Tagesordnung - 9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin  

 
 
Bezeichnung: 9. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung
Datum: Mi, 22.06.2022 Status: öffentlich
Zeit: 17:18 - 22:37 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Einwohnerfragestunde      
Ö 1.1  
Parkplatzsituation Columbiadamm  
Enthält Anlagen
0295/XXI  
Ö 1.2  
Stege am Maybachufer (Kreuzung Schinkestraße und Gegenüber Aldi)  
Enthält Anlagen
0321/XXI  
Ö 1.3  
Gewalt auf Neukölln Straßen, in Schulen und Parks  
Enthält Anlagen
0322/XXI  
Ö 1.4  
Umwelt/ Artenschutz  
Enthält Anlagen
0326/XXI  
Ö 1.5  
Verkehrsberuhigung  
Enthält Anlagen
0329/XXI  
Ö 1.6  
Gefährliche und ruhestörende Raserei in der Reuterstraße  
Enthält Anlagen
0330/XXI  
Ö 2  
Dringlichkeiten      
Ö 3     Geschäftliches      
Ö 3.1  
Konsensliste - Überweisungsliste      
Ö 4     Entschließungen      
Ö 4.1  
Erzieher*innen fair bezahlen und an ihren Schulen halten  
Enthält Anlagen
0331/XXI  
Ö 4.2  
Livestream beibehalten - Neuköllner Bezirksverordnetenversammlung bürgernah im 21. Jahrhundert  
Enthält Anlagen
0332/XXI  
Ö 5     Vorlagen zur Kenntnisnahme      
Ö 5.1  
Fortschreibung der Leitlinien zum Neuköllner Personalmanagement 2022  
Enthält Anlagen
0324/XXI  
Ö 5.2  
Frauenförderplan des Bezirksamts Neukölln von Berlin 2022-2028  
Enthält Anlagen
0325/XXI  
Ö 5.3  
Vorzeitige Beendigung eines Mandats als Bürgerdeputierter im Ausschuss für Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
0327/XXI  
Ö 5.4  
Zielvereinbarung zur Optimierung der Zusammenarbeit im Amtlichen Vermessungswesen und zur Qualitätssicherung von Kernprozessen des Amtlichen Vermessungswesens  
Enthält Anlagen
0371/XXI  
Ö 6     Vorlagen zur Beschlussfassung      
Ö 6.1  
Veränderungssperre XIV-185cbb/36 für das Grundstück Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185cbb  
Enthält Anlagen
0323/XXI  
Ö 6.2  
Prioritätenlisten Städtebauförderung Fördergebiete Karl-Marx-Straße/Sonnenallee und Schillerpromenade  
Enthält Anlagen
0372/XXI  
Ö 6.3  
Bebauungsplan 8-73a („Harzer Straße / Geyer-Werke“)  
Enthält Anlagen
0359/XXI  
Ö 7     Vorlagen zur Wahl      
Ö 7.1  
Wahl eines Bürgerdeputierten in den Ausschuss für Stadtentwicklung  
Enthält Anlagen
0328/XXI  
Ö 7.2  
Mitgliedern des Ehrenamtlichen Dienstes in Sozialkommissionen bzw. Sondersozialkommissionen  
Enthält Anlagen
0370/XXI  
Ö 8     Mündliche Anfragen      
Ö 8.1  
Eine neue Schule für Neukölln?  
Enthält Anlagen
0373/XXI  
Ö 8.2  
Bürger*innen unterstützen das Neuköllner Ordnungsamt  
Enthält Anlagen
0374/XXI  
Ö 8.3  
EU-Fördermittel  
Enthält Anlagen
0375/XXI  
Ö 8.4  
Problemimmobilien: Trotz Begehung keine Lösung?  
Enthält Anlagen
0376/XXI  
Ö 8.5  
Einrichtungsbezogene Impfpflicht in Neukölln  
Enthält Anlagen
0377/XXI  
Ö 8.6  
Warum lässt das Bezirksamt Lastenfahrräder im Wert von 60.000 €! vergammeln?  
Enthält Anlagen
0378/XXI  
Ö 8.7  
Wirkung der neuen Umwandlungsverordnung in Neukölln  
Enthält Anlagen
0379/XXI  
Ö 8.8  
Informationstafel an der Lucy-Lameck-Straße  
Enthält Anlagen
0380/XXI  
Ö 8.9  
E- Scooter Chaos am S-Bahnhof Köllnische Heide verhindern!  
Enthält Anlagen
0381/XXI  
Ö 8.10  
Berliner Vergabemindestlohn beim Schulcatering  
Enthält Anlagen
0382/XXI  
Ö 8.11  
Wiedereröffnung des Rixdorfer Brauhauses Glasower Straße  
Enthält Anlagen
0383/XXI  
Ö 8.12  
Notstromversorgung für Neukölln  
Enthält Anlagen
0384/XXI  
Ö 8.13  
Die Steuerlast mit den Lastenfahrrädern  
Enthält Anlagen
0385/XXI  
Ö 9     Mitteilungen      
Ö 9.1  
Verfügungsfonds für Schulen  
Enthält Anlagen
0225/XXI  
Ö 10     Vorlagen zur Kenntnisnahme - ZB/SB      
Ö 10.1  
Multifunktions-Mensa für die Karlsgarten-Schule  
Enthält Anlagen
2150/XX  
Ö 10.2  
Gedenkort für Burak Bektas
Enthält Anlagen
0022/XX  
Ö 10.3  
Sharing Neukölln - sharing heritage
Enthält Anlagen
0224/XX  
Ö 10.4  
Abwendungsvereinbarungen  
Enthält Anlagen
0806/XX  
    VORLAGE
   

