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Drucksache - VI-0409
Siehe Anlage Bezirksamt Pankow von Berlin 2009 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.:
In Erledigung der Drucksache Nr.:VI-0409 Vorlage zur Kenntnisnahme
für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 13 BezVG Schlussbericht Erhöhung der
Verkehrssicherheit im Bereich der Straßenbahnhaltestellen der Schönhauser Allee Wir bitten zur Kenntnis zu
nehmen: In Erledigung der in der 16.
Tagung der BVV am 11.06.2008 angenommenen Beschlussempfehlung der
Bezirksverordnetenversammlung – Drucksache VI-0409: „Das Bezirksamt wird
ersucht, an den Straßenbahnhaltestellen Milastraße und Schönhauser Allee zu
prüfen, ob durch den Einbau von Straßenbahnkaps/Gehweg-vorstreckungen die
Verkehrssicherheit für alle Fußgänger, Radfahrer und Fahrgäste der Straßenbahn
erhöht werden kann. Gleichzeitig soll die Umsetzung der jeweiligen
Haltestellenhäuser in den Bereich der Vorstreckungen geprüft werden. Im Fall einer positiven
Prüfung wird das Bezirksamt ersucht, geeignete Finanzierungsmöglichkeiten für
die Umgestaltung zu finden.“ wird gemäß § 13
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) berichtet: Mit Schreiben vom 23.06.2008
und 14.07.2008 wurden die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Senatsverwaltung
für Stadtentwicklung, Abt. VII B und die Abt. X OI um Stellungnahme gebeten.
Zusätzlich wurde auch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) um Stellungnahme
gebeten. Mit Schreiben vom 01.07.2008
teilte uns die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, VII B 15, als für die
Schönhauser Allee zuständige Planungsbehörde mit, dass sie keine Bedenken zur
Drucksache der BVV hat. Zusätzlich wurde der Hinweis gegeben, dass in eine
derartige Untersuchung auch die Führung der Radfahrer an den
Haltestellenbereichen einbezogen werden muss, damit hier auch die Konflikte
zwischen Fußgängern bzw. wartenden Fahrgästen und Radfahrern wirksam vermieden
werden. Mit Schreiben vom 06.08.2008 teilte uns weiterhin die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, X OI 31, als zuständige Brückenverwaltung mit, dass eine Gehwegvorstreckung im Brückenbereich der Straßenbahnhaltestelle Schönhauser Allee technisch möglich ist. Die erforderlichen und abzustimmenden baulichen Veränderungen am Brückenbauwerk dürfen nur durch den Objektbereich Ingenieurbauwerke realisiert werden. Voraussetzung hierfür ist aber eine Mittelbereitstellung. Zwischenzeitlich haben auch die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), Bereich Straßenbahn, wie auch die Verkehrslenkung Berlin (VLB) die Einordnung von Haltestellenkaps an den Straßenbahnhaltestellen grundsätzlich begrüßt. Von Seiten der BVG wurde dem Bezirksamt als zusätzlich zu beachtende Randbedingung nachstehendes mitgeteilt: „Beide Haltestellen werden auch vom Nachtbus angefahren. Zur Herstellung der Barrierefreiheit ist eine Bordabsenkung im Bereich der vorderen Tür der Straßenbahn erforderlich. Der dahinter liegende Haltestellenbereich des Omnibusses benötigt jedoch einen möglichst hohen Bord. Außerdem müssen die jeweiligen Zugänge zur ersten Tür Straßenbahn/Bus einen taktilen Hinweisstreifen erhalten.“ Da durch das Bezirksamt, auf Grund der bekannten Haushaltslage, weder die Planung noch die Finanzierung dieser Baumaßnahme abgesichert werden kann, hat die BVG sich im Rahmen der AG ÖPNV als ersten Schritt bereit erklärt, eine Planung für diese vorgeschlagenen Maßnahmen zu beauftragen. Diese soll auf der Sitzung der nächsten AG ÖPNV am 18. 09. 2009 vorgestellt und erörtert werden. Es ist davon auszugehen, dass zur Prüfung der Umsetzung mit allen Beteiligten eine derzeitig zeitlich nicht zu definierende Abstimmungsphase erfolgen wird. Wir bitten, die Drucksache damit als erledigt zu betrachten. Damit ist der weitere Gegenstand des Ersuchens – die Finanzierung der Umgestaltung – allerdings nicht beendet und wird vom Bezirksamt weiter verfolgt. Haushaltsmäßige Auswirkungenkeine Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklungkeine Kinder- und Familienverträglichkeit
entfällt Matthias Köhne Jens-Holger Kirchner Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
für Öffentliche Ordnung |
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