Tagesordnung - Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV)
Gremium: BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Datum: Mi, 28.04.2021 Status: öffentlich
Zeit: 18:00 - 22:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Yorckstr. 4-11
Anlagen:
Protokoll_BVV 2021-03-24  
Protokoll_BVV 2021-03-24_Nachtrag  

TOP   Betreff Drucksache

Ö 1     Geschäftliche Mitteilungen der Bezirksverordnetenvorsteherin      
Ö 2  
Abstimmung über die Dringlichkeiten      
Ö 2.1     Gleiches Recht für alle  
Enthält Anlagen
DS/2083/V  
Ö 3  
Beschlussfassung zur Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 4  
Bestätigung der Tagesordnung      
Ö 5     Resolutionen      
Ö 5.1  
Gegen Querdenkerdemos in unserem Bezirk!  
DS/2084/V  
Ö 6     Einwohner*innenanfragen      
Ö 6.1  
EA142 - Immobilien- und Grundstückskauf der Markthalle Neun Betreiber  
DS/2058/V  
Ö 6.2  
EA143 - Verteilung der Schulplätze an der Modersohn-Grundschule und benachbarter Schulen  
Enthält Anlagen
DS/2059/V  
Ö 6.3  
EA144 - FußgängerInnenzone Lausitzer Platz  
DS/2060/V  
Ö 6.4  
EA145 - Status zum Projekt Pfand gehört daneben, Drucksache DS/1890/V  
DS/2061/V  
Ö 6.5  
EA146 - Möckernstraße: Einrichtung Radstreifen, Sanierung Fußweg, Parkraumbewirtschaftung  
DS/2062/V  
Ö 7     Mündliche Anfragen I      
Ö 7.1  
Spart die Senatsverwaltung für Finanzen in der Krise wieder bei den Bezirken?  
DS/2064/V  
Ö 7.2  
Geplante Trassenführung der Tramlinie M10  
DS/2074/V  
Ö 7.3  
Sachstand ehemaliges Edelweiß im Görlitzer Park  
DS/2078/V  
Ö 7.4  
Was kann dem YAAM noch zugemutet werden?  
DS/2077/V  
Ö 7.5  
Immobiliendeals in Friedrichshain-Kreuzberg | WoHo – Das Wohnhochhaus  
DS/2072/V  
Ö 7.6  
Rodung der Hochbeete am Mehringdamm  
DS/2065/V  
Ö 7.7  
Immobiliengeschäfte der Markthalle-Neun-Betreiber  
DS/2075/V  
Ö 7.8     EDEKA Markt in der Friedrichstraße  
DS/2079/V  
Ö 7.9     Ärger mit „Logistikzentrum“ Muskauer Straße Ecke Eisenbahnstraße  
DS/2066/V  
Ö 7.10     Kellerräume in der Wilhelmstraße 2-6  
DS/2067/V  
Ö 7.11     Gefährdung des Beteiligungsverfahrens zur städtebaulichen Weiterentwicklung in Friedrichshain-West II  
DS/2076/V  
Ö 7.12     Grundstück in der Köpenicker Straße 11-13  
DS/2080/V  
Ö 7.13     Berufsbild der Integrationslots*innen  
DS/2068/V  
Ö 7.14     Lidl-Filiale in der Zeughofstraße 23 A  
DS/2081/V  
Ö 7.15     Schulschwimmen in Zeiten von Corona  
DS/2069/V  
Ö 7.16     Spielgeräte auf dem Comeniusplatz  
DS/2082/V  
Ö 7.17     Bauvorhaben am Markgrafendamm  
DS/2070/V  
Ö 7.18     Schulsport versus Vereinssport  
DS/2071/V  
Ö 7.19     Aktueller Sachstand Gerhart-Hauptmann-Schule  
DS/2073/V  
Ö 7.20  
Dringlichkeitsantrag DS/2085/V      
Ö 8     Mündliche Anfragen II      
Ö 8.1     Mündliche Anfragen II - spontane Fragestunde  
DS/2086/V  
Ö 9     Große Anfragen      
Ö 9.1  
Haus- und Grundstücksverkauf in der Wrangelstraße 23, 10997 Berlin inklusive Freifläche in der Eisenbahnstraße 40-41  
DS/2051/V  
Ö 9.2  
Leerstand in der Hasenheide 47, 10967 Berlin  
DS/2052/V  
Ö 10     Einwohner*innenanträge (§44 BezVG)      
Ö 10.1  
EwA Viktoriakiez für Menschen statt Durchgangsverkehr mit Katzbachstraße als Fahrradstraße  
Enthält Anlagen
DS/2045/V  
Ö 10.2  
EwA - Reichenberger Kiez: Für Menschen statt für Durchgangsverkehr - für einen lebenswerteren Reichenberger Kiez -  
