Bezirksamt Treptow-Köpenick übt Vorkaufsrecht in Oberschöneweide aus - Firlstr. 31
Pressemitteilung vom 05.07.2019
Zum zweiten Mal hat das Bezirksamt Treptow-Köpenick das Vorkaufsrecht augeübt. Es handelt sich hierbei um die Firlstraße 31 in Oberschöneweide. Da die ursprüngliche Käuferin die Möglichkeit zur Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung nicht nutzte, gehen die 21 Wohnungen nun in das Eigentum der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Degewo AG über, welche in den Kaufvertrag eingestiegen ist und somit das Grundstück stellvertretend für den Bezirk erworben hat.
Dazu erklärt Rainer Hölmer, Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und öffentliche Ordnung:
bq. Ich bin sehr erfreut, dass wir mit der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft Degewo das Vorkaufsrecht ausüben konnten. Das ist für die Mieterinnen und Mieter eine gute Nachricht. Mit der Degewo als neuer Vermieterin sind die Mietenden vor Verdrängung geschützt. Die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften haben sich zu sozialverträglichen Mieten verpflichtet, so sind z.B. Mieterhöhungen ausgeschlossen, sofern die Miete mehr als 30 Prozent des Haushaltsnettoeinkommens beträgt.
Die Milieuschutzsatzung – korrekterweise soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Nr. 2 Baugesetzbuch – hat zum Ziel, die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung in einem Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen zu erhalten und einer sozialen Verdrängung entgegenzuwirken bzw. vorzubeugen. Dabei ist die soziale Erhaltungsverordnung kein Instrument des aktiven Mieterschutzes, sondern stellt ein städtebauliches Instrument dar, um die gewachsenen Strukturen der angestammten Bevölkerung zu schützen.