauleiter bestätigte dies der Bauaufsicht.
Im Rahmen ihrer Möglichkeiten fand eine stichprobenartige Inaugenscheinnahme durch die Bauaufsicht Treptow-Köpenick statt. Die Bauaufsicht war mehrfach am Ort, zuletzt am Donnerstag, dem 28.01.2021. Dabei konnten keine offensichtlichen zusätzlichen negativen Veränderungen an der Baustelle festgestellt werden, z.B. eine Vergrößerung von Rissen, die ein sofortiges Handeln erforderlich gemacht hätten.
Bezirksbürgermeister Oliver Igel teilt – gerichtet an einzelne Mitglieder oppositioneller Fraktionen im Abgeordnetenhaus – mit: „Es kann natürlich immer sein, dass politische Äußerungen in der Öffentlichkeit verkürzt wiedergegeben werden. Ich möchte gleichwohl festhalten, dass sich ein solches Unglück in keiner Weise als Wahlkampfthema eignet. Es ist eher ein „gravierendes Versagen“, wenn politische Vertreter auf der Basis von Halbwissen, einer Behörde Schuld zuweisen. Wenn ausgerechnet Vertreter von Parteien, die seit Jahren auf Bundesebene Lockerungen im Baurecht fordern, jetzt fehlendes Einschreiten von Behörden beklagen und zum gleichen Zeitpunkt von diesen Parteien auch auf Landesebene weitere so genannte Entschlackungen der Bauordnung gefordert werden – dann bedroht das die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger bei Bauvorhaben.“