DS/2063/V  
Ö 10.3  
Abstimmung § 21 Abs. 9 GO-BVV      
Ö 10.4     Sitzungsunterbrechung - Einberufung Ältestenrat      
Ö 11     Anträge      
Ö 11.1  
Denkmal Freakadellen und Bulletten  
Enthält Anlagen
DS/2046/V  
Ö 11.2  
Kommunales Vorkaufsrecht für die Wrangelstraße 23 und eventuell andere betroffene Grundstücke ausüben!  
DS/2085/V  
Ö 12     Beschlussempfehlungen      
Ö 12.1  
Umsetzung des E-Government-Gesetzes: Koordinierungsfunktion einfordern und Digitalisierungsmanager*innen einstellen  
Enthält Anlagen
DS/0188/V  
Ö 13     Konsensliste des Ältestenrates      
Ö 13.1     Neues Ausschreibeverfahren für das Jugendfreizeitschiff
Enthält Anlagen
DS/0386/V  
Ö 13.2  
Kostenfreies W-LAN in bezirklichen Einrichtungen ausbauen  
Enthält Anlagen
DS/0782/V  
Ö 13.3     Maßnahmen aus dem neuen Berliner Tourismuskonzept zügig umsetzen
Enthält Anlagen
DS/0832/V  
Ö 13.4     Jugendfreizeitschiff  
Enthält Anlagen
DS/1018/V  
Ö 13.5     Schutz der Mieter*innenstruktur der Karl-Marx-Allee  
Enthält Anlagen
DS/1106/V  
Ö 13.6  
Klimanotstand in Friedrichshain Kreuzberg: Nach Erklärung der Berliner Klimanotlage jetzt den Umbau im Bezirk sozial gerecht voranbringen!  
Enthält Anlagen
DS/1642/V  
Ö 13.7  
Graffiti und Street Art in Friedrichshain-Kreuzberg fördern - legale und frei zugängliche Flächen für Graffiti und Street Art schaffen II  
Enthält Anlagen
DS/1666/V  
Ö 13.8  
Nicht mehr benötigte Friedhofsflächen für das Stadtgrün sichern  
Enthält Anlagen
DS/1667/V  
Ö 13.9  
Bezirkliche Landschafts- und Freiraumentwicklungskonzepte  
Enthält Anlagen
DS/1670/V  
Ö 13.10     Wettkampf-und Trainingsbetrieb insbesondere für Kinder während der Coronazeit unterstützen
Enthält Anlagen
DS/1826/V  
Ö 13.11  
Kompensationen für SchwimmerInnen in Friedrichshain-Kreuzberg ab Januar 2021 – 5 Schwimmbahnen sind nicht genug!
Enthält Anlagen
DS/1829/V  
Ö 13.12     Neues Funktionsgebäude für den Sportplatz Waldeckpark  
Enthält Anlagen
DS/1831/V  
Ö 13.13  
Mit einer App gegen das Zettelchaos in der Dokumentationspflicht von Restaurants  
Enthält Anlagen
DS/1880/V  
Ö 13.14  
Mit einer App das Gesundheitsamt unterstützen – Covid19 den Kampf ansagen  
Enthält Anlagen
DS/1892/V  
Ö 13.15  
Erstellung eines Umweltberichts  
Enthält Anlagen
DS/1920/V  
Ö 13.16  
Postscheckareal VI-46-1: Abstand zur Schule einhalten!
Enthält Anlagen
DS/1929/V  
Ö 13.17  
Freie Fahrt für Patienten, Beschäftigte, Besucher des Urbankrankenhauses  
Enthält Anlagen
DS/1962/V  
Ö 13.18     Parkplätze für Eltern mit Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen an Schulen und Sportplätzen  
Enthält Anlagen
DS/1964/V  
Ö 13.19     Barrierefreie Spielplätze in Friedrichshain und Kreuzberg schaffen  
Enthält Anlagen
DS/1967-01/V  
Ö 13.20  
Entsiegelungskonzept für Friedrichshain-Kreuzberg
Enthält Anlagen
DS/1969/V  
    VORLAGE
   

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Maßgabe dieses Beschlusses und in Anerkennung der Klimanotlage durch den Berliner Senat am 10.12.2019 und der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg am 28.10.2020 ein bezirkliches Entsiegelungskonzept zu erstellen, um somit dringend notwendige Maßnahme zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise in die Wege zu leiten.

