Teilabbruch des geschädigten Gesellschaftshauses
Pressemitteilung vom 05.08.2019
Am 05.08.2019 begann der Teilabbruch des bei dem Brand am 16.07.2019 stark geschädigten Gesellschaftshauses mit dem Ziel der Substanzsicherung. Gegen 8:30 Uhr wurde das Bezirksamt informiert, dass über die Genehmigung hinaus Teile des Denkmals abgebrochen würden. Aufmerksame Bürger hatten umgehend Polizei und Bezirksamt informiert. Die Untere Denkmalschutzbehörde ging den Vorwürfen umgehend vor Ort nach. Es zeigte sich, dass Abbrucharbeiten abweichend von der erteilten denkmalrechtlichen Genehmigung ausgeführt werden. Die Rückbauarbeiten vor Ort sind durch die örtliche Bauleitung zu überwachen; der Bauleiter vor Ort habe eigenmächtig über die Erweiterung des Abbruchs entschieden, da dies aus statischen Gründen erforderlich gewesen sei.
Durch den Bauherrn sind Berichte zum Fortgang der Rückbaumaßnahmen zu erstellen und regelmäßig und unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde vorzulegen. Erst nach Vorlage des Ausführungsberichts zum o.a. Teilabbruch und nach dessen Prüfung durch die Untere Denkmalschutzbehörde kann abschließend festgestellt werden, ob die Entscheidung angemessen und berechtigt war. Entsprechend wird dann über das weitere behördliche Vorgehen entschieden.
Der Beginn der Bauarbeiten war mit dem Bezirksamt abgestimmt. Der Grundstückseigentümer war vom Bezirksamt aufgefordert worden, die Arbeiten fachgerecht und zügig durchzuführen. Die Eile war einerseits aufgrund der Einsturzgefahr zur Gefahrenabwehr und zur Vermeidung eines unkontrollierten Einsturzes der verbliebenen Gebäudeteile geboten. Zum anderen soll die Sperrung der Regattastraße, gerade jetzt in der ersten Woche des neuen Schuljahres auf das notwendige Minimum begrenzt werden. Nach derzeitigem Stand kann die Sperrung am 09.08.2019 aufgeboben werden.