Bebauungsplan Lohmühlenufer

Pressemitteilung vom 25.11.2019

Für das Lohmühlenufer gibt es seit 2006 einen bestehenden Bebauungsplan. Der Bezirk plant, diesen in einem Teilbereich, nämlich im WA 2 (Lohmühlenstraße 18-34) zu ändern. Die öffentliche Parkanlage am Ufer des Landwehrkanals, der öffentliche Spielplatz (Lohmühlenstraße 24) mit öffentlicher Durchwegung zum Ufer sowie die im Bebauungsplan weiteren enthaltenen Durchwegungen zum Ufer bleiben unverändert. Auch in Bezug auf die bebaubaren Grundstücksflächen innerhalb des Plangebiets ändert sich nichts!

Die geplanten Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die Korrektur der baulichen Parameter, die eine künftige Bebauung entlang der Lohmühlenstraße gemäß der bereits zulässigen Geschossigkeit ermöglichen. Für das Grundstück Lohmühlenstraße 34 soll anstelle der enthaltenen IV-Geschossigkeit eine max. Oberkante (OK) als Höhenbegrenzung festgesetzt werden. Von den bestehenden Gründerzeitgebäuden am Lohmühlenplatz zu den anschließenden Grundstücken der Lohmühlenstraße ist ein Geländesprung von 0 m auf ca. 1,20 m vorhanden. Um hier eine ausgewogene Höhenentwicklung der Gebäude zu erreichen, wird die Zahl der Vollgeschosse durch eine Oberkante (OK) als Höhenbegrenzung für das Baufenster ersetzt.

Der Beschluss, ein Verfahren zur Änderung des bestehenden Baurechts einzuleiten, stellt keine abschließende Entscheidung über das künftige Baurecht dar. Er ist im Gegenteil, ein Auftrag an die Verwaltung, mit dem Verfahren zu beginnen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vom Bezirksamt ernst genommen.

Informationen zu den Bebauungsplaninhalten erhalten Sie im FB Stadtplanung zu den Sprechzeiten oder nach mündlicher Vereinbarung.