 

Das übergeordnete Ziel dieses Entsiegelungskonzepts ist die Entwicklung unseres Bezirks zur „Schwammstadt“ durch den Ausbau von Regenwasser-Versickerungsflächen. Die anschließende Begrünung der entsiegelten Flächen soll nicht nur den Erhalt und die Ausweitung des Straßengrüns bewirken, sondern vor allem die Bindung von CO2 sicherstellen, Kühlung bringen und unsere Klimaresilienz verstärken.

 

Das Konzept soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Möglichkeiten zur Entsieglung angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. eine Priorisierung der geplanten Maßnahmen enthalten. Ziel ist eine Reduktion versiegelter Flächen im Bezirk um 10 Prozent bis 2026.

 

Beteiligung der Wissenschaft und der Bürger*innen:

Die Entwicklung des Entsieglungskonzeptes soll in wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Die Ergebnisse und Fortschritte der identifizierten Maßnahmen sollen in einem jährlichen Rechenschaftsbericht dokumentiert und der BVV vorgelegt werden.

 

Es ist zu prüfen, ob Bürger*innenbeteiligungsformate dort ermöglicht werden können, wo Entsiegelungsmaßnahmen das Wohnumfeld besonders verändern.

 

Die Nutzung vorhandener Programme und Finanzmittel des Senats zur Anpassung an den Klimawandel sollen noch weiter verstärkt werden.

 

r das Entsiegelungskonzept sollen insbesondere folgende Maßnahmen berücksichtigt werden:

 

  1. Parkplätze am Straßenrand: Laut der bezirklichen Potenzialanalyse ‚Mehr Grün für Friedrichshain-Kreuzberg (2019) versiegelt graue Infrastruktur 22,8% der Fläche Friedrichshain-Kreuzbergs. Der Berliner Durchschnitt liegt nur bei 9,6%, wobei es im Bezirk weniger Autobesitz gibt und auch weniger Strecken mit dem Auto zurückgelegt werden als es jeweils im Berliner Durchschnitt der Fall ist. In allen Fällen, in denen asphaltierte Straßen saniert, umgebaut oder umgewidmet werden, soll stets die Möglichkeit einer Entsiegelung geprüft und nach Möglichkeit realisiert werden. Besonders Parkplätze am Straßenrand sollen dabei:
    • teils durch Bäume/Baumscheiben ersetzt werden;
    • teils durch Pocket Parks ersetzt werden;
    • gemeinsam mit den Anwohner*innen in Beete für Urban Gardening umgewandelt werden.

 

  1. Große Parkplätze: Parkplätze, die der öffentlichen Hand gehören (Polizei, Ämter, Ministerien) sollen weit möglichst entsiegelt, ökologisch gepflastert und begrünt werden, um als Vorzeigeprojekte private Eigentümer*innen von Parkplätzen (von Discountern, Baumärkten, Wohnhauseigentümer*innen, …) zu motivieren, dem Beispiel zu folgen. Ein entsprechender Austausch zwischen Bezirk und privaten Eigentümer*innen soll darauf aufbauend angestoßen und ausgebaut werden.

 

  1. Ökologische Asphaltierung wenn keine vollständige Entsiegelung möglich ist: Besonders in Straßen mit nachweislichem Wärmeinseleffekt soll der Asphalt durch ökologische, durchlässige Pflasterung (z. B. Verbundsteine mit Grünaussparung) ersetzt werden. Die Verfügbarkeit von sicheren Radwegen muss dabei natürlich gewährleistet bleiben.