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und ggf. welche Verschärfungen, die die Stadt München hinsichtlich der Ausgestaltung von Abwendungsvereinbarungen beim Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten kürzlich erlassen hat, für Neukölln übernommen werden können.

 

Begründung: Die Stadt München hat kürzlich schärfere Regelungen beschlossen, zu denen sich Erwerber von Häusern in Milieuschutzgebieten zur Abwendung des bezirklichen Vorkaufsrechts verpflichten müssen. Insbesondere werden darin nicht nur städtebauliche, sondern auch mietrechtliche Vereinbarungen getroffen. Diese gehen über die bisher im Rahmen der Senatsempfehlungen in Berlin angewendeten Verpflichtungen hinaus. Das Bezirksamt wird daher gebeten, zu prüfen ob und welche Verschärfungen für Neukölln übernommen werden können und/oder sich für Neuregelungen im Land Berlin einzusetzen.

 

-Schlussbericht-

 

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14. November 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, zu prüfen, ob und ggf. welche Verschärfungen die Stadt München hinsichtlich der Ausgestaltung von Abwendungsvereinbarungen beim Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten erlassen hat und ob diese für Neukölln übernommen werden können. Das Bezirksamt hatte bereits vor Beschlussfassung Kontakt zur Stadtverwaltung München aufgenommen, um sich über die dortige Praxis zu informieren. Grund war die Überarbeitung der Münchener Abwendungskriterien im Sommer 2018 und eine damit einhergehende deutliche Verschärfung der bisherigen Praxis. Zusammen mit der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und Vertreter*innen anderer Bezirke wurden die Neuerungen aus München ebenfalls besprochen. Im Rahmen des bezirklichen Arbeitskreises Vorkaufsrecht fand ein Fachgespräch mit der Münchner Stadtverwaltung statt. Am 19.03.2019 übermittelte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Bezirken ein neues Abwendungsmuster, das sich nah an der Münchener Variante orientierte. Das Bezirksamt Neukölln ließ diesen Vorschlag juristisch bewerten sowie intern prüfen. In der Folge ist entschieden worden, diese Verschärfungen nicht anzuwenden. Nach hiesigem Kenntnisstand ist kein Bezirk zu einer anderen Entscheidung zunächst gekommen. Hierfür können zwei Gründe genannt werden. Es war und ist strittig, was in einer Abwendungsvereinbarung vom Käufer verlangt werden darf insbesondere inwiefern beispielsweise Festlegungen getroffen werden dürfen, die eigentlich mitrechtliche Fragen betreffen. Eine Verschärfung wäre folglich immer mit dem Risiko behaftet gewesen, in einer gerichtlichen Klärung zu unterliegen und den Schutz der restlichen Regelungen aus den Abwendungsvereinbarung zu verlieren. Zudem hat eine Verschärfung der Abwendungsvereinbarung Auswirkungen auf die Vorkaufspraxis generell. Es ist davon auszugehen, dass jede Verschärfung zu einer sinkenden Bereitschaft der Käufer*innen zur Unterschrift führt. Ein potenzieller Dritter z.B. eine Wohnungsbaugesellschaft muss sich bei einem Vorkauf auch zu den Festlegungen der Abwendungsvereinbarungen verpflichten. Eine Verschärfung an der Stelle hätte die Suche nach geeigneten Dritten erschwert. In der Folge wären mit gewisser Wahrscheinlichkeit, mehr Vorkaufsverfahren ohne Abwendungsvereinbarung oder Vorkauf zu Ende gegangen. Dieser Zielkonflikt