Gemäß Landesgleichstellungsgesetz gehört der Verfassungsauftrag der Gleichstellung und gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern zu den Aufgaben der Berliner Bezirksverwaltungen. An diesem Auftrag orientiert sich daher auch das gesamte Verwaltungshandeln im Bezirk Pankow – bei der Wahrnehmung von Aufgaben sowie der Planung von Vorhaben.
Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit sind Querschnittsthemen, die in allen Arbeitsbereichen der Verwaltung sowohl auf struktureller als auch individueller Ebene anfallen und daher im Verwaltungshandeln entsprechende Berücksichtigung finden (bzw. wird das Verwaltungshandeln dahingehend angeregt).
Der Bezirksverwaltung kommt dabei auch die Aufgabe zu, in ihrer Arbeit und Kommunikation nach außen – z.B. im Kontakt mit der Trägerlandschaft, den Netzwerk- und Kooperationspartner:innen, bei Veranstaltungen oder in Gremiensitzungen, die Themen Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit in geeigneter Weise zu platzieren und in diesem Zusammenhang Raum für gesellschaftlich notwendige und zeitgemäße Debatten zu schaffen. Umgekehrt unterstützt auch die Bezirksverwaltung externe Anregungen zur Umsetzung von Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit; aktuell z.B. zum Thema Bereitstellung von kostenlosen Menstruationsartikeln in öffentlichen Einrichtungen.
In diesem Wechselspiel entstehen in laufender Folge Ideen und Maßnahmen in unterschiedlichen Größenordnungen, die schrittweise zu tatsächlicher Gleichstellung und Geschlechtergerechtigkeit im Bezirk beitragen, die Frauen und Mädchen empowern und ihnen ein gewalt- und diskriminierungsfreies Leben ermöglichen, die Heteronormativität als gesellschaftliches Konstrukt aufbrechen sowie überholte und toxische Geschlechterstereotype abschaffen, wovon auch Männer und Jungen profitieren.