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Drucksache - VI-0396
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin
2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0396 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Lichtsignalanlagen im Bezirk Wir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: In Erledigung des in der 16. Tagung der BVV am 11.06.2008
angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung –
Drucksache VI-0396: „Das
Bezirksamt wird ersucht, sämtliche Lichtsignalanlagen im Bezirk in der Zeit von
22.00 Uhr – 06.00 Uhr auf ihre Betriebsnotwenigkeit hin zu
überprüfen“ wird gemäß
§ 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Die VLB hat inzwischen im Rahmen
ihrer Zuständigkeit geantwortet. Die Antwort wird nachstehend zur Kenntnis
gegeben: „Nachtabschaltungen von
Lichtzeichenanlagen können nur dann vertreten werden, wenn auch ohne die
Lichtzeichenregelung die Verkehrssicherheit zur Nachtzeit gewahrt ist. Nach den
Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und den Richtlinien für
Lichtsignalanlagen ist grundsätzlich ein Dauerbetrieb vorzusehen. Ein Abweichen
von dieser Vorgabe ist für jeden Einzelfall genau zu prüfen und zu begründen. Eine Nachtabschaltung ist nicht
möglich, wenn ohne Lichtenzeichenregelung die Verkehrssicherheit nicht
ausreichend gegeben ist. Dies betrifft z. B. §
Straßen mit Straßenbahnverkehr während der
Betriebszeit der Straßenbahn §
Lichtzeichenanlagen (LZA) an
Autobahnanschlussstellen §
LZA, die auf Grund einer negativen
Unfallsituation gebaut wurden §
große, unübersichtliche Kreuzungen §
Fußgängerquerungen über stärker befahrene
Straßen, die auch nachts frequentiert werden §
kleinere Kreuzungen, die aufgrund der baulichen
Situation unübersichtlich sind und an denen keine ausreichenden
Sichtbeziehungen bestehen LZA mit Anforderungseinrichtungen
(z. B. Anforderungsschleifen) für die Nebenrichtung bleiben ebenfalls häufig im
Dauerbetrieb, da die Rotschaltung nur bei Bedarf eintritt und in Abwägung mit
dem potenziellen Unfallrisiko die geringen negativen Auswirkungen für die
Hauptrichtung vertretbar sind. Die Nachtabschaltungen stadtweit
wurden 2001/2002 gründlich überprüft und die Betriebszeiten im Einvernehmen mit
dem Polizeipräsidenten in Berlin festgelegt. Bei Neubauten von
Lichtzeichenanlagen werden die Betriebszeiten individuell gemäß den
Verkehrsbedürfnissen bestimmt. Wird bekannt, dass sich Verkehrsverhältnisse
geändert haben (z. B. neue Öffnungszeiten der Geschäfte) werden auch die
Betriebszeiten ggf. angepasst. Hinweise zu einzelnen Lichtzeichenanlagen, die
uns aus der Bevölkerung erreichen, werden ebenfalls individuell geprüft. Das Abschalten weiterer
Lichtzeichenanlagen ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Um den Verkehrsfluss zu
gewährleisten, werden die Lichtzeichenanlagen auf den Hauptstrecken koordiniert
oder stehen sogar auf Dauergrün, wenn die Nebenrichtung über eine
Anforderungseinrichtung verfügt. Zu den Nachtzeiten werden spezielle Programme
geschaltet, die den nächtlichen geringeren Verkehr berücksichtigen. Bei der Abwägung zwischen der
Verkehrssicherheit und dem Lärmschutz (vermutlicher Hintergrund Ihrer Anfrage)
habe ich die Verkehrsicherheit zu gewährleisten.“ Hier abschließend eine von der VLB
übermittelte Auflistung der LZA-Anlagen im Bezirk Pankow, die bereits über eine
zeitweise Abschaltung verfügen: §
Alt-Buch (Karower Straße) §
Am Friedrichshain (Bötzowstraße) -Schulprovisorium- §
Bahnhofstraße (S-Bhf. Blankenburg) §
Behmstraße – Schivelbeiner Straße /
Malmöer Straße §
Berliner Allee / Feldtmannstraße –
Nüßlerstraße §
Berliner Straße / Granitzstraße -Provisorisch- §
Berliner Straße / Florastraße -Provisorisch- §
Blankenburger Chaussee – Alt-Karow /
Bahnhofstraße – Straße 52 §
Blankenburger Straße (Lindenberger Straße) §
Blankenfelder Chaussee – Schildower Straße
/ Hauptstraße -Baustelle- §
Bucher Straße / Pankgrafenstraße §
Buschallee (Sulzfelder Straße) §
Conrad-Blenkle-Straße
/ Paul-Heyse-Straße §
Danziger Straße (Cotheniusstraße) §
Danziger Straße (Dunckerstraße) §
Danziger Straße / Winsstraße §
Darßer Straße / Piesporter Straße §
Falkenberger Straße (Wittlicher Straße) §
Gleimstraße (Ystader Straße) §
Granitzstraße (Kissingenstraße) §
Hansastraße (Nr. 52 – 78) §
Hauptstraße / Schillerstraße §
Hauptstraße Nr. 13 (Buchholz) §
Heinersdorfer Straße – Krugstege /
Bahnhofstraße §
Heinersdorfer Straße / Blankenburger Pflasterweg §
Hermann-Blankenstein-Straße /Thaerstraße –
Thaerbrücke §
Hermann-Hesse-Straße (Güllweg) §
Indira-Gandhi-Straße (Gounodstraße) §
Karower Chaussee (Nr. 95 – 99) §
Karower Chaussee (Theodor-Brugsch-Straße) §
Kniprodestraße (Hanns-Eisler-Straße –
Stedingerweg) §
Liebermannstraße / Piesporter Straße §
Malchower Chaussee / Ortnitstraße §
Mühlenstraße / Florastraße §
Mühlenstraße / Maximilianstraße §
Ostseestraße – Ostseeplatz /
Hosemannstraße §
Pasewalker Straße / A 114 As Pankow
(Schloßallee) §
Pistoriusstraße / Gustav-Adolf-Straße (Hamburger
Platz) – Provisorisch §
Prenzlauer Allee (Immanuelkirchstraße) §
Prenzlauer Promenade / Kissingenstraße §
Schildower Straße (Birnbaumring) §
Schivelbeiner Straße / Schönfließer Straße §
Stahlheimer Straße (Erich-Weinert-Straße) §
Storkower Straße (nr. 134-139 c) §
Wichertstraße / Greifenhagener Straße §
Wiltbergstraße (Röbellweg) -Schulprov.- §
Wiltbergstraße / Alt-Buch –
Walter-Friedrich-Straße §
Winsstraße / Marienburger Straße §
Wollankstraße / Florastraße Der umfassenden Antwort der VLB wird seitens des Bezirksamtes in vollem Umfang zugestimmt. Das Bezirksamt Pankow wird sich in
regelmäßigen Abständen mit der VLB ins Benehmen setzen. Haushaltsmäßige Auswirkungen
keine Gleichstellungs-
und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
keine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat für
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