Drucksache - 0345/XXI
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Der Ausschuss für Jugendhilfe empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ein Spielstraßenmobil für temporäre Spielstraßen anzuschaffen und den Spielstraßen-Betreuenden zur Verfügung zu stellen. Das Spielstraßenmobil sollte folgende Eigenschaften aufweisen:
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 28.09.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden die Anschaffung eines Spielstraßenmobils für temporäre Spielstraßen zu prüfen, um dieses dann den Spielstraßen-Betreuenden zur Verfügung zu stellen. Die Prüfung hat ergeben, dass die einmalige Anschaffung eines Lastenrads zwar grundsätzlich möglich wäre. Die Schwierigkeiten liegen jedoch im dauerhaften Betrieb. Die nötigen Personalressourcen für die Betreuung des Fahrrades sind gegenwärtig leider nicht aus dem Personalbestand des Jugendamtes realisierbar. Zudem sind auch Folgekosten etwa für Wartung, Reparaturen, Lagerung und Haftungsfragen (z.B. bei Verlust) eine Herausforderung. Im Zuge der Prüfung wurde auch Kontakt mit dem Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg aufgenommen, in dem bereits ein mit dem beantragten Modell vergleichbares Angebot besteht. Zum Hintergrund: Die Senatsverwaltung für Umwelt-, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz hat in den vergangenen Jahren Geld für temporäre Spielstraßen in Berlin zur Verfügung gestellt. Dieses Geld ist zur auftragsweisen Bewirtschaftung im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg angedockt, deswegen ist im dortigen Bezirksamt eine Kollegin als „landesweite Ansprechperson für temporäre Spielstraßen“ tätig. Im Vorfeld der Anschaffung solch eines Lastenrads ist jedoch zu bedenken, dass ein dauerhafter Lagerort für das Fahrrad benötigt wird und vor allem eine Person, die sich regelmäßig und verantwortlich um das Lastenfahrrad kümmert. Beides wäre langfristig der deutlich größere Kostenfaktor, jedoch nicht aus den im BA Friedrichshain-Kreuzberg verwalteten Mittel finanzierbar.
Es ist jedoch durchaus möglich, im Sinne des Beschlusses die im Jugendamt bereits vorhandenen Spielmobile für die Nutzung auf temporären Spielstraßen zur Verfügung zu stellen. In Neukölln gibt es aktuell zwei temporäre Spielstraßen, und zwar die Anzengruber- und Sanderstraße. Beide Straßen sind mit Materialien gut ausgestattet. Die Regionen des Jugendamts verfügen außerdem über eigene Spielmobile. Es können kooperative Lösungen gefunden werden, um eine Mitnutzung der Spielmobile im Rahmen der temporären Spielstraßen zu ermöglichen. Die Spielstraßen-Betreuenden und andere Interessierte können sich hierzu gern an das Büro der Stadträtin für Jugend wenden, damit der Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden des Jugendamtes hergestellt werden kann.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 11. April 2024
Martin Hikel Sarah Nagel Bezirksbürgermeister Bezirksstadträtin |
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