 

  1. Abflusslose Straßenränder: Breite Straßen sollen durch Verdunstungsbeete bzw. bepflanzte Regen-Versickerungsflächen zwischen Straße und Bürgersteig abflusslos werden. Unter Umständen muss durch ein Tempolimit der Reifenabrieb so reduziert werden, dass Regenwasser gefahrlos in die Vegetation und ins Grundwasser gelangen darf. Hierbei sollten möglichst wenig aufwändige, skalierbare Maßnahmen entwickelt werden.

 

  1. Baumscheibenvergrößerung: Eine Vergrößerung der Baumscheiben soll dort erfolgen, wo es möglich ist. Dies kann mit einer einfachen Umfassung erfolgen, welche Begrünung durch Anwohner*innen oder durch den Bezirk ermöglicht und dazu führt, dass in Hitzeperioden weniger gegossen werden muss. Im Falle starker Verdichtung durch z. B. Fußnger*innen sollen Alternativen geprüft werden z.B. poröses, wasserspeicherndes Vulkangestein. In keinem Fall sollten bestehende Unzulänglichkeiten (wie zu kleine Baumscheiben …) wiederholt werden.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Erstellung des Entsiegelungskonzeptes die im Anhang 1 beigefügten Standorte auf ihr Potential und Umsetzbarkeit zu prüfen. Diese Übersicht soll als Grundlage genommen, und bei Bedarf erweitert werden. Darüber hinaus soll die Erstellung des Konzeptes wissenschaftlich begleitet und durch zivilgesellschaftliche Anreize konkretisiert werden.

 

 

Begründung:
 

Der Klimawandel machte sich in den letzten Jahren in Berlin in Form von zu heißen und trockenen Frühjahrs- und Sommermonaten, niederschlagsarmen bzw. schneefreien Wintermonaten sowie wiederkehrender Starkregenereignisse bemerkbar. Der dicht besiedelte Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg mit einem Versiegelungsgrad von 64,4% (Berliner Mittel: 32,8%) heizt sich in besonderem Maße auf (Wärmeinsel-Effekt), was die Lebensqualität vieler Bürger*innen beeinträchtigt und zur erhöhten Sterblichkeit der älteren Bevölkerung führt. Zudem gerät das städtische Grün unter erheblichen Trockenstress, der nicht durch vereinzelte Starkregenereignisse ausgeglichen werden kann. Starkregen führt andererseits zu wiederkehrenden Überschwemmungen. Diese scdigen die städtische Infrastruktur und mindern die Wasserqualität, wenn über Mischwasserüberläufe verunreinigtes Wasser in die Oberflächengewässer gelangt. Die beschriebenen Effekte lassen sich wesentlich auf eine zu intensive Oberflächenversiegelung zurückführen, die in Friedrichshain-Kreuzberg doppelt so hoch liegt wie im Berliner Durchschnitt. Laut „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ kann dem entgegengewirkt werden, indem Flächen entsiegelt werden.

Eine systematische Entsiegelung öffentlicher und privater Flächen bringt folgenden Nutzen:

  1. Auf unversiegelten Flächen kann Niederschlagswasser versickern. Da es nicht mehr in die Kanalisation abfließt, sinkt die Gefahr von Überschwemmungen, Infrastrukturschäden und Gewässerverunreinigungen.
  2. Das vom Erdreich aufgenommene Regenwasser steht städtischer Vegetation zur Verfügung und mindert Trockenstress. Zusätzlich bildet sich neues Grundwasser (Schwammstadt-Prinzip).
  3. Zusätzliche Vegetation auf neu entsiegelten Flächen (z. B. Straßenbäume) sorgt für Abkühlung im Sommer. Das verbesserte Mikroklima liegt sowohl am Schatten als auch an kühlender Verdunstung und der Filterung von Schadstoffen aus der Luft. Nötig ist dies vor allem in Straßen ohne Straßenbäume, die sich derzeit noch wie Hitzebänder durch den Bezirk ziehen.
  4. Derzeit besteht in Friedrichshain-Kreuzberg ein erhebliches Defizit an öffentlichem und privatem Grün. Zusätzliches Stadtgrün auf entsiegelten Flächen verbessert die Lebensqualität der Bürger*innen.
  5. Trotz der zunächst anfallenden Kosten für konkrete Entsiegelungsmaßnahmen wird der städtische Haushalt mittel- bis langfristig entlastet. Dies begründet sich mit geringeren Infrastrukturschäden durch Überschwemmungen, geringeren Bewässerungskosten für das städtische Grün, reduzierte hitzebedingte Gesundheitsschäden der Einwohner*innen oder weiteren Folgeschäden an Menschen, Flora und Fauna.
     

