Wettbewerb "Begräbnisstätte und Erinnerungsort auf dem Friedhof Altglienicke" entschieden
Pressemitteilung vom 26.03.2019
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick möchte auf eine Pressemeldung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen augmerksam machen:
Die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Umwelt, Verkehr und Klimaschutz lobten in Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Treptow-Köpenick einen Wettbewerb zur Neugestaltung der Begräbnisstätte als Erinnerungsort für die Opfer aus Konzentrationslagern und Tötungsanstalten (Euthanasie) auf dem kommunalen Friedhof Altglienicke aus.
Das zentrale Anliegen des Wettbewerbs war das Aufheben der Anonymität der Opfer mit der Benennung aller Namen und Lebensdaten.
An dem Wettbewerbsverfahren beteiligten sich elf Arbeitsgemeinschaften, bestehend aus Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten sowie Künstlerinnen und Künstlern. Das Preisgericht unter Vorsitz von Prof. Christoph Valentien tagte am 21. März 2019 und prämierte den Entwurf von outside! landschaftsarchitektur, Thomas Leidinger mit Katharina Struber und Klaus Gruber (alle Wien) mit dem ersten Preis und empfahl, diesen zur realisieren. Den zweiten Preis erhielt Franz Reschke Landschaftsarchitektur mit Studio Sophie Jahnke aus Berlin. Der dritte Preis ging an häfner jimenez betcke jarosch landschaftsarchitektur gmbh mit Ina Geißler aus Berlin.
Prof. Christoph Valentien äußerte sich lobend: „Es war bemerkenswert zu sehen, auf welch hohem Niveau alle Projektverfasser eine intensive Auseinandersetzung mit dieser sehr sensiblen Aufgabenstellung geführt haben. Die Siegerarbeit besticht durch eine räumlich sehr klare Gliederung, mit der für das Grabfeld, wie auch für einen neuen Versammlungsort, eine würdige Lösung gefunden wurde.“
Das Preisgericht beurteilt die prämierte Wettbewerbsarbeit des ersten Preises und meint: „Die zwei Hauptelemente bilden ein Diptychon, das einerseits die Urnengrabstellen der Opfer zu einem zur Besinnung anregenden gemeinsamen Grabfeld zusammenfasst und anderseits individuellem Gedenken sowie Versammlungen vor den Namentafeln Raum gibt. Das Besondere an dem Entwurf ist, dass jeder Name der Opfer auch handschriftlich von heute lebenden Menschen geschrieben werden soll. Diese handgeschriebenen Namen dienen der Erinnerungsarbeit und der Geschichtsaufarbeitung. Das partizipative Potential bietet Chancen für die Verankerung des Projekts im Bewusstsein sowohl des unmittelbaren und weiteren Umfelds als auch für das aktive Gedenken von Angehörigen der Opfer.“
Für die Umsetzung der Baumaßnahme werden Kosten in Höhe von ca. 200.000 Euro veranschlagt. Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt ab Ende dieses Jahres. Bauherr ist die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.
Das Wettbewerbsergebnis wird im Foyer des Rathauses Treptow, vom 9. bis 18. April 2019, ausgestellt. Eröffnet wird die Ausstellung am 8. April 2019 um 18 Uhr.
Hintergrund:
Auf dem Friedhof Altglienicke im Bezirk Treptow-Köpenick ruhen Urnen von über 1.360 Opfern nationalsozialistischer Gewalt. Bei diesen Toten handelt es sich überwiegend um Opfer aus Konzentrationslagern. Bisher gibt es keine namentliche Nennung der hier in zwei Grabfeldern ruhenden Toten. Ein zentrales Anliegen ist es deshalb, die Anonymität der Opfer aufzuheben und alle Namen und Lebensdaten in geeigneter Form vor Ort anzubringen. Auch sollen Informationen für die Besucherinnen und Besucher des Friedhofs bereitgestellt werden.
Ein Drittel der auf dem Friedhof ruhenden Opfer stammte aus Polen. Daher besteht ein großes Interesse polnischer Partnergemeinden, Initiativen und Hinterbliebenen an diesem Ort. Insbesondere einige Priester unter diesen Opfern erfahren von polnischer Seite Trauerbesuche und Totengedenken. Deswegen war auch die polnische Botschaft im Preisgericht vertreten.
Die Besonderheit der Grabstelle auf dem Friedhof Altglienicke ist die sammelgrabartige Urnenbestattung einer großen Zahl von Opfern von 1940 – 1943. Seit etwa 2015 gibt es verstärkte Bemühungen unterschiedlicher Institutionen, Einrichtungen, Angehöriger und interessierter Bürgerinnen und Bürger für die in den beiden Grabfeldern ruhenden Opfer, ein würdiges Totengedenken zu ermöglichen.