Drucksache - 0325/XXI
Gemäß § 4 des Landesgleichstellungsgesetzes (LGG) vom 18.11.2010 sind alle Berliner Behörden zur Erstellung eines Frauenförderplanes verpflichtet. Dieser ist auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme und Analyse der Beschäftigtenstruktur sowie der zu erwarteten Fluktuation zu erstellen. Die Erstellung erfolgt jeweils für 6 Jahre und ist danach fortzuschreiben. Im Laufe der Arbeit mit dem Frauenförderplan, hat sich gezeigt, dass dieser ein wirksames Instrument zur Förderung der weiblichen Beschäftigten im Bezirksamt Neukölln ist. Die praktische Arbeit hat ebenso mögliche Punkte der Verbesserung offengelegt. Die in Abstimmung mit der Frauenvertreterin identifizierten Optimierungen wurden in den neuen Frauenförderplan integriert und dieser fortgeschrieben. Nach erfolgter Beteiligung aller Beschäftigtenvertretungen lege ich die vom Bezirksamt erstellte Neufassung des Frauenförderplanes des Bezirksamtes Neukölln von Berlin 2022 für den Zeitraum 2022 bis 2028 vor.
Berlin-Neukölln, 31.05.2022
Martin Hikel Bezirksbürgermeister |
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