Folgerichtig wird sowohl im „Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030“ als auch im „Berliner Programm für nachhaltige Entwicklung“ auf den Nutzen konsequenter Entsiegelung hingewiesen. Auch die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag dazu verpflichtet, jährlich ein Prozent der an die Mischwasserkanalisation angeschlossenen Stadtfläche von der Kanalisation zu entkoppeln was nichts anderes bedeutet, als Flächen konsequent zu entsiegeln. Und nicht zuletzt bezeichnet das „BEK-Förderprogramm zur Klimaanpassung“ die Entsiegelung von Brachflächen sowie dezentrale Maßnahmen zur Regenwasserbewirtschaftung explizit als förderfähig. Dem Rechtsgutachten von Agora Verkehrswende „Öffentlicher Raum ist mehr wert“ von Dezember 2018, Seite 54, haben Gerichte zum Berliner Straßengesetz die Berücksichtigung des Klimaschutzes bei straßenbezogenen Belangen ausdrücklich gebilligt. (OVG Berlin, Beschl. v. 16.8.2000, OVG 1 S 5.00; VG Berlin, Beschl. v. 23.1.2009, 1 A 358.08., OVG Berlin-Brandenburg, Urt. V. 3.11.2011, OVG 1 B 65,10.) Die Stadt Amsterdam hat im August 2019 beschlossen, innerhalb von fünf Jahren 11000 Parkplätze umzuwidmen. Das kann Berlin auch und sollte im am meisten verdichteten Bezirk beginnen.  Es ist Zeit, dass der Bezirk im Rahmen der städtischen Klimaanpassung mit einem Entsiegelungskonzept reagiert.

 

Der BVV ist bis zum Sommer 2021 ein erster Konzeptentwurf vorzulegen.

 

 

Anhang 1: Tabelle „Entsiegelung_Orte_Maßnahmen“ enthält Entsiegelungspotential samt Fotodokumentation in 184 der 373 Straßen von Friedrichshain-Kreuzberg. Die Tabelle entstand in Anlehnung an das Fußwegkonzept.

 

 

BVV 24.02.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien

 

 

UVKI 22.04.2021

Änderungsfassung Antragstellerin

Beitritt SPD, DIE LINKE, BV Buhl

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Maßgabe dieses Beschlusses und in Anerkennung der Klimanotlage durch den Berliner Senat am 10.12.2019 und der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg am 28.10.2020 ein bezirkliches Entsiegelungskonzept zu erstellen, um somit dringend notwendige Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu definieren und nach Beschlussfassung der BVV in die Wege zu leiten.

 

Das übergeordnete Ziel dieses Entsiegelungskonzepts soll die Entwicklung unseres Bezirks zur „Schwammstadt“ durch den Ausbau von Regenwasser-Versickerungsflächen sein. Die anschließende Begrünung der entsiegelten Flächen soll nicht nur den Erhalt und die Ausweitung des Straßengrüns bewirken, sondern vor allem die Bindung von CO2 sicherstellen, Kühlung bringen und unsere Klimaresilienz verstärken.

 

Das Konzept soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Möglichkeiten zur Entsieglung angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. einen Vorschlag an die BVV zur Priorisierung der entwickelten Maßnahmen enthalten. Ziel ist eine Reduktion versiegelter Flächen im Bezirk um 10 Prozent bis 2026.

 

Beteiligung der Wissenschaft und der Bürger*innen:

Die Entwicklung des Entsieglungskonzeptes soll in wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Teil des Konzeptes soll ein Vorschlag zur regelmäßigen Evaluierung sein.

 

In dem Konzept soll auch dargelegt werden, wie Bürger*innenbeteiligung gestaltet werden soll, wo Entsiegelungsmaßnahmen das Wohnumfeld besonders verändern.

 

Die Nutzung vorhandener Programme und Finanzmittel des Senats zur Anpassung an den Klimawandel sollen im Rahmen der Konzepterstellung ebenso geprüft werden.

