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Drucksache - VI-0193
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin . 02.2008 An
die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache-Nr.: VI-0193 Vorlage
zur Kenntnisnahme für
die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht
Nachhaltige Verkehrslösung für Buch
Wir
bitten zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung der in der
Sitzung am 13.06.2007 angenommenen Aufforderung der
Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache-Nr. VI-0193 – „Das Bezirksamt wird aufgefordert, vor
Aufnahme von Bauarbeiten an der Wiltbergstraße im OT Buch zu prüfen, ob eine
großräumige Verkehrsentzerrung durch ein Einbahnstraßensystem unter
Einbeziehung der Wiltbergstraße, der Straße Alt Buch zwischen Wiltbergstraße
und Pölnitzweg, des Pölnitzweges und der Hobrechtsfelder Chaussee zwischen
Pölnitzweg und Wiltbergstraße, sowie des Röbellweges als innerörtlicher
Verbindung zu einer langfristigen, dauerhaften und somit nachhaltigen
Verbesserung der Verkehrssituation in Buch führen kann.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz berichtet: Entsprechend des von der
Bezirksverordnetenversammlung am 13.06.2007 beschlossenen Antrags
„Nachhaltige Verkehrslösung für Buch“ wurde die zuständige
Verkehrslenkung Berlin (VLB) und Senatsverwaltung für Stadtentwicklung mit
Schreiben vom 29.08.2007 um eine entsprechende Stellungnahme gebeten. Diese
sind am 17.01.2008 (VLB) und am 25.01.2008 (SenStadt) im Tiefbauamt
eingegangen. Nachfolgend werden beide Stellungnahmen aufgeführt: Verkehrslenkung Berlin „Den Wunsch Ihrer
Bezirksverordnetenversammlung (BVV), im Zusammenhang der Baumaßnahme in der
Wiltbergstraße eine großräumige Verkehrsentzerrung durch ein
Einbahnstraßensystem unter Einbeziehung der Wiltbergstraße, der Straße Alt Buch
zwischen Wiltbergstraße, Pölnitzweg, Hobrechtsfelder Chaussee zwischen
Pölnitzweg und Wiltbergstraße sowie des Röbellweges einzurichten, habe ich mit
folgendem Ergebnis geprüft: Die genannten Straßen, mit
Ausnahme des Röbellweges, sind Hauptverkehrsstraßen und im
Stadtentwicklungsplan Verkehr der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung auch
weiterhin als solche vorgesehen. Ihrer Zweckbestimmung nach sind sie zur
Aufnahme des Durchgangsverkehrs bestimmt. Darüber hinaus sind sie zur Aufrechterhaltung des
für unsere Stadt lebensnotwendigen
Wirtschafts- und Gewerbeverkehrs von erheblicher Bedeutung. Hinzu kommt, dass durch
diese Straßen bis zu sechs Buslinien verlaufen. Einbahnstraßenreglungen würde
dem Ziel der Attraktivität des öffentlichen Personennahverkehrs entgegenstehen.
Darüber hinaus würde durch eine Änderung der Wegstrecke für alle Linien
sich die Reisezeit verlängern. Nach meinen Feststellungen
verläuft der Verkehr in den genannten Straßen im Allgemeinen geordnet und
sicher. Einbahnstraßenregelungen
stehen der Intention einer langsameren und defensiveren Fahrweise durch
Begegnungsverkehr und den damit verbundenen Bestrebungen der Verkehrsberuhigung
aufgrund des geschwindigkeitsfördernden Charakters von Einbahnstraßen entgegen.