hätte sich nur durch eine konsequente Bezuschussung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften lösen lassen. Die Bereitschaft dazu war nicht zu erkennen. Der Bezirk hat unterdessen die Abwendungsvereinbarung über die Jahre an mehreren Stellen verschärft: So ist eine Regelung zur Durchsetzung der Mietpreisbremse entwickelt und aufgenommen worden. Zudem ist ein Verbot von Aufzugs- und Balkonanbauten in das Neuköllner Abwendungsmuster integriert worden. In Sonderfällen wurden auch weitere abweichende Regelungen entwickelt und angewandt, um beispielsweise Kitas zu schützen. Das Bezirksamt hat die Fortentwicklung der Abwendungsvereinbarung immer als Prozess betrachtet und abhängig gemacht von den politischen Rahmenbedingungen, den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt sowie der Rechtsprechung. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 ist das Vorkaufsrecht in den allermeisten Fällen nicht mehr anwendbar. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.05.2022

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

   
    29.08.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 14.3 - überwiesen
   

Es liegen keine Wortmeldungen vor.

 

Der Antrag wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN gegen die Stimmen der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen in den Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen überwiesen.

   
    11.10.2018 - Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen
    Ö 11 - ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
   

Herr Laumann verweist auf die Begründung im Antrag, aus der sich die wesentliche Intention des Antrags ergibt. Mit dem Antrag soll eine breite Diskussion angestoßen werden, ob und welche Regelungen davon in Neukölln angewendet werden können. Die Vorsitzende bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Herr BzStR Biedermann unterstützt diese Diskussion ausdrücklich. Verschärfungen wären ein großer Schritt für einen effektiveren Schutz der Mieter*innen. Die Stadt München betritt mit den Änderungen Neuland, diese sind jedoch nicht 1:1 auf Berlin übertragbar.

 

Die Münchner Verschärfungen sind auch bereits in der Berliner Verwaltung bekannt. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hat eine erste Synopse und Bewertung vorgenommen, ob und inwieweit eine Verschärfung auch in Berlin möglich wäre. Er hat sich hierzu auch bereits am 05.10.2018 mit Herrn Staatssekretär Scheel ausgetauscht. Die Senatsverwaltung ist demnach bemüht, in den nächsten 3 - 4 Monaten eine neue Musterregelung zu erarbeiten.

 

Der Bezirk hat gleichwohl schon folgende Verschärfungen in seine Abwendungsvereinbarung aufgenommen:

-          vertragsstrafenbewehrte Mietpreisbremse,

-          bei grundständiger Modernisierung Verpflichtung zur Offenlegung (Beweislastumkehr)

-          Absenkung der Modernisierungsumlage auf 8%

 

Dadurch wird die Notwendigkeit einer berlinweit einheitlichen Regelung nicht ersetzt, auf die Neukölln aber nicht warten will.

 

In der Durchsetzung wird es darauf ankommen, Eigentümer zu einer Unterschrift zu bewegen, die bestimmte Rendite- und Geschäftsmodelle unattraktiv machen. Es bedarf hier insgesamt der Unterstützung durch die Landesebene, auch bei gerichtlichen Verfahren. Derzeit sind zwei Neuköllner Vorkaufsfälle bei Gericht anhängig.