 

r das Entsiegelungskonzept sollen insbesondere folgende Maßnahmen untersucht werden:

 

Entsiegelung im Straßenbau: In allen Fällen, in denen asphaltierte Straßen saniert, umgebaut oder umgewidmet werden, soll stets die Möglichkeit einer Entsiegelung geprüft werden. Besonders in Straßen mit nachweislichem Wärmeinseleffekt soll geprüft werden, ob der Asphalt durch ökologische, durchlässige Pflasterung (z. B. Verbundsteine mit Grünaussparung) ersetzt werden kann. Weiterhin soll untersucht werden, wie breite Straßen durch Verdunstungsbeete bzw. bepflanzte Regen-Versickerungsflächen zwischen Straße und Bürgersteig abflusslos werden können. Es ist zu berücksichtigen ob unter Umständen durch ein Tempolimit der Reifenabrieb so reduziert werden muss, dass Regenwasser gefahrlos in die Vegetation und ins Grundwasser gelangen kann. Hierbei sollten möglichst wenig aufwändige, skalierbare Maßnahmen entwickelt werden. Die Sicherheit für radfahrende und zu Fuß gehende Menschen muss gewährleistet bleiben. Dabei sind Auswirkungen auf die Feinstaubbelastung, den Lärm und das Klima darzustellen und abzuwägen. Das Konzept soll auch darstellen, wie künftig bei der Neuanlage von Straßen die Ziele der klimaresilienten Stadt, der Verkehrsberuhigung und einer gerechten Verteilung des öffentlichen Raumes berücksichtigt werden sollen.

 

Umwandlung von Parkplätzen: Es soll geprüft werden, inwieweit Parkplätze am Straßenrand teils durch Bäume/Baumscheiben oder Pocket Parks ersetzt werden odergemeinsam mit Anwohner*innen in Beete für Urban Gardening umgewandelt werden können. Dabei sollen auch bestehende Beschlüsse der BVV zur Umwandlung von Parkplätzen am Straßenrand im Konzeptentwurf berücksichtigt werden. Es ist zudem aufzuzeigen, wie und wo Parkplätze, die der öffentlichen Hand gehören (Polizei, Ämter, Ministerien) entsiegelt, ökologisch gepflastert und begrünt werden können. Es soll berücksichtigt werden, wie sie als Vorzeigeprojekte private Eigentümer*innen von Parkplätzen (von Discountern, Baumärkten, Wohnhauseigentümer*innen,)  motivieren können, dem Beispiel zu folgen. Ein entsprechender Austausch zwischen Bezirk und privaten Eigentümer*innen soll darauf aufbauend angestoßen und ausgebaut werden.

 

Baumscheibenvergrößerung: Das Konzept soll darstellen, wie bezirksweit eine Vergrößerung der Baumscheiben erfolgen kann, wo es möglich ist. Hierzu sind insbesondere Maßnahmen darzustellen, die eine Begrünung und Betreuung/Pflege durch Anwohner*innen ermöglichen. Im Falle starker Verdichtung durch z. B. Fußnger*innen sollen Alternativen geprüft werden z.B. poröses, wasserspeicherndes Vulkangestein. Baumscheibenvergrößerungen dürfen nicht zu Lasten des Verkehrsraum der Fußnger*innen gehen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Erstellung des Entsiegelungskonzeptes vor allem Standorte mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Bevölkerung in stark verdichteten Kiezen und an besonders lauten oder mit Feinstaub belasteten Straßen auf ihr Potential und Umsetzbarkeit zu prüfen. Darüber hinaus soll die Erstellung des Konzeptes wissenschaftlich begleitet und durch zivilgesellschaftliche Anreize konkretisiert werden. Insbesondere Standorte, die auf der interaktiven Karte xhain-entsieglen.de durch Bürger*innen aufgezeigt werden, sind hierbei zu berücksichtigen und auf Ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum Herbst 2021 ein erster Konzeptentwurf vorzulegen.

 

 

BVV 28.04.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, nach Maßgabe dieses Beschlusses und in Anerkennung der Klimanotlage durch den Berliner Senat am 10.12.2019 und der BVV in Friedrichshain-Kreuzberg am 28.10.2020 ein bezirkliches Entsiegelungskonzept zu erstellen, um somit dringend notwendige Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakrise zu definieren und nach Beschlussfassung der BVV in die Wege zu leiten.

