Drucksache - VI-0360  

 
 
Betreff: Bebauungsplan 3-17
für eine Teilfläche des Friedhofs St. Nikolai und St. Marien II an der Heinrich-Roller-Straße (Flurstück 349) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BezirksamtBezirksamt
   
Drucksache-Art:Vorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVGVorlage zur Kenntnisnahme § 15 BezVG
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
06.02.2008 
13. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.04.2008 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
B-Plan 3-17 für eine Teilfläche des Friedhofs St. Nikolei und St. Marien II VzK § 15 - Anlage
Anlage Drs 360 VzK 15, 13. Tagung, 06.02.08
VzK 15, 14. Tagung am 16.04.08

Siehe Anlage

 

Siehe Anlage

Bezirksamt Pankow von Berlin

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                    .12.2007

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                          Drucksache-Nr.:

 

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG

 

 

Betr.:   Bebauungsplan 3-17

für eine Teilfläche des Friedhofs St. Nikolai und St. Marien II an der Heinrich-Roller-Straße (Flurstück 349) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

Gemäß § 15 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet:

 

Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 18.12.2007 folgende Beschlüsse gefasst:

 

I.                    Für eine Teilfläche des Friedhofs St. Nikolai und St. Marien II an der Heinrich-Roller-Straße (Flurstück 349) im Bezirk Pankow, Ortsteil Prenzlauer Berg wird der Bebauungsplan mit der Bezeichnung 3-17 aufgestellt.

 

II.      Für den Bebauungsplan 3-17 sollen gemäß § 4a Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB gleichzeitig durchgeführt werden.

 

 

Begründung

 

Die Flächen des Friedhofs St. Nikolai und St. Marien II grenzen unmittelbar an das förmlich festgesetzte Sanierungsgebiet Prenzlauer Berg – Winsstraße an, das insbesondere im südlichen Teil erhebliche Grün- und Spielplatzdefizite aufweist. Da das Sanierungsgebiet zu den dichtest besiedelten Quartieren der Stadt zählt, fehlen Potenzialflächen zum Abbau der Defizite. Ein Teil der nicht mehr für Bestattungen benötigten Flächen an der Heinrich-Roller-Straße soll als öffentliche Grünfläche für die Bevölkerung und besonders für die Bewohner des Sanierungsgebiets Winsstraße gesichert werden, um die Defizite im Sanierungsgebiet zu mindern.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplans 3-17 ist erforderlich, um die Folgenutzung der Friedhofsflächen an der Heinrich-Roller-Straße als öffentliche Grünfläche planungsrechtlich zu sichern. Des Weiteren dient der Bebauungsplan dazu, die Sanierungsziele des benachbarten Sanierungsgebiets umzusetzen.

Weiteres ist der als Anlage beigefügten Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-17 zu entnehmen.

 

Das Mitteilungsverfahren der Planungsabsicht gemäß § 5 AGBauGB ergab, dass seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. I B keine Bedenken gegen die Aufstellung des Bebauungsplans bestehen und dringende Gesamtinteressen Berlins nicht berührt sind.

Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung GL 8 bestätigte die Übereinstimmung der Planungsabsicht mit den Zielen der Raumordnung.

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Im weiteren Verfahren sollen die durch den Erwerb, die Herstellung und die Unterhaltung der öffentlichen Grünfläche zu erwartenden haushaltsmäßigen Auswirkungen ermittelt werden.

Der Aufstellungsbeschluss hat unmittelbar keine haushaltsmäßigen Auswirkungen. Der Planung entgegenstehende Bauanträge können, ohne dass Entschädigungsansprüche gegen das Land Berlin entstehen, bis zu drei Jahren zurückgestellt bzw., nach Erlass einer Veränderungssperre, abgelehnt werden. Ein Übernahmeanspruch entsteht erst mit Festsetzung des B-Planes. Die Aufwendungen für die Durchführungen des B-Planverfahrens sind aus dem laufenden Etat des Amtes Planen und Genehmigen zu finanzieren.

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Die Auswirkungen werden im weiteren Verfahren ermittelt.

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Die geplante Sicherung einer öffentlichen Grünfläche wird sich positiv auf die Lebensbedingungen von Kindern und Familien auswirken.

 

Anlage: Begründung zum Bebauungsplanvorentwurf 3-17

 

 

Matthias Köhne                                                           Dr. Michail Nelken

Bezirksbürgermeister                                                 Bezirksstadtrat für Kultur,

                                                                                    Wirtschaft und Stadtentwicklung

 
 

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