 

Für die Vorsitzende wäre die Erörterung des gesamten Themas auch im Milieuschutzbeirat vorstellbar. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet sie um Abstimmung.

 

SPD, Grüne und Linke stimmen für den Antrag, CDU, AfD und BN-AfD stimmen dagegen, Enthaltungen liegen nicht vor. Im Ergebnis ist der Antrag damit mehrheitlich angenommen.

   
    14.11.2018 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 11.2 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und ggf. welche Verschärfungen, die die Stadt München hinsichtlich der Ausgestaltung von Abwendungsvereinbarungen beim Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten kürzlich erlassen hat, für Neukölln übernommen werden können.

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der CDU bei Enthaltung der AfD und der BN-AfD beschlossen. Damit ist der Antrag angenommen.

   
    22.06.2022 - Bezirksverordnetenversammlung
    Ö 10.4 - mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen
   

Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 14. November 2018 ist das Bezirksamt aufgefordert worden, zu prüfen, ob und ggf. welche Verschärfungen die Stadt München hinsichtlich der Ausgestaltung von Abwendungsvereinbarungen beim Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten erlassen hat und ob diese für Neukölln übernommen werden können. Das Bezirksamt hatte bereits vor Beschlussfassung Kontakt zur Stadtverwaltung München aufgenommen, um sich über die dortige Praxis zu informieren. Grund war die Überarbeitung der Münchener Abwendungskriterien im Sommer 2018 und eine damit einhergehende deutliche Verschärfung der bisherigen Praxis. Zusammen mit der damaligen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und Vertreter*innen anderer Bezirke wurden die Neuerungen aus München ebenfalls besprochen. Im Rahmen des bezirklichen Arbeitskreises Vorkaufsrecht fand ein Fachgespräch mit der Münchner Stadtverwaltung statt. Am 19.03.2019 übermittelte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Bezirken ein neues Abwendungsmuster, das sich nah an der Münchener Variante orientierte. Das Bezirksamt Neukölln ließ diesen Vorschlag juristisch bewerten sowie intern prüfen. In der Folge ist entschieden worden, diese Verschärfungen nicht anzuwenden. Nach hiesigem Kenntnisstand ist kein Bezirk zu einer anderen Entscheidung zunächst gekommen. Hierfür können zwei Gründe genannt werden. Es war und ist strittig, was in einer Abwendungsvereinbarung vom Käufer verlangt werden darf – insbesondere inwiefern beispielsweise Festlegungen getroffen werden dürfen, die eigentlich mitrechtliche Fragen betreffen. Eine Verschärfung wäre folglich immer mit dem Risiko behaftet gewesen, in einer gerichtlichen Klärung zu unterliegen und den Schutz der restlichen Regelungen aus den Abwendungsvereinbarung zu verlieren. Zudem hat eine Verschärfung der Abwendungsvereinbarung Auswirkungen auf die Vorkaufspraxis generell. Es ist davon auszugehen, dass jede Verschärfung zu einer sinkenden Bereitschaft der Käufer*innen zur Unterschrift führt. Ein potenzieller Dritter – z.B. eine Wohnungsbaugesellschaft – muss sich bei einem Vorkauf auch zu den Festlegungen der Abwendungsvereinbarungen verpflichten. Eine Verschärfung an der Stelle hätte die Suche nach geeigneten Dritten erschwert. In der Folge wären mit gewisser Wahrscheinlichkeit, mehr Vorkaufsverfahren ohne Abwendungsvereinbarung oder Vorkauf zu Ende gegangen. Dieser Zielkonflikt hätte sich nur durch eine konsequente Bezuschussung der Städtischen Wohnungsbaugesellschaften lösen lassen. Die Bereitschaft dazu war nicht zu erkennen. Der Bezirk hat unterdessen die Abwendungsvereinbarung über die Jahre an mehreren Stellen verschärft: So ist eine Regelung zur Durchsetzung der Mietpreisbremse entwickelt und aufgenommen worden. Zudem ist ein Verbot von Aufzugs- und Balkonanbauten in das Neuköllner Abwendungsmuster integriert worden. In Sonderfällen wurden auch weitere abweichende Regelungen entwickelt und angewandt, um beispielsweise Kitas zu schützen. Das Bezirksamt hat die Fortentwicklung der Abwendungsvereinbarung immer als Prozess betrachtet und abhängig gemacht von den politischen Rahmenbedingungen, den Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt sowie der Rechtsprechung. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 ist das Vorkaufsrecht in den allermeisten Fällen nicht mehr anwendbar. Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

Berlin-Neukölln, den 20.05.2022

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel Biedermann

Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat

 

Wird über die Konsensliste zur Kenntnis genommen.