 

Das übergeordnete Ziel dieses Entsiegelungskonzepts soll die Entwicklung unseres Bezirks zur „Schwammstadt“ durch den Ausbau von Regenwasser-Versickerungsflächen sein. Die anschließende Begrünung der entsiegelten Flächen soll nicht nur den Erhalt und die Ausweitung des Straßengrüns bewirken, sondern vor allem die Bindung von CO2 sicherstellen, Kühlung bringen und unsere Klimaresilienz verstärken.

 

Das Konzept soll aufzeigen, wo im Bezirk Handlungsbedarf besteht, Möglichkeiten zur Entsieglung angeben und einen ersten zeitlichen Horizont zur Realisierung bzw. einen Vorschlag an die BVV zur Priorisierung der entwickelten Maßnahmen enthalten. Ziel ist eine Reduktion versiegelter Flächen im Bezirk um 10 Prozent bis 2026.

 

Beteiligung der Wissenschaft und der Bürger*innen:

Die Entwicklung des Entsieglungskonzeptes soll in wissenschaftlicher Begleitung erfolgen. Teil des Konzeptes soll ein Vorschlag zur regelmäßigen Evaluierung sein.

 

In dem Konzept soll auch dargelegt werden, wie Bürger*innenbeteiligung gestaltet werden soll, wo Entsiegelungsmaßnahmen das Wohnumfeld besonders verändern.

 

Die Nutzung vorhandener Programme und Finanzmittel des Senats zur Anpassung an den Klimawandel sollen im Rahmen der Konzepterstellung ebenso geprüft werden.

 

r das Entsiegelungskonzept sollen insbesondere folgende Maßnahmen untersucht werden:

 

Entsiegelung im Straßenbau: In allen Fällen, in denen asphaltierte Straßen saniert, umgebaut oder umgewidmet werden, soll stets die Möglichkeit einer Entsiegelung geprüft werden. Besonders in Straßen mit nachweislichem Wärmeinseleffekt soll geprüft werden, ob der Asphalt durch ökologische, durchlässige Pflasterung (z. B. Verbundsteine mit Grünaussparung) ersetzt werden kann. Weiterhin soll untersucht werden, wie breite Straßen durch Verdunstungsbeete bzw. bepflanzte Regen-Versickerungsflächen zwischen Straße und Bürgersteig abflusslos werden können. Es ist zu berücksichtigen ob unter Umständen durch ein Tempolimit der Reifenabrieb so reduziert werden muss, dass Regenwasser gefahrlos in die Vegetation und ins Grundwasser gelangen kann. Hierbei sollten möglichst wenig aufwändige, skalierbare Maßnahmen entwickelt werden. Die Sicherheit für radfahrende und zu Fuß gehende Menschen muss gewährleistet bleiben. Dabei sind Auswirkungen auf die Feinstaubbelastung, den Lärm und das Klima darzustellen und abzuwägen. Das Konzept soll auch darstellen, wie künftig bei der Neuanlage von Straßen die Ziele der klimaresilienten Stadt, der Verkehrsberuhigung und einer gerechten Verteilung des öffentlichen Raumes berücksichtigt werden sollen.

 

Umwandlung von Parkplätzen: Es soll geprüft werden, inwieweit Parkplätze am Straßenrand teils durch Bäume/Baumscheiben oder Pocket Parks ersetzt werden odergemeinsam mit Anwohner*innen in Beete für Urban Gardening umgewandelt werden können. Dabei sollen auch bestehende Beschlüsse der BVV zur Umwandlung von Parkplätzen am Straßenrand im Konzeptentwurf berücksichtigt werden. Es ist zudem aufzuzeigen, wie und wo Parkplätze, die der öffentlichen Hand gehören (Polizei, Ämter, Ministerien) entsiegelt, ökologisch gepflastert und begrünt werden können. Es soll berücksichtigt werden, wie sie als Vorzeigeprojekte private Eigentümer*innen von Parkplätzen (von Discountern, Baumärkten, Wohnhauseigentümer*innen,)  motivieren können, dem Beispiel zu folgen. Ein entsprechender Austausch zwischen Bezirk und privaten Eigentümer*innen soll darauf aufbauend angestoßen und ausgebaut werden.

