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Drucksache - VI-0388
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Beschlussfassung für die
Bezirksverordnetenversammlung 1. Gegenstand der Vorlage Neubau
der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße,
Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz hier: 1.
Bauabschnitt von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße, Ortsteil
Niederschönhausen 2. Beschlussentwurf Die
Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem
Ausbau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße,
Ortsteil Niederschönhausen, als 1. Bauabschnitt der geplanten Ausbaumaßnahme
der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker Straße,
Ortsteile Niederschönhausen und Französisch Buchholz, wird in der in Anlage 1
dargestellten Ausbauvariante zugestimmt. 3.
Begründung 3.0.
Vorbemerkung Der
Neubau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur Pasewalker
Straße ist eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung an den Bezirk
übertragene Investitionsmaßnahme für den Zeitraum 2004 – 2009. Unter dem
Kapitel 4212, Titel 72522 wurde die Straßenbaumaßnahme mit einer
Gesamtfinanzierung i. H. v.
6,0 Mio. € festgelegt. Aus
planungsrechtlichen Gründen wurde die Baumaßnahme in zwei Planungsabschnitte
unterteilt. Gegenstand
der Vorlage ist der 1. Planungsabschnitt. Dieser ist mit dem 1. Bauabschnitt
identisch und wird in dieser Vorlage als 1. Bauabschnitt bezeichnet. Der 1.
Bauabschnitt betrifft die Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur
Siegfriedstraße und erstreckt sich über eine Länge von 485 Metern. Da gemäß
Planungsstand vom Januar 2005 davon auszugehen war, dass im 1.
Planungsabschnitt das Baurecht entgegen dem 2. Planungsabschnitt ohne
Planfeststellungsverfahren erlangt wird, konnte somit eine frühzeitige
Realisierung der Maßnahme (Mittelabfluss) gewährleistet werden. Die seit
dem 23.08.2006 vorliegende, von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
geprüfte Bauplanungsunterlage bestätigt für den 1. Planungsabschnitt
„Ausbau der Blankenburger Straße von der Dietzgenstraße bis zur
Siegfriedstraße“ eine Bausumme i. H. v. 1.800.000,00 €. Mit
Schreiben vom 12.01.2007 bestätigte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung
die vom Tiefbauamt eingereichten Ergänzungsunterlagen. Die genehmigte Gesamtbausumme
zum 1. Planungsabschnitt wurde auf 1.927.000,00 € erhöht. Die
Bauplanungsunterlage für den 2. Planungsabschnitt „Blankenburger Straße
von der Siegfriedstraße bis zur Pasewalker Straße“ wurde im Oktober 2007
bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Prüfung eingereicht. Ein
Prüfungsergebnis liegt noch nicht vor. 3.1.
Verkehrsfunktion der Blankenburger Straße Gemäß
dem Stadtentwicklungsplan Verkehr Berlin (STEP – Verkehr 2005,
aufgestellt durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung), wird der gesamte
Straßenzug der Blankenburger Straße als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung
eingestuft. Entsprechend
ihrer Bedeutung und Ausstattung wird die Straße gemäß EAHV (Entwurfvorgaben der
Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen) als angebaute zwischengemeindliche
Verbindungsstraße mit maßgeblicher Erschließungsfunktion - hier insbesondere
für die Gewerbeansiedlungen - (Kategorie D III) eingeordnet. Die
Blankenburger Straße dient neben dem Anliegerverkehr und dem innerörtlichen
Durchgangsverkehr überwiegend dem überörtlichen Durchgangsverkehr und stellt
aufgrund dessen einschließlich des vorher Gesagten eine Hauptverkehrsstraße gemäß §
10 Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) dar. Dem
entspricht auch die prognostizierte durchschnittliche werktägliche
Verkehrsbelastung für das Jahr 2015 (Basis Stadtentwicklungsplan Verkehr), die
mit 17.900
Kfz / 24 h ermittelt wurde. Sie liegt derzeit bei 17 000 Kfz / 24 h. 3.2.
Baulicher Zustand – Leistungsfähigkeit des Straßenabschnitts Die
gesamte, im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt ca. 18 m.
Der Querschnitt unterteilt sich in die Fahrbahn (ca. 10 m breit) sowie die
angrenzenden Gehwege und Baumstreifen mit einer Breite von je ca. 4 m (siehe
hierzu auch Punkt 3.4.). 3.2.1.
Fahrbahn: Der
Zustand der Fahrbahn entspricht nicht den verkehrlichen Anforderungen und ist
insgesamt als mangelhaft einzuschätzen. Die
Asphaltdecke weist zahlreiche Netzrisse auf. Stellenweise sind Schlaglöcher und
Frostschäden vorhanden. Eine große Anzahl von Flickstellen belegt den
Unterhaltungsaufwand in der zurückliegenden Zeit. Gemäß
der Untersuchungsberichte vom 26.09.2003 und 03.01.2005 zum Baugrund sowie zum
vorhandenen Fahrbahnaufbau besteht die Fahrbahn im 1. Bauabschnitt aus einer
Asphaltdecke (Dicke ca. 3 bis 10 cm) auf einer Tragschicht mit hydraulischen
Bindemitteln. Der Gesamtaufbau ist maximal ca. 40 cm stark. Im
Bereich zwischen der Buchholzer Straße bis zur Siegfriedstraße wurden alte
Gleise der Straßenbahn mit einer Asphaltdecke überbaut. Der
Straßenoberbau genügt hinsichtlich der Dicke und des Aufbaus nicht den
Anforderungen der vorhandenen bzw. prognostizierten Verkehrsbelastung. 3.2.2.
Gehwege: Die
beidseitig angelegten Gehwege entsprechen nicht den Anforderungen an eine
zeitgemäße Verkehrsanlage nach den Ausführungsvorschriften (AV) für Geh –
und Radwege. Sie sind überwiegend mit Betonsteinplatten sowie
Mosaikpflastersteinen befestigt und weisen einen unebenen, teilweise
schadhaften Zustand auf. Der Versiegelungsgrad ist als sehr hoch einzustufen.
Im Bereich der Bushaltestellen sind keine Leiteinrichtungen für Sehbehinderte
vorhanden. Die vorhandenen Auftrittshöhen am Bord sind ebenfalls nicht
behindertengerecht. Beide
Gehwege sind abgenutzt, uneben und insgesamt in schlechtem Zustand. 3.2.3.
Radwege: Radwege
sind nicht vorhanden. Bei der
derzeitigen und der prognostizierten werktäglichen Verkehrsbelastung (s. o. zu
Punkt 3.1.) einschließlich der Führung von Linienbussen der BVG stellen
fehlende Radwege, aber auch große Abstände zwischen den vorhandenen
Fußgängerquerungen ein erhebliches Verkehrsrisiko dar. 3.2.4.
Parkflächen: Vor dem
gegenüber der Schule befindlichen Verbrauchermarkt ist eine in
Betonpflasterstein befestigte Ladezone vorhanden. Auf Grund der vorhandenen
Fahrbahnbreite von ca. 10 m erfolgt das Parken teilweise beidseitig entlang des
Fahrbahnrandbereiches (zeitlich eingeschränkt). Die diesbezügliche
Beschilderung wurde von der Verkehrslenkung Berlin angeordnet. 3.2.5.
Grünanlagen: Die
seitlichen Baumreihen weisen einen lückenhaften und artenmäßig heterogenen,
teilweise alten Baumbestand auf. Die Hauptbaumart ist die Winterlinde. Ein vom
Amt für Umwelt und Natur beauftragtes Baumgutachten vom 15.08.2005 weist für
die Mehrheit der Bäume eine Reststandzeit von 15 bis 20 Jahren aus. Auf Grund
des sich darstellenden allgemeinen Erscheinungsbildes von der Krone, dem Stamm
und des Wurzelraumes sind mehrere Bäume nicht erhaltenswürdig. 3.2.6.
Straßenbeleuchtung: Die
Beleuchtungsanlage ist beidseitig durchgängig vorhanden. Das Erscheinungsbild
der Beleuchtung ist uneinheitlich. Die Lichtpunkthöhe beträgt in der Regel 8 m.
Nach
Auskunft der NUON Stadtlicht GmbH bestehen die Maste aus Stahlbeton nach TGL
(Technische Normen, Gütevorschriften und Lieferbedingungen = Symbol für
staatliche Standards der DDR), welche einteilig ausgeführt sind. Die
überwiegende Anzahl der vorhandenen Maste sind etwa 35 Jahre alt. Für den
normgerechten Einbau von Schaltgeräten (Funkdatenempfänger) sind diese Maste
nicht vorbereitet. Eine Umrüstung ist nicht möglich. 3.2.7.
Straßenentwässerung: Die
Entwässerung der Fahrbahn sowie der Randbereiche erfolgt über die am
Fahrbahnrand vorhandenen Regenwasserabläufe. Im 1. Bauabschnitt ist ein
Regenwasserkanal unterschiedlicher Dimensionierung (DN 300, 400 und 500)
vorhanden. Laut Mitteilung der Berliner Wasserbetriebe ist hier eine
Erweiterung und Erneuerung der vorhandenen Anlage notwendig. 3.3.
Beschreibung und Erforderlichkeit der vorgesehenen Ausbaumaßnahme Gemäß §
7 Abs. 2 Satz 2 des Berliner Straßengesetzes (BerlStrG) sind die öffentlichen
Straßen im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Straßenbaulastträgers (Tiefbauamt)
so zu bauen, zu unterhalten, zu erweitern zu verbessern oder zu ändern, dass
sie dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügen. Aufgrund
des unter Punkt 3.2. beschriebenen schlechten baulichen Gesamtzustandes der
Blankenburger Straße ist ein verkehrssicherer und dem regelmäßigen
Verkehrsbedürfnis genügender Zustand nicht mehr gegeben. Eine
Erneuerung der Straßen- und Gehwegbefestigung einschließlich des Unterbaus der
Blankenburger Straße hat seit den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts nicht
mehr stattgefunden. Die übliche Lebensdauer einer (Haupt)-Straße beträgt ca. 30
Jahre und ist somit für die Blankenburger Straße längst abgelaufen.
Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der
Deckschicht bedeuten, reichen nicht aus, um einen verkehrssicheren und dem
regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand der Straße herzustellen. Die
Blankenburger Straße ist somit grundhaft, d.h. Neubau der Straßen- und
Gehwegbefestigung einschließlich Unterbau, zu erneuern bzw. teilweise neu zu
bauen. Die Verbesserung sowie die Erweiterung und Erneuerung der einzelnen
Teileinrichtungen ist erforderlich. Der
Ausbau der Blankenburger Straße erfolgt nach geltenden Mindeststandards gemäß
Berliner Straßengesetz (BerlStrG) vom 13.07.1999, zuletzt geändert durch § 8
des Gesetzes vom 07.06.2007 (GVBl. S. 222) und den dazugehörigen
Ausführungsvorschriften, insbesondere zu § 7 BerlStrG (AV Geh – und
Radwege) sowie der Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) und
für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen (RST 01). Die
Blankenburger Straße soll zu einer leistungsfähigen, verkehrssicheren und
umweltverträglichen Verkehrsanlage umgebaut werden. Die
Aufteilung des Querschnittes erfolgt unter Berücksichtigung der bestehenden
örtlichen Verhältnisse (Randbebauung, Straßenraumbreite, Baumbestand). Radverkehrsanlagen
werden (in Form von beidseitigen Radfahrangebotsstreifen) erstmals angelegt.
Die Gehwege werden den geltenden Vorschriften des Landes Berlin entsprechend
hergestellt, d. h. also auch behindertengerecht. Entsprechend
der Breiten und Abstände zwischen den vorhandenen Bäumen und unter
Berücksichtigung der Grundstückszufahrten sind ein Grünstreifen mit
Baumpflanzung und Parkbuchten mit zwischenliegenden Baumscheiben geplant. Inhalt
der Bauplanungsunterlage ist u. a. ein Landschaftspflegerischer Begleitplan vom
15.08.2005. Dieser bilanziert den Eingriff und den Ausgleich der geplanten
Straßenbaumaßnahme. Durch den Ausbau der Blankenburger Straße gemäß der zur
Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten Ausbauvariante erfolgt im Ergebnis
keine Änderung bezüglich der vorhandenen Baumachsen. Zur Wahrung des
Alleecharakters wird der erhaltenswürdige Baumbestand beitragen. Kranke und
damit zu fällende oder bereits fehlende Bäume werden durch Neupflanzungen
ersetzt. Mit der Anpflanzung von 30 Alleebäumen und Entsiegelungsmaßnahmen im
1. Bauabschnitt sowie der weiteren Anpflanzung von „trassenfernen“
Alleebäumen können lt. Landschaftspflegerischem Begleitplan die Eingriffe in
den Naturhaushalt und in das Landschaftsbild vollumfänglich ausgeglichen
werden. Beiderseits wird der Baumstreifen durch Rasenansaat begrünt. Der
Baumstreifen wird von den überwiegend bereits vorhandenen Grundstückszufahrten
und den geplanten Parkflächen unterbrochen. Der
Abstand der vorhandenen gegenüberliegenden Baumachsen beträgt 11,5 m. Die
Breite der geplanten Fahrbahn (einschließlich Radfahrangebotsstreifen) wird um 0,5 m
auf 9,5 m reduziert, so dass ein größerer Abstand des geplanten Bordes zum
jeweiligen Baumstandort entsteht. Beidseitig
entlang der Blankenburger Straße im 1. Bauabschnitt sind
Nahversorgungseinrichtungen (Geschäfte u. ä.) vorhanden. Um die Fahrbahnquerung
für Fußgänger sicherer zu gestalten, werden zusätzliche Querungshilfen
angeordnet. Im
Bereich der einmündenden Straßen sollen Aufpflasterungen die Verkehrssicherheit
des Fußgängerverkehrs längs der Blankenburger Straße erhöhen. Im
Zusammenhang mit dem Ausbau der Blankenburger Straße wird die Straßenbeleuchtungsanlage
neu errichtet, da die Neuaufteilung des Querschnittes einen Versatz der
bestehenden Leuchten erforderlich macht. Zudem ist bei den vorhandenen Masten
der vorgesehene Einbau von Funksteuergeräten technisch nicht möglich. Im Zuge
der Baumaßnahme ist eine hydraulische Erweiterung des Regenwasserkanals
erforderlich. Um die regelgerechte Ableitung des Regenwassers zu erreichen und
zukünftig Pfützenbildungen zu vermeiden, werden die Anzahl der Regenabläufe
erhöht und auf einer Länge von ca. 200 m Anschlusskanäle hergestellt. 3.4.
Alternative Ausbauvarianten Im
Bereich des 1. Bauabschnitts ist vorrangig eine Blockrandbebauung vorhanden.
Die unteren Etagen der angrenzenden Bebauung werden vorwiegend gewerblich
genutzt. Durch die Ansiedelung von Büros, Geschäften etc. vermittelt dieser
Abschnitt den Charakter eines örtlichen Kleinzentrums. Bei der
Entwicklung von Ausbauvarianten waren neben der Berücksichtigung dieser
straßenräumlichen Situation folgende weitere maßgebliche Planungsziele zu
erfüllen: • Für beide Fahrspuren ist eine Mindetsbreite von je
3,25 m vorzusehen • Beim Bau der Gehwege und bei der Planung der
Radverkehrsanlagen sind die Mindestmaße der Ausführungsvorschriften für Geh –
und Radwege bzw. die Regelbreiten für die Markierung von
Radfahrangebotsstreifen einzuhalten. • Die die derzeitige Allee bildenden beidseitigen
Baumachsen sind beizube- halten. • Die Ausbauvariante muss an minimalen Kosten
orientiert sein. • Es ist eine Mindestzahl von Halte – (z. B. Be
– und Entladezone) und Parkmöglichkeiten vorzusehen. Demnach
ist also für die Entwicklung von Ausbauvarianten die verfügbare
Straßenraumbreite und – fläche sowie der Achsabstand der Baumreihen
entscheidend. Die
gesamte im öffentlichen Eigentum stehende Straßenraumbreite beträgt ca. 18 m.
Diese Breite ist nicht identisch mit der öffentlich gewidmeten Straßenbreite,
die sich an einigen Stellen auf bis zu 22 m beläuft. Der Achsabstand der
vorhandenen gegenüberliegenden Baumreihen beträgt etwa 11,5 m. Der im
August 2003 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Abt. VII B
vorgeschlagene Regelquerschnitt (siehe Abbildung Variante 1) wurde als
Planungsgrundlage übernommen. Das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro
erstellte im Rahmen der Vorplanung sowie bei der Aufstellung der
Bauplanungsunterlage weitere drei Varianten, die der Erfüllung der
Planungsziele (wie z.B. Erhalt der vorhandenen Baumachsen) Rechnung tragen und
- im Vergleich zur Variante 1 - optimierte Querschnittsvarianten darstellen (siehe
Abbildung Varianten 2 bis 4). Im Folgenden werden die untersuchten Varianten dargestellt
und erläutert. Variante
1 (Vorgabe der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung): Diese
von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung erstellte Ausbauvariante, die
insbesondere die Anordnung von Radverkehrsanlagen gewährleistet, weist einen
asymmetrischen Querschnitt bei einer geplanten Straßenraumbreite von 22,0 m und
bis zu 24,0 m im Knotenpunktsbereich Blankenburger Straße / Dietzgenstraße auf.
Die Querschnittsgestaltung hat somit in Teilbereichen regulären Grunderwerb zur
Folge, da die öffentlich gewidmeten Flächen nicht ausreichen. Unter
Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes ergibt sich eine Gesamtfahrbahnbreite
von nur 6,25 m, die nur einen eingeschränkten Bewegungsspielraum, z. B. bei der
Begegnung von zwei Bussen, zulässt. Weiterhin
wurde einseitig ein Baumstreifen auf eine Breite von bis zu 1,50 m reduziert,
der sich nachteilig auf den zum Teil sehr alten Baumbestand auswirkt. Es
würden ein südlich auf der Fahrbahn angeordneter Radfahrangebotsstreifen und
ein nördlich auf dem Gehweg zu bauender Radweg entstehen, was ebenfalls nicht
wünschenswert ist. Variante
2: Ausgangspunkt
ist hier der Ausbau innerhalb der vorhandenen eigentumsrechtlichen
Straßenraumbreite von 18 m und somit der Verzicht auf Inanspruchnahme der
zusätzlich öffentlich gewidmeten Flächen und auf jeglichen Grunderwerb. Für die
Fahrbahn wird die Mindestbreite von 6,50 m gewährleistet. Bei
dieser Variante ist aber die zum Bau von Radwegen erforderliche Fläche nur
durch die Fällung der gesamten vorhandenen Alleebäume realisierbar. In
beidseitigen Grünstreifen ist eine Neupflanzung vorgesehen. Zugunsten
einer sicheren Radwegführung und dem damit notwendigen Sicherheitsabstand ist
die Anordnung von Parkplätzen nicht möglich. Variante
3: Diese
Variante mit einer Gesamtausbaubreite von 19,50 m gewährleistet neben einer
Fahrbahnbreite von 6,50 m einen beidseitigen Radfahrstreifen von 2,00 m und
somit auch die notwendigen Sicherheitsabstände. Die sich
daraus ergebene befestigte Gesamtfahrbahnbreite zwischen den Borden von 10,50 m
gewährleistet nicht mehr den erforderlichen Mindestabstand zu den vorhandenen
Bäumen von 1,00 m, was eine Fällung aller Alleebäume zur Folge hat. In dem nach
außen verschobenen neu geplanten Grünstreifen sind die 2 neuen Baumachsen
vorgesehen. Dieser Grünstreifen wird in den Lücken zwischen den neuen Bäumen
durch Parkbuchten unterbrochen. Variante
4: Unter
Berücksichtigung möglichst aller aufgeführten Planungsziele ergibt sich ein
Regelquerschnitt mit einer Gesamtausbaubreite von 20,0 m im Bereich von der
Dietzgenstraße bis zur Siegfriedstraße: Diese
Variante gewährleistet neben einer Fahrbahnbreite von 6,50 m einen beidseitigen
Radfahrangebotsstreifen von 1,50 m. Die sich daraus ergebende, gegenüber dem
Bestand um 0,50 m reduzierte, befestigte Fahrbahnbreite zwischen den Borden von
9,50 m gewährleistet, dass auf beiden Seiten der vorhandene Baumbestand zur
Wahrung des Alleecharakters erhalten bleibt und ergänzt werden kann. Zur
Schaffung eines mindestens 2,00 m breiten Grünstreifens bzw. einer
Parkbuchtbreite von 2,00 m (zzgl. 0,50 m Sicherheitsabstand zum Gehweg) ist zur
Anordnung einer mindestens 2,50 m breiten Gehwegfläche überwiegend
rückständiger Grunderwerb erforderlich. Da der
Sicherheitsstreifen nur im Bereich der Parkbuchten vorgesehen ist, vergrößern
sich die unbefestigten Flächen im Bereich der Baumstandorte und ergeben so
günstige Standbedingungen für die Bäume. Lediglich
im Knotenpunktsbereich Dietzgenstraße / Blankenburger Straße wird die Fahrbahn
zur Anordnung einer zusätzlichen Abbiegespur (Linksabbieger in stadteinwärtige
Richtung) aufgeweitet. Da die
Variante 4 die Planungsziele optimal erfüllt, wurde innerhalb dieser Variante
zusätzlich die Lage der Fußgängerquerungshilfe in der Blankenburger Straße
sowie die Notwendigkeit einer separat geführten Linksabbiegespur in die
Buchholzer Straße (von der Dietzgenstraße her kommend) geprüft. Bei der
Einrichtung einer solchen zusätzlichen Abbiegespur wäre der Verzicht auf das
Straßenbegleitgrün sowie die Einengung der südlichen Gehwegbreite auf ein
Mindestmaß die Folge. Weiterhin wurde angesichts der vorhandenen Verkehrszahlen
im Einmündungsbereich Buchholzer Straße (Knotenstromzählung vom 25.10.2004) die
Notwendigkeit der separaten Linksabbiegespur von der Dietzgenstraße kommend in
Richtung Buchholzer Straße nicht bestätigt. Die Fällung von zwei
erhaltenswerten Alleebäumen kann somit vermieden werden. Die
Fußgängerquerungshilfe wird bedarfsgerecht in Höhe des Verbrauchermarktes
angeordnet. Zusammenfassend
ist festzustellen, dass auf Grund der räumlichen Bestandssituation zur
Gewährleistung aller Planungsziele kaum ein größerer Gestaltungsspielraum
vorhanden ist. In den
Varianten 1 bis 3 konnte den Zielvorgaben nur teilweise entsprochen werden. So
wurden z.B. die Regelmaße der einzelnen Querschnittselemente unterschritten,
Parkmöglichkeiten sind bei Verzicht auf Grunderwerb entfallen oder die
komplette Fällung der vorhandenen Alleebäume wurde erforderlich. Nach
Abstimmungsgesprächen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie
weiteren zuständigen Behörden wurden deshalb die Varianten 1 bis 3 im Rahmen
der Erstellung der Bauplanungsunterlage nicht weiter verfolgt. Ein
Kostenvergleich zwischen den einzelnen Varianten hat ergeben, dass die Variante
4 nach derzeitigem Erkenntnisstand die kostengünstigste Variante ist, wenn auch
gravierende Unterschiede nicht festzustellen waren. Daraus
ergibt sich, dass die alle Planungsziele am besten erfüllende Variante 4 weiter
zu bearbeiten und zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorzulegen ist. Bei
anteiligem, meist rückständigem, Grunderwerb wird eine Fahrbahnbreite für einen
uneingeschränkten Begegnungsfall Bus / Bus geschaffen. Die
beidseitig neben den Fahrspuren angeordneten Radfahrangebotsstreifen tragen zur
Erhöhung der Verkehrssicherheit bei. Die
erhaltenswürdigen Alleebäume werden durch Neupflanzungen ergänzt. Zwischen
den Bäumen werden Parkplätze in Form von Parkbuchten angeordnet. Die sich
innerhalb der zu schaffenden Straßenraumbreite von 20,00 m ergebenden
Gehwegbreiten von jeweils mindestens 2,75 m werden den Erfordernissen aus den
beidseitig vorhandenen öffentlichen Einrichtungen gerecht. Die
detaillierten Angaben der zur Beschlussfassung (Zustimmung) vorgelegten
Ausbauvariante sind der Anlage 1 zu entnehmen. Sie sind auch aus den
beigefügten Lageplänen (Anlage 2) ersichtlich. Den
Fraktionen ist eine CD-Rom zugegangen, aus der die Angaben ebenfalls zu ersehen
sind. 3.5.
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen Entsprechend
der in der Anlage 1 dargestellten einzelnen Maßnahmen handelt es sich bei dem
geplanten Ausbau des 1. Bauabschnitts der Blankenburger Straße nicht nur um
eine Erneuerung, sondern auch um eine Verbesserung und Erweiterung der gesamten
Anlagen gemäß § 2 Abs. 1 und 3 StrABG. Wie
schon unter Punkt 3.3. aufgeführt, kann der gemäß § 7 Abs. 2 BerlStrG
erforderliche verkehrssichere und dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügende
Zustand der Blankenburger Straße nicht mehr mit Unterhaltungs- und
Instandsetzungsmaßnahmen, die lediglich eine Sanierung der Deckschicht umfassen
würden, hergestellt bzw. erhalten werden. Dies ist nur im Rahmen eines
grundhaften Ausbaus möglich. Deshalb
sind gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 StrABG für den Ausbau des in Rede stehenden
Abschnitts der Blankenburger Straße von den anliegenden Grundstückseigentümern
nach Abschluss der Baumaßnahme Straßenausbaubeiträge zu erheben. Durch die am 25.03.2006 in
Kraft getretene Änderung des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) ist die
Blankenburger Straße aus dem Erschließungsbeitragsrecht entlassen (§ 15 a Abs.
1 EBG), da der 1. Bauabschnitt der Blankenburger Straße in allen
Teileinrichtungen vor dem 03.10.1990 erstmalig
endgültig hergestellt war und für Verkehrszwecke genutzt worden ist. Die
Erhebung von Erschließungsbeiträgen ist somit ausgeschlossen. 3.6.
Voraussichtliche Kosten der Ausbaumaßnahme / Umlagefähiger Aufwand gemäß § 7
StrABG Bei der
Blankenburger Straße handelt es sich – wie unter Punkt 3.1 bereits
ausgeführt - um eine Hauptverkehrsstraße, so dass für die Berechnung der
Anliegeranteile § 10 StrABG anzuwenden ist. Die
Ermittlung des umlagefähigen Aufwandes und – daraus resultierend –
der auf die einzelnen Anliegergrundstücke entfallende anteilige Ausbaubeitrag
erfolgt unter Einbeziehung der Grundstücksfläche (§ 13 StrABG) sowie der Art
und dem Maß der baulichen Nutzung des jeweiligen Grundstücks (§§ 14 und 15
StrABG). Die
Kostenbeteiligung der Anlieger beträgt – differenziert nach den einzelnen
Teileinrichtungen – zwischen 25 % und 50 % der Baukosten (§ 10 Abs. 2
StrABG). Nach
derzeitiger Sach – und Rechtslage wurde ein umlagefähiger Aufwand in Höhe
von 626.349,16 € errechnet. Dieser setzt sich entsprechend der Kosten für
die Teileinrichtungen und den prozentualen Anteilen der Beitragspflichtigen
gemäß § 10 Absatz 2 Spalte III StrABG wie folgt zusammen:
rechnerischer
Anteil der Beitragspflichtigen:
626.349,16 € tatsächlicher
Anteil der Beitragspflichtigen nach
Berücksichtigung von § 21 Abs. 3 Satz 2
StrABG (Mehrfacherschließung): 554.202,69 € *Die
„unaufgeteilten Gemeinkosten“ bestehen u. a. aus den Kosten für die
Herstellung und den Abbruch von Baustellenzufahrten, für provisorische
Verkehrssicherungseinrichtungen, für den Abbruch und die Entsorgung von
Verkehrsschildern, für die Baustelleneinrichtung, Honorarkosten (für
Planungsleistungen, Vermessung, Kosten gemäß Baustellenverordnung für Sicherheits
– und Gesundheitskoordination, Baugrundgutachten etc) sowie Kosten für
Unvorhergesehenes. Die
Position „Unvorhergesehenes“ ist ein bei jeder Baumaßnahme üblicher
Ansatz, um für eventuell anfallende Leistungen, deren Notwendigkeit während der
Entwurfsarbeiten nicht erkennbar war, (z. B. Mehrleistungen wegen
unterirdischer Hindernisse) Reserven zu bilden (siehe II Nr. 16 Anweisung Bau). Aufgrund
der fehlenden Ausführungsvorschriften zum StrABG ist noch nicht geklärt, wie
mit den unaufgeteilten Gemeinkosten zu verfahren ist. Es ist davon auszugehen,
dass die Kosten für Sachaufwendungen i. S. d. § 4 Abs. 2 StrABG darstellen und
somit zum umlagefähigen Aufwand gehören (siehe dazu Driehaus, Erschließungs-
und Ausbaubaubeiträge, 7. Auflage § 33 Randnummer 10 und 38). Eine Verteilung
auf die einzelnen Teileinrichtungen wurde nicht vorgenommen, dafür der
Mittelwert beim Anteil der Beitragspflichtigen i. H. v. 42,5 % angenommen. Das
kleinste Grundstück im 1. Bauabschnitt weist eine Größe von 461 m2
auf. Der voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 4.636,55 €. Das
größte Grundstück im 1. Bauabschnitt ist 2.606 m2 groß. Der
voraussichtliche Ausbaubeitrag beläuft sich auf 45.867,65 €. Bei
insgesamt vier Grundstücken des 1. Bauabschnitts ist wegen deren überwiegend
gewerblicher Nutzung (Supermarkt, Tankstelle, Autohandel) oder einer der
gewerblichen Nutzung ähnlichen Weise (Schule / Feuerwehr) der sogenannte
„Gewerbezuschlag“ gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG anzusetzen. Bei
weiteren im 1. Bauabschnitt befindlichen Grundstücken besteht ebenfalls
gewerbliche Nutzung, jedoch nicht überwiegend, da sich die Gewerberäume
lediglich im Erdgeschoss der mehrstöckigen Gebäude befinden. Hier ist nicht von
einer überwiegenden gewerblichen Nutzung auszugehen, so dass kein
„Gewerbezuschlag“ bei der Berechnung des Ausbaubeitrages anzusetzen
ist. Berechnungen
des Ausbaubeitrages für das kleinste und das größte Anliegergrundstück sowie
für ein Gewerbegrundstück sind in Anlage 6 dargestellt. 3.7.
Beteiligung der Beitragspflichtigen Mit
Schreiben des Tiefbauamtes vom 08.08.2007 sind alle beitragspflichtigen
Anlieger gemäß § 3 Abs. 3 StrABG über die Ausbaumaßnahme und den nach
derzeitiger Sach– und Rechtslage voraussichtlich auf das jeweilige
Grundstück entfallenden Ausbaubeitrag informiert worden. Gleichzeitig erhielten
sie Gelegenheit, die Planungsunterlagen einzusehen und schriftlich zum
Bauvorhaben Stellung zu nehmen (siehe Anlage 3). Am
20.09.2007 fand in der Aula der Friedrich - List – Oberschule,
Kuckhoffstraße 2 – 22, 13156 Berlin zudem eine Informationsveranstaltung
statt, an der ca. 70 Anlieger und interessierte Bürger aus den umliegenden
Straßen – vor allem aus der Wackenbergstraße - teilnahmen. Die Anlieger
sind dort durch den Bezirksstadtrat für Öffentliche Ordnung, den
Tiefbauamtsleiter, das mit der Planung beauftragte Ingenieurbüro und die
zuständigen Mitarbeiterinnen des Tiefbauamtes über das Bauvorhaben informiert
worden. Gleichzeitig erhielten die Anlieger Gelegenheit zur Unterbreitung von
Einwendungen und Vorschlägen. Weiterhin wurden durch die zuständige
Sachbearbeiterin des Tiefbauamtes Fragen zum Straßenausbaubeitrag beantwortet. Die
einzelnen Einwendungen der Anlieger und die zusammenfassende Bewertung durch
das Bezirksamt sind im Protokoll der Bürgerinformationsveranstaltung vom
24.09.2007 enthalten (siehe Anlage 4). Die
weiteren schriftlichen Einwendungen und das entsprechende Bewertungsprotokoll
des Tiefbauamtes sind aus der „Bewertung der schriftlichen Einwände und
Vorschläge der betroffenen Anlieger“ vom 26.11.2007 ersichtlich (siehe
Anlage 5). Die
Einwände der Feuerwehr werden im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft und -
soweit möglich – berücksichtigt. Gleiches gilt für die Einwendungen der
Anlieger der Umleitungsstrecke Siegfriedstraße und Wackenbergstraße. Im
Ergebnis mussten keine Änderungen an der Ausbauplanung vorgenommen werden. 3.8.
Hinweise zum Bauablauf Die
Straßenbauarbeiten sollen in den Jahren 2008 bis 2010 durchgeführt werden. Der
Anlieger- und Lieferverkehr ist während der gesamten Bauzeit gewährleistet. 4. Rechtsgrundlagen § 12
Abs. 2 Ziffer 11 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) i. V. m § 3 Abs. 3
Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) 5. Haushaltsmäßige Auswirkungen Ausgaben
i. H. v. 6,0 Mio. € bei Kapitel 4212 Titel 72522 in den Haushaltsjahren
2006 bis 2011 (entsprechend der Investitionsplanung) für die Gesamtbaumaßnahme
bzw. 1.927.000,00 € für den 1. Bauabschnitt im Zeitraum 2008 bis 2010 Voraussichtliche
Einnahmen (Straßenausbaubeiträge) i. H. v. 554.202,69 € bei Kapitel 4212
Titel 34104 in den Jahren 2012 bis 2015 für den 1. Bauabschnitt. Die
Ermittlung der voraussichtlichen Einnahmen erfolgte auf der Grundlage der durch
die geprüfte BPU festgestellten Kosten in Verbindung mit der in §10 StrABG
gesetzlich vorgeschriebenen Kostenbeteiligung der Anlieger sowie unter
Berücksichtigung von Grundstücksgröße (§ 13 StrABG) sowie von Art und Maß der
baulichen Nutzung der betroffenen Grundstücke zum gegenwärtigen Zeitpunkt (§§
14 und 15 StrABG). Die Berechnung erfolgte nach derzeitiger Sach- und
Rechtslage. Die
spätere konkrete Erhebung von Straßenausbaubeiträgen erfolgt nach tatsächlich
entstandenen Kosten (§ 4 Abs. 1 StrABG). Diese sind erst nach Abschluss der Baumaßnahme
und Vorliegen der Schlussrechnung etwa im Jahr 2011 feststellbar. Gemäß § 16
Abs. 2 StrABG entstehen zu diesem Zeitpunkt auch die sachlichen
Beitragspflichten. Bei der
Erhebung des Straßenausbaubeitrages sind in formaler Hinsicht die Vorschriften
des Dritten Abschnitts des Erschließungsbeitragsgesetzes (EBG) entsprechend
anzuwenden (§ 22 StrABG). Demnach beträgt die Frist für die Erhebung von
Straßenausbaubeiträgen vier Jahre und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in
dem die sachliche Beitragspflicht entstanden ist (§ 21 Abs. 2 und 3 EBG). Die
Einnahmen werden demzufolge voraussichtlich in den Jahren 2012 bis 2015 erfolgen. 6. Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine 7. Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung siehe
Musterblatt 8. Kinder- und Familienverträglichkeit Durch
die zeitgemäße Befestigung und behindertengerechtere Gestaltung der Gehwege
nach der AV für Geh – und Radwege wird eine sicherere und attraktivere
Fußgängerführung gewährleistet. Erstmalig
werden Radfahrangebote in beiden Richtungen zur gefahrloseren Führung des
Radverkehrs geschaffen. Es
entstehen somit insgesamt verbesserte Bedingungen für Familien mit Kindern,
mobilitätsbehinderte Menschen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs. Die
Umgestaltung der Einmündungsbereiche trägt zur Verkehrssicherheit des
Fußgängerverkehrs in der Längsrichtung bei, weil die Überquerungswege verkürzt
werden und eine Geschwindigkeitsreduzierung des abbiegenden
Kraftfahrzeugverkehrs erreicht wird. Anlagen: Anlage
1: Zur Beschlussfassung
(Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante Anlage
2: Lagepläne Anlage
3: Informationsschreiben vom
08.08.2007 Anlage
4: Protokoll der
Bürgerinformationsveranstaltung vom 24.09.2007 Anlage
5: Bewertung der schriftlichen
Einwände und Vorschläge vom 26.11.2007 Anlage
6: Musterberechnung des
Straßenausbaubeitrages für ein Anlieger- Grundstück einschließlich drei
Beispielsrechnungen. Matthias
Köhne Jens–Holger
Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche
Ordnung Anlage 1 Zur
Beschlussfassung (Zustimmung) vorgesehene Ausbauvariante Beschreibung der
einzelnen Ausbaumaßnahmen 1. Geplanter Querschnitt: 2. Befestigungen: 2.1. Fahrbahn: Die Zuordnung der Bauklasse
wurde gemäß den Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von
Verkehrsflächen (RStO 01) vorgenommen. Unter Berücksichtigung der
Verkehrsbelastung ist die Blankenburger Straße mit einem Fahrbahnoberbau gemäß
Bauklasse II auszubauen. Diese Zuordnung bildet die Grundlage für den
Fahrbahnaufbau. Laut Baugrundgutachten stehen
im Baubereich Böden der Frostempfindlichkeitsklasse 2 (gering bis mittel
frostempfindlicher Boden) an. Gemäß RSTO 01, Tafel 1, Zeile 3 ergibt sich bei Vorhandensein von F2 Boden folgender Fahrbahnaufbau: 3,5 cm Splittmastixasphalt
0/8 S 8,5 cm Asphaltbinder
0/16 S 10,0 cm Asphalttragschicht
0/22 Typ CS, 50/70 33,0 cm Schottertragschicht 0/32 55,0
cm Gesamtdicke Die Fahrbahn wird beidseitig
mit Betonborden H 15 x 30 eingefasst. Im Bereich von Bushaltestellen wird als
Fahrbahnbegrenzung ein „Kasseler Bord“ mit einer Auftrittshöhe von
18 cm gesetzt. Die Einfassung der Gehwege
zum Grünstreifen erfolgt mit Betonkantensteinen Größe 3, Form C. Zwischen
Parkplatz und Gehweg ist die Einfassung mittels Betonbord, H 15 x 30
vorgesehen. Die Verlegung der Borde und
Kantensteine wird auf Beton mit Rückenstütze erfolgen. 2.2. Gehwege
(Plattenbahn): 5,0 cm Gehwegplatten,
Gr. 350, grau ungeschliffene Oberfläche 2,0 cm Kalkmörtelbett 3,0 cm Pflasterbettung 15,0
cm Schottertragschicht 0/32 25,0
cm Gesamtdicke 2.3. Gehwege (Ober –
und Unterstreifen): 5,0 cm Mosaiksteinpflaster,
Gr. 2 3,0 cm Pflasterbettung 17,0 cm Schottertragschicht 0/32 25,0
cm Gesamtdicke 2.4. Gehwegüberfahrten: 10,0 cm Kleinsteinpflaster, DIN 18 502 3,0 cm Zementmörtel 12,0
cm Betontragschicht C12/15 25,0
cm Gesamtdicke Grundstückszufahrten,
die von Lastkraftwagen überfahren werden, sind aufgrund der Belastung
zusätzlich mit einer Sauberkeitsschicht von 8 cm zu verstärken. 2.5. Radwege: Die jeweiligen Radwege werden
in Form eines Angebotsradfahrstreifens auf der entsprechenden Fahrbahn
hergestellt und durch eine Fahrbahnmarkierung kenntlich gemacht. Der bauliche
Aufbau entspricht dem der Fahrbahn (siehe Punkt 2.1.) 2.6. Parkflächen: 3,0 cm Pflastersand 29,0 cm Schottertragschicht 0/32 40,0
cm Gesamtdicke 3. Kreuzungen und
Einmündungen Im 1. Bauabschnitt der
Blankenburger Straße befinden sich die Einmündung Buchholzer Straße sowie der
Knotenpunkt Blankenburger Straße / Siegfriedstraße. Die Anbindung der
Siegfriedstraße als Nebenstraße erfolgt aus Gründen der Verkehrsberuhigung über
eine Pflasterung aus Kleinsteinpflaster in Beton. Die Ein- und Ausfahrradien
werden wegen der geringen Geschwindigkeiten nur mit Radien von R = 8 m
ausgebildet. Zur Reduzierung der Querungswege für Fußgänger werden die Borde im
Einmündungsbereich als Gehwegvorstreckung soweit verschoben, dass eine 5,5 m
breite Fahrbahn entsteht. Die zukünftige Anbindung der
Buchholzer Straße wird hinsichtlich der Übersichtlichkeit der Spurführung
optimiert. Weiterhin erfolgt eine erhebliche Reduzierung der Querungslänge für
die Fußgänger sowie eine Verbesserung der Sicht im Einmündungsbereich. Dadurch
wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer,
insbesondere für Fußgänger, erreicht. Die Befestigung der
einmündenden Buchholzer Straße erfolgt analog dem Fahrbahnaufbau der
Blankenburger Straße (siehe Punkt 2.1.). Im Zusammenhang mit dem
Ausbau der Blankenburger Straße wird die Straßenbeleuchtungsanlage neu
errichtet. Die derzeitigen Standorte der Beleuchtungsmaste können aufgrund der
Querschnittsneugestaltung nicht beibehalten werden. Die bestehende Anlage (17
Maste mit Beleuchtungskörper) ist komplett zu demontieren. Für die Ausleuchtung des
Verkehrsraumes sind im 1. Bauabschnitt auf beiden Seiten insgesamt 25 neue
Leuchten mit einer Leuchtpunkthöhe von 8 m erforderlich. Der Leuchtenabstand
ist versetzt angeordnet und beträgt ca. 40 m. 6.
Straßenentwässerungsanlagen: Das anfallende
Straßenoberflächenwasser in der Blankenburger Straße wird über Bordrinnen
gesammelt und über Straßenabläufe und im weiteren über das Regenwasserkanalnetz
der Vorflut zugeführt. Bedingt durch die geringe Längsneigung der Fahrbahn muss
die Oberflächenentwässerung über eine Pendelrinne erfolgen. Dabei wird die
Querneigung jeweils über die gesamte Breite der Richtungsfahrbahn gependelt, um
in der Bordrinne eine Längsneigung von mindestens 0,5 % zu gewährleisten.
Gehwege neben einem Grünstreifen erhalten ein Gefälle zum Grünstreifen. Am Regenwasserkanal sind
teilweise Erweiterungs- und Erneuerungsmaßnahmen geplant. An dem Regenwasser- Kanalnetz
werden die neuen Straßenabläufe, die sich beidseitig von diesem befinden,
angeschlossen. Die Planung des
Regenwasserkanals und die Ermittlung der damit verbundenen Kosten erfolgte
durch die hierfür zuständigen Berliner Wasserbetrieben. 7. Grunderwerb: Der Ausbau der Blankenburger
Straße wird weitestgehend innerhalb des vorhandenen öffentlich gewidmeten
Straßenlandes stattfinden. Im Rahmen der Ausbaumaßnahme
erfolgt über rückständigen Grunderwerb (2.456 m²) und auf der
Grundlage des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes der Ankauf von bereits
gewidmetem Straßenland (ca. 840 m²). In ganz geringem Umfang ist
freihändiger Grunderwerb (71 m²) erforderlich. 8. Baumaßnahmen der BVG: Im Baubereich sind stillgelegte Straßenbahngleise vorhanden. Die BVG wurde gemäß Ausführungsvorschrift zu §12 des Berliner Straßengesetzes – Sondernutzungen öffentlicher Straßen für Zwecke der öffentlichen Versorgung – vom 02.05.2007 aufgefordert, diese zu entfernen. Eine Antwort der BVG liegt noch nicht vor. Nach Absprache mit den Berliner Verkehrsbetrieben werden die Standorte für die geplanten Bushaltestellen im Baubereich optimiert. Die nördliche Haltestelle wird von östlich der Siegfriedstraße (vor einem Autohaus) in westliche Richtung (vor die Blankenburger Straße 45) verschoben, die südliche Haltestelle bleibt erhalten. Das Haltestellenpaar zwischen der Dietzgenstraße und der Buchholzer Straße bleibt lagemäßig unverändert. Anlage 3
|
Abteilung Öffentliche Ordnung
Ordnungsamt, Tiefbauamt,
Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt
Bezirksstadtrat
GeschZ. BzStR Ord Dienstgebäude:
Darßer
Str. 203 13088
Berlin Telefon: (030) 90295-8500 Telefax: (030) 90295-8537 E-Mail-Adresse: jens-holger.kirchner@ ba-pankow.verwalt-berlin.de (E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur) . 2007 Bezirksamt
Pankow von Berlin Postfach 73 01 13 – 13062 Berlin (Postanschrift)
Information zum Ausbau der Blankenburger Straße, 1. Bauabschnitt, von
Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße im Ortsteil Niederschönhausen Grundstück................................in
13156 Berlin (Grundbuch von Berlin-Pankow, Blatt ...........) Sehr geehrte/r die Blankenburger Straße
von Dietzgenstraße bis Pasewalker Straße in den Ortsteilen Niederschönhausen
und Französisch Buchholz soll in den nächsten Jahren grundhaft ausgebaut
werden. Es ist geplant, demnächst
mit dem Ausbau des 1. Bauabschnittes von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße im
Ortsteil Niederschönhausen zu beginnen. Ich möchte Sie, als
anliegenden Eigentümer im genannten Abschnitt, mit diesem Schreiben über die
beabsichtigte Baumaßnahme informieren und zu der am Donnerstag, dem 20. September 2007, um 19.00 Uhr in der Friedenskirche Niederschönhausen, Dietzgenstr.
19-23 in 13156 Berlin stattfindenden
Informationsveranstaltung einladen. Der Straßenzug soll zu
einer zweistreifigen Verbindungsstraße mit befestigten Gehwegen und separater
Führung der Radfahrer ausgebaut werden. Beidseitig werden
Radfahrangebotsstreifen und Gehwege angeordnet. Entsprechend der Breiten
und Abstände zwischen den vorhandenen Bäumen und unter Berücksichtigung der
Grundstückszufahrten ist ein Grünstreifen mit Baumpflanzung bzw. sind
Parkbuchten geplant. Im Bereich zwischen Dietzgenstraße und Buchholzer Straße
ist die Anlegung von Ladezonen vorgesehen. Der vorhandene Baumbestand
wird zur Wahrung des Alleencharakters unter Beachtung der verkehrlichen
Erfordernisse vorwiegend erhalten. Entlang des gesamten
Straßenzuges wird die Straßenbeleuchtung erneuert. Um die Fahrbahnquerung für
Fußgänger angesichts des hohen Verkehrsaufkommens sicherer zu gestalten, wurde
eine zusätzliche Querungshilfe angeordnet. Die derzeit für Fußgänger
unübersichtliche Einmündung der Buchholzer Straße wird zugunsten einer besseren
Querbarkeit neu gestaltet. Die Bushaltestellen und Grundstückszufahrten
werden den neuen Verhältnissen angepasst und erhalten eine nutzungsgerechte
Befestigung gemäß den einschlägigen Richtlinien. Der Regenwasserkanal für die Straßenentwässerung wird erneuert. Durch Beschluss des
Abgeordnetenhauses von Berlin ist mit Wirkung vom 25.03.2006 das
Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG, GVBl. S. 265) in Kraft getreten.
Entsprechend dieses Gesetzes sind die bezirklichen Tiefbauämter gesetzlich
verpflichtet, nach Abschluss einer Straßenausbaumaßnahme Straßenausbaubeiträge
(§ 1 Abs. 1 StrABG) zu erheben. Gemäß § 3 Abs. 3 dieses
Gesetzes sind alle anliegenden Eigentümer (Beitragspflichtigen) über die für
Ihr jeweiliges Grundstück voraussichtlich anfallenden Ausbaubeiträge
rechtzeitig zu informieren. Auf Ihr Grundstück werden
voraussichtlich Straßenausbaubeiträge in Höhe von ------------------ Euro entfallen. Die Angabe des geschätzten
Straßenausbaubeitrages ist rechtsunverbindlich und bezieht sich auf die
derzeitige Sach- und Rechtslage. Zukünftige Änderungen sind deshalb nicht
auszuschließen. Abweichungen des hier geschätzten Beitrages vom später durch
Bescheid und auf Basis der tatsächlich entstandenen Kosten festgesetzten
Straßenausbaubeitrag sind zu erwarten. Die herstellungsbedingten
Mehrkosten für die Gehwegüberfahrten werden gemäß § 9 Berliner Straßengesetz
(BerlStrG) in der Neufassung vom 13. Juli 1999 (GVBl. S. 380), zuletzt geändert
durch Art. VI des Gesetzes vom 11. Juli 2006 (GVBl. S. 819), mit einem
gesonderten Bescheid erhoben. Der Gesetzgeber hat zur
Vermeidung unbilliger Härten auch Zahlungserleichterungen (z. B.
Ratenzahlungen) vorgesehen, die jedoch erst dann beantragt werden können, nachdem
Sie einen Beitragsbescheid erhalten haben. Dieser kann Sie erst nach Beendigung
der angekündigten Baumaßnahme innerhalb der Erhebungsfrist (ungefähr ab 2012)
erreichen, so dass ich Sie bitte, von vorsorglichen Anträgen abzusehen. Fragen
zum Straßenausbaubeitrag richten Sie bitte an Frau Neustädt (Tel. 90295-8666). Sie können - ab sofort bis
zum 05.10.2007 - zu der beabsichtigten Planung für den 1. Bauabschnitt
der Blankenburger Straße schriftlich Stellung nehmen, Einwände äußern oder
Vorschläge unterbreiten. Hierzu können von Ihnen
diesbezügliche Ausbauunterlagen im Tiefbauamt eingesehen werden. Um einen reibungslosen
Ablauf zu gewährleisten und unnötige Wartezeiten zu verhindern, bitte ich um
telefonische Voranmeldung unter der Rufnummer 90295-8597 (Frau Braunsdorf). Bitte sehen Sie von
unangemeldeten Besuchen ab, da sonst sachdienliche Informationen nicht in
ausreichendem Maße gewährleistet werden können. Da es sich bei dieser
Mitteilung lediglich um ein durch den Gesetzgeber vorgeschriebenes Informationsschreiben
handelt, welches keinen Verwaltungsakt im Sinne des § 35
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) darstellt, ist es auch nicht
widerspruchsfähig. Diese Information wurde aus
Kostengründen nur an einen Eigentümer Ihres Grundstücks versandt, so
dass ich Sie bitte, ggf. vorhandene weitere Eigentümer des o. g. Grundstücks
über den Inhalt dieses Schreibens in Kenntnis zu setzen. Mit freundlichen Grüßen Jens-Holger Kirchner beglaubigt: Anlage
4 Abt. Öffentliche Ordnung 24.09.2007 Tiefbauamt Tief 11 ( 8665 Tief 24 ( 8597 ProtokollBürgerinformationsveranstaltung
am 20.09.2007, 19.30 Uhr in der Aula der
Friedrich – Liszt – Oberschule, Dietzgenstraße 2 – 22, 13156
Berlin Vorstellung der Baumaßnahme Blankenburger Straße von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße (1. Planungs – und Bauabschnitt)Teilnehmer: Herr Kirchner (Ord BzStR) Frau Pätzold (Ord Ref) Herr Lexen (Tief AL) Frau Braunsdorf (Tief 24) Frau Gammert (Tief 11) Herr Breinig und Frau Jerneitzig (Büro SEIB IC) sowie siehe vor Ort angefertigte Anwesenheitsliste (ohne Anspruch auf Vollständigkeit, da Eintragung freiwillig erfolgte und sich nicht alle Teilnehmer eintragen wollten). Vor Beginn der Informationsveranstaltung wurde den anwesenden Bürgern das Informationsblatt zum Straßenausbaubeitragsgesetz der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung sowie eine vom Tiefbauamt erstellte Musterberechnung übergeben. Die betroffenen Anlieger der Blankenburger Straße und die anderen interessierten Bürger (ca. 80 Anwesende) wurden durch Herrn Kirchner begrüßt. Weiterhin erläuterte Herr Kirchner das Verfahren der Bürgerbeteiligung und -information gemäß § 3 Abs. 3 StrABG (Dauer: ca. 10 Minuten). Herr Lexen stellte dann in aller Kürze die wesentlichen Bestimmungen und Regelungen des StrABG dar und wies dabei auch bereits auf die für die Beitragspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer entscheidenden Begriffe Erneuerung, Verbesserung und Erweiterung hin. Abschließend stellte er die geplante Straßenbaumaßnahme kurz hinsichtlich Lage, Umfang der geplanten Arbeiten und Bedeutung als Hauptverkehrsstraße II. Ordnung vor. Die detailliertere Erläuterung und visuelle Darstellung der Baumaßnahme erfolgte durch das Ingenieurbüro SEIB IC (Dauer: ca. 45 Minuten). Im Anschluss daran sind durch Frau Gammert Erläuterungen zum Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) gegeben worden. Vorgestellt wurde die tabellarische Aufstellung des beitragsfähigen Aufwandes mit der Ausweisung der prozentualen Beteiligung der Anlieger für die einzelnen Teileinrichtungen gemäß § 10 StrABG sowie eine Musterberechnung zum Straßenausbaubeitrag für ein fiktives Anliegergrundstück. In diesem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass von den im 1. Planungsabschnitt befindlichen Grundstücken lediglich vier Grundstücke einen „Gewerbezuschlag“ gemäß § 14 Abs. 4 StrABG erhielten. Alle anderen mit bis zu fünf Vollgeschossen bebaute Grundstücke, deren gewerbliche Nutzung sich lediglich auf Ladengeschäfte im Erdgeschoss beschränkt, sind nicht mit einem „Gewerbezuschlag“ zu versehen, da hier die überwiegende Nutzungsart durch Wohnen bestimmt ist. (Dauer: ca. 10 Minuten). Anschließend hatten die Bürger ca. 90 Minuten lang Gelegenheit, nachzufragen und Einwendungen zu äußern. Die Nachfragen und Einwendungen wurden durch Herrn Kirchner, Herrn Lexen, Frau Braunsdorf, das Ingenieurbüro sowie Frau Gammert beantwortet und protokolliert. Die Veranstaltung endete um 22.00 Uhr.
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass zu allen Anfragen und Einwänden zur Beitragspflicht und zur Berechnung der Beiträge die entsprechenden Auskünfte gegeben werden konnten. Auffallend war, dass zum eigentlichen Bauvorhaben keine dieses ändernde oder gar in Frage stellende Einwendungen erhoben wurden und die überwiegenden Fragen sich auf die Gestaltung und Organisation der Umleitungsstrecke bezogen. Es wurden Bedenken, bezogen auf die geplante Umleitungsstrecke über die Siegfriedstraße und die Wackenbergstraße (aufgrund der dort fehlenden Straßenentwässerung werden Probleme wegen des geplanten Asphaltüberzuges befürchtet), geltend gemacht. Diese konnten überwiegend ausgeräumt werden. Sofern das Bauvorhaben abgelehnt wurde, war dies eher eine Artikulation über die Unzufriedenheit mit der Beitragspflicht der anliegenden Grundstückseigentümer, soweit solche überhaupt an der Veranstaltung teilnahmen. Schlussendlich wurde aber die Notwendigkeit einer grundhaften Erneuerung dieses 1. Planungsabschnitts der Blankenburger Straße nicht infrage gestellt und auch die vorgestellte Lösung, nicht zuletzt auch wegen kaum denkbarer anderer Ausführungsmöglichkeiten, mehrheitlich akzeptiert. aufgestellt: Gammert Braunsdorf (Tief11) (Tief 24) bestätigt: Lexen Kirchner (Tief AL) (BzStR Ord) Anlage
5 Abt. Öffentliche Ordnung 26.11.2007 Tiefbauamt Tief 11 / Tief 24 ( 8665 / 8597 Bauvorhaben Blankenburger Straße 1. Bauabschnitt von Dietzgenstraße bis Siegfriedstraße
(OT Niederschönhausen) Bewertung
der schriftlichen Einwände und Vorschläge der betroffenen Anlieger
Weiterhin ging im Tiefbauamt
ein von insgesamt 58 Anliegern der Wackenbergstraße (Umleitungsstrecke während
der Bauzeit) unterzeichnetes Schreiben ein. In diesem Schreiben machten die
Anlieger jedoch keine Einwendungen gegen den Bau der Blankenburger Straße
geltend. Vielmehr enthält das Schreiben Nachfragen zur Umleitungsstrecke
hinsichtlich des Straßenzustandes, erhöhter Lärm – und Verkehrsbelastung,
Entwässerungsproblemen, Schulwegsicherung etc. Da die von den Anliegern
angesprochenen Probleme ausschließlich die Wackenbergstraße betreffen, werden
sie bei den Einwendungen nicht erfasst, jedoch bei der konkreten Planung der
Umleitungsstrecke soweit wie möglich berücksichtigt. Gammert Braunsdorf Lexen (Tief 11) (Tief
24) (Tief
AL) Anlage 6 Bezirksamt Pankow von Berlin Abt. Öffentliche Ordnung Tiefbauamt Musterberechnung des Straßenausbaubeitrages für ein
Anliegergrundstück Grundstücksdaten: • Grundstücksgröße
gemäß Grundbuch = 600 qm (§ 13 StrABG) • Bebauung bzw.
Bebauungsmöglichkeit mit zwei Vollgeschossen ↓ Grundstücksfläche ist mit
Nutzungsfaktor gemäß §§ 14 bzw. 15 StrABG zu multiplizieren
→ aufgrund der Bebauung
/ Bebauungsmöglichkeit mit 2 Vollgeschossen ist die Grundstücksfläche von 600
qm mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 900 qm ↓ Bei gewerblicher Nutzung
ist von erhöhtem Ziel - und Quellverkehr auszugehen, daher ist die oben
errechnete Grundstücksfläche von 900 qm unabhängig von der
Geschossigkeit noch einmal mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren = 1.350
qm (§ 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG) = anrechenbare Grundstücksfläche. Diese Berechnung wird für
alle betroffenen Grundstücke vorgenommen. Man erhält somit die sog. Gesamtverteilungsfläche
für die Verkehrsanlage. ↓ 900.000 € umlagefähige Kosten (gemäß §§ 8 – 11 StrABG) :
125.000 qm Gesamtverteilungsfläche = 7,20 € / qm anrechenbarer
Grundstücksfläche ↓ 7,20 € / qm sind mit anrechenbarer Grundstücksfläche 1.350 qm
zu multiplizieren = 9.720 € = zu erwartender Ausbaubeitrag für
das Grundstück Beispielrechnungen: • Beispielrechnung
für das kleinste Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 1. Bauabschnitt der
Blankenburger Straße Bei einer Grundstücksfläche
von 461 m2 und einer Bebauung mit 3 Vollgeschossen errechnet sich
folgender Ausbaubeitrag: 461 m2 multipliziert
mit dem Nutzungsfaktor 2 (entspricht 3 Vollgeschossen) ergibt sich eine
Verteilungsfläche von 922,00 m2. Diese wird mit dem
voraussichtlichen Beitrag von 5,03 € / m2 anrechenbarer
Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen
Ausbaubeitrag i. H. v. 4.636,55 € erhält. • Beispielrechnung
für das größte Wohngrundstück (ohne Ecklage) im 1. Bauabschnitt der
Blankenburger Straße Bei einer Grundstücksfläche
von 2.606 m2 und einer Bebauung mit 6 Vollgeschossen errechnet sich
folgender Ausbaubeitrag: 2.606 m2
multipliziert mit dem Nutzungsfaktor 3,5 (entspricht 6 Vollgeschossen) ergibt
sich eine Verteilungsfläche von 9.121,00 m2. Diese wird mit dem
voraussichtlichen Beitrag von 5,03 € / m2 anrechenbarer
Grundstücksfläche multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen
Ausbaubeitrag i. H. v. 45.867,65 € erhält. • Beispielrechnung
für ein Gewerbegrundstück (ohne Ecklage) im 1. Bauabschnitt der Blankenburger
Straße Die Grundstücksfläche beträgt
2.035 m2. Da das Grundstück mit einem eingeschossigen Gebäude bebaut
ist, ergibt sich eine Verteilungsfläche von 2.035 m2. Aufgrund der
gewerblichen Nutzung ist die Grundstücksfläche gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1 StrABG
mit dem Faktor 1,5 zu multiplizieren. Daraus ergibt sich eine Verteilungsfläche
von 3.052,50 m2. Diese wird mit dem voraussichtlichen Beitrag von
5,03 € / m2 multipliziert, so dass man einen voraussichtlichen
Ausbaubeitrag i. H. v. 15.350,40 € erhält. |
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