Ö 10.5  
Kein Kind bleibt zurück!  
Enthält Anlagen
1763/XX  
Ö 10.6  
Wahlen zur Seniorenvertretung – Briefwahl erleichtern  
Enthält Anlagen
0143/XXI  
Ö 10.7  
Neukölln hilft Geflüchteten aus der Ukraine  
Enthält Anlagen
0173/XXI  
Ö 11     Vertagte Drucksachen aus vorangegangenen Sitzungen      
Ö 11.1  
Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“  
Enthält Anlagen
0294/XXI  
Ö 12     Beschlussempfehlungen      
Ö 12.1  
Verfügungsfonds  
Enthält Anlagen
0235/XXI  
Ö 12.2  
Die Grundschule am Koppelweg muss kommen  
Enthält Anlagen
0233/XXI  
Ö 12.3  
BVG Häuschen  
Enthält Anlagen
0080/XXI  
Ö 12.4  
Verbesserung des Busverkehrs entlang der Mohriner Allee  
Enthält Anlagen
0220/XXI  
Ö 12.5  
Ein Straßenbahnnetz für Neukölln  
Enthält Anlagen
0223/XXI  
Ö 12.6  
Fließender Verkehr auf den Magistralen in Neukölln-Nord  
Enthält Anlagen
0285/XXI  
Ö 12.7  
Sicher durch die Hufeisensiedlung  
Enthält Anlagen
0284/XXI  
Ö 12.8  
Beschleunigung des Verkehrsflusses an der Kreuzung Neuköllner Straße Ecke Stubenrauchstraße  
Enthält Anlagen
0283/XXI  
Ö 12.9  
Nutzung von Regenwasser aus Dachabläufen zur Bewässerung von Straßenbäumen  
Enthält Anlagen
0141/XXI  
Ö 12.10  
Kein Linksabbiegen in den Mariendorfer Weg  
Enthält Anlagen
0280/XXI  
Ö 12.11  
Sicher zu Fuß entlang des Landwehrkanals  
Enthält Anlagen
0289/XXI  
Ö 12.12  
Ungleichbehandlung bei der geschlechterspezifischen Jugendarbeit von weiblichen und männlichen Kindern und Jugendlichen  
Enthält Anlagen
0275/XXI  
Ö 13     Große Anfragen      
Ö 13.1  
Bezirkliche Anlaufstellen für Bürgerbeteiligung  
Enthält Anlagen
0333/XXI  
Ö 13.2  
Hitzeschutz in Neukölln - Jetzt Anfangen  
Enthält Anlagen
0334/XXI  
Ö 13.3  
Wie viel Geld versickert in der Hasenheide?  
Enthält Anlagen
0335/XXI  
Ö 13.4  
Sprachstandserhebungen in Neukölln  
Enthält Anlagen
0336/XXI  
Ö 13.5  
Programm „Saubere Stadt“  
Enthält Anlagen
0337/XXI  
Ö 14     Große Anfragen - schriftlich      
Ö 14.1  
Veranstaltung „Kultur.Tanken“ am 21.05.2022 auf der ehemaligen ESSO Tankstelle Sonnenallee / Hobrechtstraße  
Enthält Anlagen
0293/XXI  
Ö 14.2  
Nutzung von öffentlichen Grünanlagen durch kommerzielle Sportkursanbieter  
Enthält Anlagen
0296/XXI  
Ö 15     Anträge      
Ö 15.1  
Upcycling unterstützen - Verlosung von Schrottfahrrädern  
Enthält Anlagen
0338/XXI  
Ö 15.2  
Lastenräder in der Gropiusstadt ausleihen  
Enthält Anlagen
0339/XXI  
Ö 15.3  
Parken Köpenicker Straße  
Enthält Anlagen
0340/XXI  
Ö 15.4  
Mittel für Müllentsorgung aus dem Aktionsprogramm „Saubere Stadt“ beantragen  