Einbahnstraßen sind kein geeignetes Mittel zur Verkehrsberuhigung, da Fahrzeugführer dazu neigen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit zu überschreiten, da sie den Gegenverkehr nicht zu berücksichtigen haben. Zudem müssen die
Kraftfahrer zusätzliche Umwege in Kauf nehmen, um zu ihrem Wohnort zu gelangen,
wobei grundsätzlich jeder von Kraftfahrzeugen zurückgelegte Mehrweg eine
Belastung für die Umwelt und nach Möglichkeit zu vermeiden ist. Sehr ungünstig würde sich
eine solche Regelung auf die Radfahrer auswirken, der wegen
Einbahnstraßenreglungen oftmals erhebliche Umwege in Kauf nehmen müsste. Das Befahren der Gehwege entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung würde hiermit direkt provoziert werden.Aufgrund meiner
vorgenannten Ausführungen kann ich dem Wunsch Ihrer BVV nicht
entsprechen.“ Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung, Abt. Verkehrsplanung „Der Antrag der
Linksfraktion der BVV fordert die Einführung eines Einbahnstraßensystems im
Ortsteil Buch. Die genannten Straßen (Wiltbergstraße, Alt Buch, Pölnitzweg und
Hobrechtsfelder Chaussee) gehören zum übergeordneten Straßennetz von Berlin und
tragen die Hauptlast des Verkehrs in und um Buch. Die Einrichtung eines
Einbahnstraßensystems im Hauptstraßennetz hat Vorteile, aber auch Nachteile. Bei vergleichbaren
Beispielen überwiegen in der Regel die Nachteile. Art und Umfang der Wirkungen
wären allerdings nur mit einer detaillierten Untersuchung (einschließlich
Verkehrssimulation) zu ermitteln. Aus den unten näher ausgeführten Gründen
kann allerdings darauf verzichtet werden, da offensichtlich ist, dass im
konkreten Fall die Nachteile vor allem zu Lasten der Anwohner, des nichtmotorisierten
Verkehrs, der Verkehrssicherheit und der Umwelt überwiegen. Eine Umorganisation kann
daher nicht empfohlen werden. Im Einzelnen beurteile ich
den Vorschlag der Einführung von Einbahnstraßen wie folgt: Die genannten Straßen müssten
auf einer erheblichen Länge verändert werden (bis zu 1 800 m im Einzelnen,
insgesamt rund 5 000 m). Durch ein
Einbahnstraßensystem würden sich folgende Effekte einstellen: ·
Der Kfz-Verkehr
würde durch Einbahnstraßen „kanalisiert“: o
Der Verkehrsfluss
wird verbessert (allerdings abhängig von der Radverkehrsführung). o
Die
durchschnittliche Geschwindigkeit im Kfz-Verkehr steigt. o
Die Organisation
an den Lichtsignalanlagen lässt eine geringfügig höhere Leistungsfähigkeit zu,
die allerdings durch Umwegwegfahrten und vermehrte Linksabbieger an den
Knotenpunkten mit einer höheren Verkehrsbelastung wieder ausgeglichen wird. o
Insgesamt
verlängern sich die Wege erheblich. Das führt zu erhöhten Lärm- und
Schadstoffbelastungen für die Anwohner. o
Es verschlechtert
sich die Erreichbarkeit (Umwege). Das betrifft hier das Zentrum von Buch mit
der Schlossparkpassage und die verschiedenen medizinischen Standorte. o
Soll auch die
Hobrechtsfelder Chaussee als Einbahnstraße eingerichtet werden, ist zu
erwarten, dass der Verkehr, der derzeit nach Brandenburg an Buch vorbei führt, künftig teilweise Buch
zusätzlich belasten wird. o
Der
Parksuchverkehr (besonders betroffen Besucher der Schlossparkpassage und der
verschiedenen med. Standorte) erhöht sich. ·
Bezogen auf den Radverkehr/
Fußverkehr ergeben sich folgende überwiegend negative Aspekte: o
Nur wenn es
gelingt, den Radverkehr auch gegen die Einbahnstraßenrichtung zu führen,
ergeben sich bezogen auf Erreichbarkeit im Radverkehr keine Nachteile.
Allerdings wäre dann der verkehrsorganisatorische Vorteil für den Kfz-Verkehr
wegen der Berücksichtigung ausreichender Sicherheitszeiten an Knotenpunkten
(Konflikt Radfahrer / Linksabbieger) deutlich geringer. o
Die höhere
Kfz-Geschwindigkeit führt zu negativen Auswirkungen bei der Verkehrssicherheit. o
Insbesondere ist
das Überqueren der Fahrbahn für den Fußgängerverkehr mit einer zusätzlichen
Unfallgefährdung als problematisch einzuschätzen (Kfz-Verkehr von rechts), der
Bedarf an sicheren Fußgängerüberwegen steigt. ·
Für den ÖPNV (hier
Busverkehr) ergeben sich durch Einbahnstraßen erhebliche Reisezeit- und
Erschließungsnachteile. Aufgrund der zu erwartenden erheblichen Kosten (insbesondere durch Umbaumaßnahmen an Knotenpunkten nebst LSA-Anpassungen), der Verkehrssicherheitsprobleme für Fußgänger- und ggf. Radverkehr sowie der nur begrenzten Nutzen (wahrscheinlich sogar negativer Nutzen) ist unter volkswirtschaftlichen Gesichtspunkten kein hinreichend positives Ergebnis zu erwarten.“ Dieser verkehrlichen,
erschließungstechnischen und an den Bedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer
orientierten Bewertung schließt sich das Bezirksamt vollinhaltlich an, so dass
für die Entwurfsplanung der zu erneuernden Wiltbergstraße weiterhin von einem
Zweirichtungsverkehr – eine Fahrspur pro Richtung – ausgegangen
wird. Haushaltsmäßige
Auswirkungen keine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die
nachhaltige Entwicklung keine Kinder- und
Familienverträglichkeit entfällt Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
Öffentliche Ordnung |
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