 

Baumscheibenvergrößerung: Das Konzept soll darstellen, wie bezirksweit eine Vergrößerung der Baumscheiben erfolgen kann, wo es möglich ist. Hierzu sind insbesondere Maßnahmen darzustellen, die eine Begrünung und Betreuung/Pflege durch Anwohner*innen ermöglichen. Im Falle starker Verdichtung durch z. B. Fußnger*innen sollen Alternativen geprüft werden z.B. poröses, wasserspeicherndes Vulkangestein. Baumscheibenvergrößerungen dürfen nicht zu Lasten des Verkehrsraum der Fußnger*innen gehen.

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei der Erstellung des Entsiegelungskonzeptes vor allem Standorte mit einem hohen Anteil sozial benachteiligter Bevölkerung in stark verdichteten Kiezen und an besonders lauten oder mit Feinstaub belasteten Straßen auf ihr Potential und Umsetzbarkeit zu prüfen. Darüber hinaus soll die Erstellung des Konzeptes wissenschaftlich begleitet und durch zivilgesellschaftliche Anreize konkretisiert werden. Insbesondere Standorte, die auf der interaktiven Karte xhain-entsieglen.de durch Bürger*innen aufgezeigt werden, sind hierbei zu berücksichtigen und auf Ihre Umsetzbarkeit zu prüfen.

 

Der BVV ist bis zum Herbst 2021 ein erster Konzeptentwurf vorzulegen.

   
    24.02.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.59 - überwiesen
   
   
    22.04.2021 - Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr und Immobilien
    Ö 6.1 - mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
   
   
    28.04.2021 - BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
    Ö 13.20 - ohne Änderungen in der BVV beschlossen
   
Ö 13.21  
Mehr Grün in Friedrichshain-Kreuzberg - Rudolfplatz und Hallesches Ufer zukunftsorientiert umgestalten
Enthält Anlagen
DS/1970/V  
Ö 13.22  
Leitbild und Aktionsplan nachhaltiger & stadtverträglicher Tourismus in Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1996/V  
Ö 13.23  
Die Benennung, eines Teiles des im Ortsteil Friedrichshain, der Max und Moritz Quartier Friedrichshain GmbH gehörenden privaten Grundstückes, Flur 25, Flurstück 290, Lagebezeichnung: Mariane-von-Rantzau-Straße 2 in „Anita-Berber-Platz“. Es werden von den insgesamt 5790 m² des Grundstückes 2234 m² benannt. - Lageplan, siehe Anlage -  
Enthält Anlagen
DS/1997/V  
Ö 13.24     Bebauungsplan VI-46-1 für das Grundstück Hallesches Ufer 60 im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/1998/V  
Ö 13.25     Park am Gleisdreieck sinnvoll gestalten  
Enthält Anlagen
DS/2007/V  
Ö 13.26     Elise-Tilse-Park öfters säubern – Drogenmüll muss weg  
Enthält Anlagen
DS/2009/V  
Ö 13.27     Erstellung einer Übersicht über die Spielgeräte auf Schulhöfen
Enthält Anlagen
DS/2013/V  
Ö 13.28  
Legalisierung und Unterstützung der Spendenzäune für obdachlose und wohnungslose Menschen  
Enthält Anlagen
DS/2047/V  
Ö 13.29  
Änderung der sozialen Erhaltungsverordnung "Boxhagener Platz" gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg  
Enthält Anlagen
DS/2048/V  
Ö 13.30  
Neuer Name für den Kreuzberger Wein  
Enthält Anlagen
DS/2049/V  
Ö 13.31  
Förderung der sozialen/solidarischen Ökonomie im Bezirk  
Enthält Anlagen
DS/2050/V  
Ö 13.32  
Klimaschutzmanager*in für Xhain  
Enthält Anlagen
DS/2053/V  
Ö 13.33     Zebrastreifen in der Weserstraße  
Enthält Anlagen
DS/2054/V  
Ö 13.34  
Friedrichshainer Nordkiez: Verkehr beruhigen – aber richtig!  
Enthält Anlagen
DS/2055/V  
Ö 13.35  
Verkehrsberuhigung in der Kreuzberger Luisenstadt gemeinsam mit Anwohner*innen entwickeln  
Enthält Anlagen
DS/2056/V  
Ö 13.36  
Einhaltung der Geschäftsordnung der BVV  
Enthält Anlagen
DS/2057/V  
               
 
 

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