Enthält Anlagen
0341/XXI  
Ö 15.5  
Ausbau des Radverkehrs auf Kosten der Sicherheit  
Enthält Anlagen
0342/XXI  
Ö 15.6  
Neuköllner Seniorenfreizeitstätten baulich in Schuss halten  
Enthält Anlagen
0343/XXI  
Ö 15.7  
Schulwegsicherheit an der Oskar-Heinroth-Schule verbessern  
Enthält Anlagen
0344/XXI  
Ö 15.8  
Ein Spielstraßenmobil für Neukölln!  
Enthält Anlagen
0345/XXI  
Ö 15.9  
Reinigung Rudower Fließ  
Enthält Anlagen
0346/XXI  
Ö 15.10  
Sichere Überquerung Teupitzer Straße / Kiehlufer für Fußgänger:innen  
Enthält Anlagen
0347/XXI  
Ö 15.11  
Sicherer Übergang an der Einmündung Einhornstraße /Dammweg  
Enthält Anlagen
0348/XXI  
Ö 15.12  
Eindeutige Vorfahrt für die Oderstraße  
Enthält Anlagen
0349/XXI  
Ö 15.13  
Halteverbot  
Enthält Anlagen
0350/XXI  
Ö 15.14  
Neukölln von Beginn an bei der Reaktivierung der Stammbahn mitdenken  
Enthält Anlagen
0351/XXI  
Ö 15.15  
Tempo 30 am Dammweg sichtbar machen  
Enthält Anlagen
0352/XXI  
Ö 15.16  
Kostenlose Ausgabe von Menstruationsartikeln  
Enthält Anlagen
0353/XXI  
Ö 15.17  
Behindertenfreizeitstätte Alt-Buckow  
Enthält Anlagen
0354/XXI  
Ö 15.18  
Mit gutem Beispiel voran: Lastkraftwagen des Bezirksamtes mit Abbiegeassistenten ausstatten  
Enthält Anlagen
0355/XXI  
Ö 15.19  
Tangential- und Radialrouten für den Radverkehr bekannter machen  
Enthält Anlagen
0356/XXI  
Ö 15.20  
Fahrradbügel am „Falkplatz“  
Enthält Anlagen
0357/XXI  
Ö 15.21  
Durchfahrt durch die Grünanlagen Lessing- und Thomashöhe für Radfahrende erlauben  
Enthält Anlagen
0358/XXI  
Ö 15.22  
Sanierung Umlaufbahn und Leichtathletikanlagen Stadion Britz-Süd  
Enthält Anlagen
0360/XXI  
Ö 15.23  
Außerschulische Bildungsstätte  
Enthält Anlagen
0361/XXI  
Ö 15.24  
Alt-Buckow Einbahnstraße für Fahrräder in beide Richtungen  
Enthält Anlagen
0362/XXI  
Ö 15.25  
Kinder- und Jugend - Ehrenamtsauszeichnung  
Enthält Anlagen
0363/XXI  
Ö 15.26  
Fahrradbügel für das Stadion Britz-Süd  
Enthält Anlagen
0364/XXI  
Ö 15.27  
Dem Fahrradverkehr eine „fließende“ Zufahrt zum Karl-Marx-Platz ermöglichen  
Enthält Anlagen
0365/XXI  
Ö 15.28  
Berlin feuerwerksarm: Für Menschen, Tiere und Umwelt!  
Enthält Anlagen
0366/XXI  
Ö 15.29  
Umwandlung von Park- in Begegnungsflächen vor dem Nachbarschaftstreff Schillerkiez  
Enthält Anlagen
0367/XXI  
Ö 15.30  
Regelmäßige Sperrmüll-Kieztage einführen  
Enthält Anlagen
0368/XXI  
Ö 15.31  
Fahrradweg auf der Flughafenstraße  
Enthält Anlagen
0369/XXI  
               
 
 

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