Einschränkungen beim Zugang zur Badestelle und Erholungsfläche am Müggelsee gelockert
Pressemitteilung vom 26.06.2020
Gemäß der Sitzung des Senats vom 23. Juni 2020 wurde die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung beschlossen. Es treten nun ab Samstag, dem 27. Juni 2020 Änderungen in Bezug auf die Begrenzung der maximalen Personenanzahl bei Veranstaltungen, Betrieben sowie anderen Einrichtungen in Kraft.
Die Anzahl der maximalen Besuchenden der Badestelle und Erholungsfläche am Müggelsee wurde derzeit aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona Virus auf 800 Personen reduziert. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin hat basierend auf der SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung errechnet, wie hoch die Anzahl der Besucherinnen und Besucher unter Beachtung der geltenden Abstandsregelungen sein darf.
Mit dem Wachschutzunternehmen wurde abgestimmt ab Samstag, dem 27. Juni 2020, 2.000 Gästen den Zutritt zur Badestelle zu erlauben. Die Zugänge zur Erholungsfläche erfolgen weiterhin ausschließlich über den Haupteingang und dem Tor am Parkplatz. Die Zugänge über den Uferweg bleiben gesperrt. Für die zusätzlichen Kontrollen wurde der Wachschutz am Eingangsbereich verstärkt. Es wird außerdem darauf hingewiesen, die Hausordnung und Hinweisschilder zu beachten. Fahrradfahren und das Führen von Hunden ohne Leine sind auf dem gesamten Gebiet verboten. Es ist außerdem zu beachten, dass aufgrund der aktuellen Waldbrandstufe kein offenes Feuer, z. B. das Rauchen einer Wasserpfeife, auf dem Gelände erlaubt ist. Der Zutritt zum Gelände ist auch weiterhin in der Zeit von 9 bis 20 Uhr für Sie kostenfrei.