Drucksache - 0349/XXI
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Der Ausschuss für Verkehr und Tiefbau empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, in der Emser Straße an der Kreuzung Oderstraße ein Stoppschild (Zeichen 206) aufzustellen, um ein zu schnelles Einbiegen von Fahrzeugen aus der Emser Straße in die Oderstraße zu verhindern.
Begründung: Trotz Vorfahrtregelung für die Oderstraße biegen aus der Emser Straße kommende Fahrzeuge oftmals (meist nach links) zu schnell in die Oderstraße ein. Die Kreuzung ist trotz der aufgebrachten Rotmarkierung für Radfahrende unübersichtlich, weil aus Richtung Tempelhofer Feld kommende Radfahrende vom Radweg auf die Oderstraße fahren und diese oftmals direkt zur Emser Straße queren. Ein Haltegebot für Fahrzeuge durch Zeichen 206 würde Kollisionsgefahren verringern.
-Schlussbericht-
Mit Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung vom 19.10.2022 ist das Bezirksamt gebeten worden, in der Emser Straße an der Kreuzung Oderstraße ein Stoppschild (Zeichen 206) aufzustellen.
Wie das Bezirksamt bereits im Ausschuss für Verkehr und Tiefbau am 29.06.2022 bzw. 27.09.2022 mitgeteilt hatte, wurde im Rahmen der Beratung der Unfallkommission über die Aufstellung eines Stoppschilds an der dortigen Stelle diskutiert, aber letztlich verworfen. Für das Aufstellen eines Stoppschildes gibt es bestimmte Bedingungen. Gemäß § 45 Abs. 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Dabei dürfen Gefahrzeichen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs erforderlich ist, weil auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Dieses zwingende Erfordernis wird auch von der Polizei nicht gesehen. Durch den Umbau des Kreuzungsbereichs wurden die Sichtverhältnisse deutlich verbessert und es liegt seitdem keine auffällige Unfalllage vor. Hinzu kommt, dass generell keine Stoppschilder in Tempo-30-Zonen aufgestellt werden.
Das Bezirksamt hat darüber hinaus geprüft, ob stattdessen durch Fahrbahnmarkierungen eine weitere Verbesserung der Sichtbeziehungen möglich wäre. Im Ergebnis wurde auch diese Variante verworfen. Weitere Bodenmarkierungen im Kreuzungsbereich - wie etwa die Verdeutlichung des von Süden kommenden und links auf den Radweg abbiegenden Radverkehrs - würden eine "abknickende" Vorfahrt suggerieren, die ja nicht gegeben ist. Dadurch käme es vielmehr zu Missverständnissen und möglicherweise in der Folge zu Unfällen zwischen Kfz- und Radverkehr. Dem Beschluss kann daher nach Prüfung nicht entsprochen werden.
Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit gleichwohl als erledigt an.
Berlin-Neukölln, 29.01.2024
Martin Hikel Jochen Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat |
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