Startschuss für den Vereinssport
Pressemitteilung vom 14.05.2020
Cornelia Flader, Bezirksstadträtin für Sport, teilt mit:
»Ab morgen, 15.05.2020, kann der Vereinssport wieder an den Start gehen. Ich freue mich riesig darüber, obwohl angesichts der fortdauernden Pandemielage noch gravierende Einschränkungen gelten: Das ist auch eine Belohnung für das disziplinierte Verhalten der Sportlerinnen und Sportler und ihrer organisierten Vereine in den vergangenen zwei Monaten.
Das Schul- und Sportamt hat die Vereine, die öffentliche Sportanlagen im Bezirk nutzen, gestern angeschrieben und umfassend über die Maßgaben informiert, unter denen der Sportbetrieb wiederaufgenommen werden kann. Die wichtigsten Regelungen in Kürze:
Was ist erlaubt?
- Die Sportausübung ist nur im Freien gestattet.
- Ab dem 15. Mai 2020 ist der Übungs- und Lehrbetrieb der Sportorganisation auf Sportanlagen im Freien gestattet, wenn die Sportausübung kontaktfrei erfolgt und die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen den Sportlerinnen und Sportlern sowie zu anderen Personen durchgehend sichergestellt ist. Durch die nutzungswilligen Sportorganisationen ist beim Fachbereich Sport ein Vereins- oder Verbandskonzept zur Genehmigung einzureichen. Die Trainingseinheiten erfolgen ausschließlich individuell, zu zweit oder in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen). Auf öffentlichen Sportanlagen, die mit einem langfristigen Nutzungsvertrag vergeben sind, z. B. Wassersport und Tennis, kann Sport ebenfalls in Kleingruppen von höchstens 8 Personen (einschließlich der Trainerin oder des Trainers oder sonstiger betreuender Personen) entsprechend der Genehmigung durch den Fachbereich Sport ausgeübt werden.
- Individualsport außerhalb der Sportorganisation ist ausschließlich auf den Sportanlagen Wendenschloßstraße 50 und Köpenicker Landstraße 186 montags bis freitags zwischen 8 Uhr und 16 Uhr oder nach individueller Absprache mit dem Fachbereich Sport möglich.
Was ist untersagt?
- Die Nutzung von Sporthallen, Räumen und sonstigen geschlossenen Sportmöglichkeiten ist weiterhin untersagt.
- Die Sportanlagen Wendenschloßstraße 6 (Eiche), Neue Krugallee 127 (Plänterwald) und Eichgestell 161 (FEZ) bleiben geschlossen, da dort keine gesonderten WC-Anlagen und vollständige Einzäunung zur Verfügung stehen.
- Zuschauerinnen und Zuschauer sowie Eltern, Großeltern oder sonstige Begleitende sind nicht zugelassen.
Ich wünsche allen Sportlerinnen und Sportlern einen gelungenen Start – Bleiben Sie fit und gesund.«