Auszug - Veränderungssperre XIV-185cbb/36 für das Grundstück Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Bezirk Neukölln im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185cbb
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
Für das Grundstück Juliusstraße 58 / Britzkestraße 10 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes XIV-185cbb wird gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 10. September 2021 (BGBl. I S. 4147), eine Veränderungssperre beschlossen. Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 27. September 2021 (GVBl. S. 1119), durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.
Berlin-Neukölln, den 31. Mai 2022
Hikel Biedermann Bezirksbürgermeister Bezirksstadtrat
Es liegen keine Wortmeldungen vor.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD(16), der Grünen(9), der CDU(10), der AfD(3) und der FDP(3) bei Enthaltung der LINKEN(4) zugestimmt.
Realisierung:
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