Ist nach Einschätzung des
Bezirksamtes Pankow von Berlin mit dem Nichtraucherschutzgesetz die
rechtliche Grundlage für einen wirkungsvollen Schutz der Pankowerinnen und
Pankower vor den gesundheitlichen Gefahren des Passivrauchens geschaffen?
Gab es seitens des Bezirksamtes
Pankow von Berlin Initiativen zu einem mit den anderen Bezirksämtern
abgestimmten Vorgehen bei der Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und
dem Umgang mit Beschwerden in diesem Zusammenhang?
Wie viele Anzeigen/Beschwerden
wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des
Passivrauchens in der Öffentlichkeit gab es im Bezirk Pankow von Berlin
seit Inkrafttreten?
Was hat das Bezirksamt in diesen
Fällen unternommen und wie kann das Bezirksamt sicherstellen, dass die
Einhaltung des Gesetzes erfolgt?
Wie viele inhabergeführte
Gaststätten mit nur einem Schankraum, die keine Beschäftigten haben, wären
im Bezirk Pankow durch ein entsprechendesHauptsachenurteil im Sinne der einstweiligen Anordnung des Landesverfassungsgerichts von
Rheinland-Pfalz (sog. Koblenzer Urteil) vom 12. Februar 2008 vom
Rauchverbot befreit?
Liegen dem Bezirksamt Erkenntnisse
darüber vor, ob es in Folge des Rauchverbotes in gastronomischen
Einrichtungen des Bezirks zu unerwünschten mittelbaren Folgen (z.B.
stärkere Verschmutzung der Gehwege vor Lokalen, vermehrte Aufstellungen
von sog. Heizpilzen, Beschwerden über Lärmbelästigung der Anwohner von
gastronomischen Einrichtungen, etc.) gekommen ist und kommt?
Welche personellen und finanziellen
Mittel wendet das Bezirksamt auf, um die Einhaltung des Gesetzes zum
Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in der Öffentlichkeit
sicherzustellen?
Wie stellt das Bezirksamt Pankow
von Berlin die Einhaltung des Gesetzes in den im Fachvermögen des Bezirkes
befindlichen Liegenschaften sicher?
12.03.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin
Ö 1.18 - vertagt
16.04.2008 - Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin