Drucksache - VI-0403  

 
 
Betreff: Gentechnik-freie Region Pankow
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LinksfraktionBezirksamt
   
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme § 13 BezVG /ZB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.03.2008 
14. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin vertagt   
16.04.2008 
Fortsetzung der 14. ordentlichen Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin Vorberatung
12.11.2008 
19. ordentliche Tagung der Bezirksverordnetenversammlung Pankow von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlagen:
14. BVV am 16.04.2008 - Antrag Linksfraktion
VzK 13, ZB, 19. Tagung, 12.11.2008

1

 

Siehe Anlage

 

Begründung:

Bezirksamt Pankow von Berlin                                                                                      .10.2008

 

 

An die

Bezirksverordnetenversammlung                                        Drucksache-Nr.:

                                                                                                in Erledigung der

                                                                                                Drucksache Nr.: VI - 0403 / 08

 

Vorlage zur Kenntnisnahme

für die Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG

 

 

1. Zwischenbericht

 

 

Betr.:   Gentechnik – freie Region Pankow

 

 

Wir bitten zur Kenntnis zu nehmen:

 

In Erledigung, des in der Sitzung am 16.04.2008 angenommenen Ersuchens der Bezirksverordnetenversammlung – Drucksachennummer: VI – 0403 / 08 -

 

„1. Der Bezirk Pankow erklärt sich in Bezug auf die sogenannte Agro-Gentechnik öffentlich zur »Gentechnikfreien Region Pankow«. Freisetzungsversuchen gentechnisch veränderter Organismen auf dem Gebiet des Bezirkes Pankow wird vom Bezirk als Träger öffentlicher Belange grundsätzlich widersprochen werden.

 

2. Das Bezirksamt wird beauftragt, die bestehenden Pachtverträge für die 628 Hektar Ackerland aus dem Fachvermögen des AUN um Regelungen zur Anbauart derart zu ergänzen, dass ein Anbau beim Bundessortenamt zugelassener, gentechnisch veränderter Pflanzen auf diesen Flächen jetzt und zukünftig ausgeschlossen wird. Bei Neuverpachtungen oder Verlängerungen bestehender Verträge wird eine solche Regelung zur Pflicht.

 

3. Das Bezirksamt wird beauftragt, zu den Eigentümern von weiteren 845 Hektar landwirtschaftlicher Produktionsfläche im Bezirk Kontakt aufzunehmen, sie mit den Intentionen dieses Antrags vertraut zu machen, und – wenn möglich – sie zu verbindlichen Vereinbarungen über einen Verzicht zum Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu bewegen.

 

4. Das Bezirksamt wird beauftragt, Gespräche mit dem Landkreis Barnim mit dem Ziel aufzunehmen, eine gemeinsame »Gentechnikfreie Region Barnim« im Sinne dieses Beschlusses aktiv zu befördern.

 

5. Das Bezirksamt wird beauftragt, seine Mitgliedschaft in der Euregio Pomerania dafür zu nutzen, für einen Verzicht auf den Anbau zugelassener, gentechnisch veränderter Pflanzen zu werben.

 

6. Der BVV ist halbjährlich über die Ergebnisse der Bemühungen des Bezirksamtes zu berichten.“

 

 

wird gemäß § 13 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet:

 

zu 1.

Als Gentechnikfreie Region (GFR) wird ein Gebiet definiert, „in dem die Eigentümer, Nutzer und Bewirtschafter vor allem land- und forstwirtschaftlicher Flächen wissentlich keine gentechnisch veränderten Kulturen verwenden.
Als Gentechnikfreie Regionen gelten sowohl Aktivitäten in kleinräumigen Gebieten (= Regionen innerhalb einer Gemeinde oder Gemarkung) als auch großflächige GFR, die mehrere Gemeinden, einen Landkreis oder einen Natur-, Kultur- und Wirtschaftsraum umfassen.
Eine GFR hat mindestens folgende Kriterien zu erfüllen, um berücksichtigt zu werden:
Räumlicher und flächendeckender Ansatz
Beim Schutz vor gentechnischen Verunreinigungen ist die Sicherstellung einer flächendeckenden Gentechnikfreiheit eine zentrale Voraussetzung:

  • Eine GFR muss über eine zusammenhängende Bewirtschaftungsfläche verfügen.

Alternativ dazu kann der erreichte Flächendeckungsgrad im jeweiligen Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis) herangezogen werden:

  • Eine GFR muss im gewählten Bezugsraum (z.B. Gemeinde, Landkreis, Naturraum) mindestens 2/3 der landwirtschaftlichen Nutzfläche gentechnikfrei bewirtschafen.“ (www.gentechnikfreie-regionen.de)

 

Nach § 16a des Gentechnikgesetzes sind die Grundstücke, auf denen ein gentechnisch veränderter Organismus (GVO) ausgebracht werden soll, vor der Ausbringung in einem Standortregister zu erfassen.

Das Standortregister dient u.a. der Information der Öffentlichkeit. Das Standortregister erfasst sowohl die Flächen für genehmigte Freisetzungen als auch die Grundstücke, auf denen zum Inverkehrbringen genehmigte GVO angebaut werden sollen.

Das Standortregister wird für das gesamte Bundesgebiet vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) internetbasiert geführt.

 

Für das Land Berlin sind im Standortregister bisher gar keine entsprechenden Flächen gemeldet worden.

 

Vor dem Hintergrund der genannten Definition für eine gentechnikfreie-Region in Verbindung mit dem Nichtvorhandensein gentechnischen Anbaus im Land Berlin ist der Bezirk Pankow eine gentechnikfreie Region.

Als solche ist er im Internet auf o.g. website eingetragen.

Freisetzungsversuchen gentechnisch veränderter Organismen auf dem Gebiet des Bezirkes Pankow wird vom Bezirk als Träger öffentlicher Belange grundsätzlich widersprochen werden.

 

 

zu 2.

Bei den bestehenden Landpachtverträgen auf den Flächen des Landes Berlin, in denen noch keine Klausel zur gentechnikfreien Bewirtschaftung aufgenommen ist, wird sukzessive der folgende Passus in die Verträge aufgenommen:

 

„Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf den vertragsgegenständlichen Flächen ist verboten. Bei Verstoß folgt eine fristlose Kündigung des Vertrages gemäß § 594e BGB. Der Pächter haftet für alle in diesem Zusammenhang eintretenden Rechtsfolgen.“

 

Bei Neuverpachtung oder Verlängerungen ist die oben genannte Regelung seit April 2005 Bestandteil der Verträge.

zu 3.

Die Eigentümer der ca. 845 ha Privatflächen sind dem Bezirksamt nicht bekannt und wären nur mit einem unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu ermitteln.

zu 4.

Mit dem Landrat des Landkreises Barnim ist ein Gesprächstermin vereinbart, um zu erörtern, wie eine gemeinsame „Gentechnikfreie Region Barnim“ im Sinne des Beschlusses aktiv gefördert werden kann.

zu 5.

Im Rahmen seiner Mitgliedschaft in der Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. als förderndes Mitglied kann das Bezirksamt Pankow bei Mitgliederversammlungen und Veranstaltungen beratend teilnehmen. Das Bezirksamt hat kein Stimmrecht bei Beschlüssen des Vereins.

Der Verein vertritt die Belange seines Gebietes Mecklenburg Vorpommern und Brandenburg in der Euroregion Pomerania sowie bei den Behörden der jeweiligen Bundesländer, dem Bund und der Europäischen Gemeinschaft.

 

Das Bezirksamt wird prüfen, inwieweit es das Thema Agro – Gentechnik in die Erörterung der Kommunalgemeinschaft Euregio Pommerania einbringen kann.

zu 6.

Aufgrund des geringen Handlungsbedarfs bittet das Bezirksamt die Bezirksverordnetenversammlung nicht halbjährlich, sondern bei Vorliegen eines veränderten Sachstands entsprechend informieren zu müssen.

 

 

Wir bitten, diese Vorlage als Zwischenbericht zu betrachten.

 

 

 

Haushaltsmäßige Auswirkungen

 

Keine

 

 

 

Gleichstellungs- und gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen

 

Keine

 

 

Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung

 

Keine

 

 

Kinder- und Familienverträglichkeit

 

Keine Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

Matthias Köhne

Bezirksbürgermeister

 

 

 
 

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