Öffentliche Bibliotheken Berlins öffnen zur Ausleihe ab 11. Mai

Pressemitteilung vom 30.04.2020

Der Verbund der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB) wird ab dem 11. Mai 2020 seine Bibliotheken zur Ausleihe und Rückgabe physischer Medien zugänglich machen, so ein Beschluss der entsprechenden Gremien des Verbundes. Damit werden zu diesem Termin Bibliotheken aller Bezirke und die Zentral- und Landesbibliothek Berlin zeitgleich ihre Medien für die Berlinerinnen und Berliner bereithalten.

Die Öffentlichen Bibliotheken Berlins sind seit dem 13. März 2020 aufgrund der entsprechenden Verordnung des Senats zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus geschlossen, nun dürfen sie zum Leihbetrieb wieder öffnen.

Mit der Teilöffnung der Bibliotheken werden temporäre Regelungen gelten. Die konkrete Ausgestaltung vor Ort wird unterschiedlich sein. Es wird Bibliotheken mit einem reinen Ausgabeschalter und andere mit einer Art Selbstausleihe geben, das ist abhängig von den jeweiligen räumlichen Bedingungen der einzelnen Standorte. Der kostenlose digitale Bibliotheksausweis für drei Monate wird nach dem 11. Mai 2020 nicht mehr angeboten. Alle Regelungen werden rechtzeitig auf der Website des Verbundes www.voebb.de einsehbar sein. Hier finden die Kundinnen und Kunden dann die temporären Öffnungszeiten und Anschriften der geöffneten Bibliotheksstandorte. Das ist auch die Katalogwebsite, denn die Nutzerinnen und Nutzer sollen ihre Medien vorab online unter www.voebb.de bestellen. Auch diese Funktion ist ab dem 11. Mai 2020 wieder freigeschaltet. Nach der Bestellung erhält man eine Benachrichtigung und kann dann zielgerichtet in die jeweilige Bibliothek kommen.

Andere Bibliotheksfunktionen, die mit einem Aufenthalt vor Ort verbunden sind, können leider noch nicht wieder angeboten werden.

  • Mittelpunktbibliothek Köpenick

    • Öffnungszeiten
      Di, Do, Fr 10 – 16 Uhr
      Mo und Mi 13 – 19 Uhr
    • Dienstleistungen
      Medienentleihe, Rückgabe von Medien, Neuanmeldung, Ausweisverlängerung, Hilfe vor Ort, EC-Zahlung, Telefonische Beratung
    • geplanter Starttermin
      11. Mai 2020
  • Mittelpunktbibliothek Treptow

    • Öffnungszeiten
      Di, Do, Fr 10 – 16 Uhr
      Mo und Mi 13 – 19 Uhr
    • Dienstleistungen
      Medienentleihe, Rückgabe von Medien (inkl. Außenrückgabe 24/7), Neuanmeldung, Ausweisverlängerung, Hilfe vor Ort, EC-Zahlung
    • geplanter Starttermin
      11. Mai 2020
  • Stadtteilbibliothek Alt-Treptow

    • Öffnungszeiten
      Mo, Do 13 – 19 Uhr
      Di 10 – 15 Uhr
    • Dienstleistungen
      Medienentleihe, Rückgabe von Medien, Neuanmeldung, Ausweisverlängerung, Hilfe vor Ort
    • geplanter Starttermin
      18. Mai 2020
  • Stadtteilbibliothek Adlershof

    • Öffnungszeiten
      Mo, Do 13 – 19 Uhr
      Di 10 – 15 Uhr
    • Dienstleistungen
      Medienentleihe, Rückgabe von Medien, Neuanmeldung, Ausweisverlängerung, Hilfe vor Ort
    • geplanter Starttermin
      18. Mai 2020
  • Stadtteilbibliothek Altglienicke

    • Öffnungszeiten
      Mo 9 – 15 Uhr
      Do 12 – 18 Uhr
    • Dienstleistungen
      Medienentleihe, Rückgabe von Medien, Neuanmeldung, Ausweisverlängerung, Hilfe vor Ort
    • geplanter Starttermin
      18. Mai 2020
  • Stadtteilbibliothek Friedrichshagen

    • Öffnungszeiten
      Mo 9 – 15 Uhr
      Do 12 – 18 Uhr
    • Dienstleistungen
      Medienentleihe, Rückgabe von Medien, Neuanmeldung, Ausweisverlängerung, Hilfe vor Ort
    • geplanter Starttermin
      18. Mai 2020
  • Mobile Dienste – großer Bus

    • Öffnungszeiten
      Regulärer Fahrplan (1. Woche: Mo, Di, 2. Woche: Mi – Fr)
    • Dienstleistungen
      Medienentleihe, Rückgabe von Medien, Neuanmeldung, Ausweisverlängerung, Hilfe vor Ort
    • geplanter Starttermin
      11. Mai 2020
  • Mobile Dienste – kleiner Bus

    bleibt geschlossen

Cornelia Flader, Bezirksstadträtin für Weiterbildung und Kultur: _„Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie sind richtig und wichtig. Trotzdem freue ich mich, dass unsere Bibliotheken den Menschen demnächst wieder mit ihren Grundfunktionen zur Verfügung stehen. Die Sicherheit der Nutzerinnen und Nutzer sowie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist oberstes Gebot. Maßnahmen und Öffnungszeiten können deshalb jederzeit bedarfsgerecht angepasst werden.“_