Ukraine: vom Bezirksamt Pankow, vom Land Berlin und vom Bund
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Drucksache - VI-0391
Siehe Anlage Bezirksamt
Pankow von Berlin .
03.2008 An die Bezirksverordnetenversammlung Drucksache-Nr.: Vorlage
zur Kenntnisnahme für die
Bezirksverordnetenversammlung gemäß § 15 BezVG Betr.: Schulentwicklungsplan 2008 - Fortschreibung GrundschulenWir bitten
zur Kenntnis zu nehmen: Gemäß § 15
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) wird berichtet: Das
Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 04.03.2008 folgenden Beschluss gefasst: I. Der Schulentwicklungsplan 2008 -
Fortschreibung Grundschulen - mit Bear- beitungsstand
27.02.2008 wird als Arbeitsgrundlage für die weitere Schulent- wicklung bestätigt. II. Zur Sicherstellung der Versorgung mit
Grundschulplätzen ab 2010 in den Re- gionen
1-3 sind folgende Maßnahmen einzuleiten: 1.
Prüfung
des landeseigenen Gebäudebestandes nach den Kriterien: -
Verfügbarkeit,
Umnutzungsmöglichkeiten und Bindung an Fördermittel, -
Kapazität, -
Kosten
und zeitliche Umsetzungsmöglichkeit von Baumaßnahmen. 2.
Prüfung
weiterer Handlungsoptionen auf vorhandenen landeseigenen Grundstücken durch den
Einsatz mobiler Unterrichtsräume oder Fertigbaueinheiten. 3.
Sicherstellung
der Finanzierung der notwendigen Baumaßnahmen aus den Programmen der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, den Ausgleichsbeträgen aus den
Sanierungsgebieten sowie aus anderen Förderprogrammen.
Auf Grundlage der Ergebnisse der Prüfungen ist dem
Bezirksamt bis zum 30.09.2008 ein Maßnahmeplan vorzulegen. III. Die Schulentwicklungsplanung ist jährlich
zu überprüfen und anzupassen. Begründung: Die seit
dem am 13.05.2003 gefassten Beschluss
(Nr. V 373/2003 Schulentwicklungs-/Schulnetzplan des Bezirkes Pankow von
Berlin) über die Schulentwicklungsplanung eingetretenen heterogenen
demografischen Entwicklungsprozesse veränderten in einigen Regionen des
Bezirkes die Rahmenbedingungen für die bisherige Schulnetzplanung. Insbesondere
der sich in den letzten Jahren zu verzeichnende Zuzug junger
Bevölkerungsschichten und die Gründung von Familien in den innerstädtischen
Gebieten im Prenzlauer Berg lässt die entgegen bisheriger Prognosen
eingetretene Dynamik in der Bevölkerungsentwicklung erkennen. Die
hierdurch verursachten differenzierten Anpassungserfordernisse - hier im
Grundschulbereich – machten neben den Auswirkungen rechtlicher Änderungen
u. a. des Schulgesetzes eine Anpassung der Schulentwicklungsplanung notwendig. Die
Fortschreibung Grundschulen 2008 analysiert aktuelle Entwicklungstendenzen und zeigt Handlungsschwerpunkte auf. Die
Entwicklung des öffentlichen Grundschulnetzes wird dokumentiert,
fortgeschrieben und der zu erwartende Schülerplatzbedarf in den einzelnen
Regionen aufgezeigt. Dabei werden unterschiedliche Entwicklungen in Bezug auf
den Bedarf an Grundschulen und Grundschulplätzen sichtbar. Im Ergebnis
des seit September 2007 u.a. mit den Schulleitungen, der Schulaufsicht und dem
Bezirksschulbeirat auf breiter Ebene geführten Meinungsbildungs- und
Abstimmungsprozesses konnte Konsens für notwendige Veränderungen im
bezirklichen Schulnetz erzielt werden. Die
erarbeiteten Materialien wurden den zuständigen Gremien am 20.12.2007
übergeben. Der bezirkliche Ausschuss für Schule und Sport befasste sich in
seiner Sitzung am 22.01.2008 intensiv mit der Schulentwicklungsplanung; der
Bezirksschulbeirat beriet die Angelegenheit am 21.01.2008. Die Anregungen
beider Gremien flossen in die Formulierungen ein. Am 11.02.2008 stimmte der
Bezirksschulbeirat im Rahmen seines gesetzlich vorgeschriebenen Anhörungsrechts
der Fortschreibung zu. Der
bezirkliche Schulentwicklungsplan wird der Senatsverwaltung für Bildung,
Wissenschaft und Forschung als der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zwecks
Anpassung des Schulentwicklungsplanes für das Land Berlin übergeben. Haushaltsmäßige
Auswirkungen zur Zeit
nicht bezifferbar Gleichstellungs- und
gleichbehandlungsrelevante Auswirkungen
keine Auswirkungen auf die nachhaltige Entwicklung
siehe Anlage Kinder- und
Familienverträglichkeit Bei der Bearbeitung des Schulentwicklungsplanes wurden die Aspekte der Kinder- und Familienverträglichkeit im Rahmen der Richtwerte der Ausführungsvorschriften zur Schulentwicklungsplanung (z.B. Mindestzügigkeit und Schüler pro Zug) beachtet. Matthias Köhne Lioba
Zürn-Kasztantowicz Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin
für Gesundheit, Auswirkungen von Bezirksamtbeschlüssen auf
eine nachhaltige Entwicklung im Sinne der Lokalen Agenda 21
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