Bezirkliche Zuwendungen im Bereich Gleichstellung

Anträge

Die Träger der bezirklichen Frauen*infrastruktur können i.d.R. bis Anfang September (bitte aktuelle Pressemitteilung des Bezirksamtes beachten) Anträge auf Zuwendungen für das kommende Haushaltsjahr durch das Bezirksamt stellen. Die Mittel werden aus dem Kapitel 3310 Titel 68406: Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Allgemeine Fördervoraussetzungen

  • explizite Kenntnis der Förderbedarfe des Sozialraums bzw. der Sozialräume, für den bzw. die der Projektantrag formuliert ist
  • mehrjährige und erfolgreiche Erfahrung in der Arbeit mit Frauen*
  • intersektionale feministische Herangehensweise an die Arbeit mit Frauen*
  • Bereitschaft, eng mit der Gleichstellungsbeauftragten und Fachgremien zusammenzuarbeiten

Wichtiger Hinweis:
Diese Fördervoraussetzungen sind für eine bezirkliche Förderung unabdingbar / müssen für das beantragte Projekt zutreffen.

Fachliche Fördervoraussetzungen

Das beantragte Frauen*projekt:

  • bietet Unterstützung bei der eigenständigen Existenzsicherung und der Entwicklung selbstbestimmter Lebensentwürfe von Frauen*.
  • verfolgt den Abbau struktureller Benachteiligungen sowie sozialer Ausgrenzung von Frauen*(gruppen).
  • fördert die Chancengleichheit und gleichberechtigte Teilhabe von Migrantinnen*, geflüchteten Frauen* und anderer marginalisierter Frauen*(gruppen).
  • setzt sich für ein gewalt- und angstfreies Leben von Frauen* und ihren Kindern ein.
  • schafft mittels geeigneter Begegnungs-, Beratungs- und Austauschangebote einen sicheren Ort/Rückzugsraum für Frauen* in ihren unterschiedlichen Lebensrealitäten.

Wichtiger Hinweis:
Mindestens eine dieser Fördervoraussetzungen ist für eine bezirkliche Förderung unabdingbar / muss für das beantragte Projekt zutreffen.

Antragsberatung

Der Bereich Gleichstellung bietet im Zuge der Antragserarbeitung eine Antragsberatung an. Mittels dieser kann vorab die Eignung des Projektvorhabens gemäß den Fördervoraussetzungen geprüft sowie bei der Aufstellung der Finanzplanung oder dem Ausfüllen der Antragsformulare unterstützt werden. Darüber hinaus werden auch die Themen Projektbegleitung und -evaluation durch das Bezirksamt besprochen.

Wichtiger Hinweis:
Eine rechtzeitige Inanspruchnahme der Beratung vor Einreichung des Antrages wird empfohlen. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang mögliche ferien- bzw. urlaubsbedingte Abwesenheiten.

Kontakt:
Gleichstellungsbeauftragte im Bezirksamt Pankow: Stephanie Wittenburg
Rathaus Pankow Raum 1.05, Tel.: 90295-2305, E-Mail: stephanie.wittenburg@ba-pankow.berlin.de

- aktuell in Elternzeit! -
Mitarbeiterin bei der Gleichstellungsbeauftragten: Renata Kutinka
Rathaus Pankow Raum 1.04, Tel.: 90295-2683, E-Mail: renata.kutinka@ba-pankow.berlin.de

Antragsinformationen und benötigte Antragsunterlagen

Weitere Formulare

Sollten Sie eine Zuwendung durch das Bezirksamt Pankow/Bereich Gleichstellung erhalten, nutzen Sie bitte im Verlaufe des Haushaltsjahres, für welches Sie die Zuwendung erhalten, folgende Formulare:

Wichtiger Hinweis:
Der bisher mit den Zuwendungen verbundene Halbjahresbericht entfällt und wird durch regelmäßige Projektbesuche, die durch den Bereich Gleichstellung dokumentiert werden, ersetzt.