Drucksache - DS/2066/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Unter der Muskauer Str. 48 wurde zum 16.10.2020 durch die Gorillas Technologies GmbH folgende Tätigkeit angemeldet: „Online-Betrieb von Bedarfsartikeln mit sehr kurzer Lieferzeit“. Es handelt sich um ein anzeigepflichtiges, jedoch nicht erlaubnispflichtiges Gewerbe.
In Ordnungsamt Online sind sowohl Beschwerden über das häufige Zustellen des Gehweges durch Fahrräder bzw. E-Bikes, mit denen die Auslieferung erfolgt, eingegangen als auch Beschwerden über Lärm im Zusammenhang Warenanlieferungen. Bezüglich der Fahrräder war zunächst eine Klärung hinsichtlich des Vorliegens von Erlaubnissen des SGA bzw. Erlaubnispflichten erforderlich. Das SGA teilte dazu mit: „Eine Sondernutzungserlaubnis zum Abstellen von Lieferfahrrädern wird hier im Bezirk nicht erteilt. Dies wäre bestenfalls nur für das Herausstellen von Waren vor Anliegergeschäften mit entsprechendem Angebot (Fahrradhandel, Fahrradverleih) möglich, wenn die örtlichen Gegebenheiten dies nach Prüfung zulassen. Die den Gehweg verengende Situation geht eindeutig über den Gemeingebrauch des Straßenlandes hinaus und ist ggf. auch eine Gefährdung für die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Die Firma müsste insbesondere angesichts der Menge der abgestellten Fahrräder entweder geeignete private Stellflächen anmieten bzw. in anderer Form für eine Entzerrung der Situation Sorge tragen.“ Auf der Grundlage dieser Mitteilung wurde der AOD des Ordnungsamtes gebeten, auf den Betreiber dahingehend Einfluss zu nehmen, dass nach Ablauf einer bis Ende April laufenden Frist nur noch so viele Räder längsseitig (nicht mehr senkrecht) zur Hauswand im Oberstreifen belassen werden können, wie hintereinander passen (keinesfalls nebeneinander). Andernfalls ist Anzeige zu fertigen wg. Überschreitung des Gemeingebrauchs bzw. Sondernutzung ohne Genehmigung. Der Betreiber war damit ausdrücklich einverstanden und hat sich kooperativ gezeigt. Sollte er die Frist nicht einhalten, werden entsprechende Verfahren eingeleitet.
Die eingegangenen Beschwerden bezüglich Lärm im Zusammenhang mit Warenanlieferungen wurden durch die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle zuständigkeitshalber an das Umwelt- und Naturschutzamt weitergeleitet.
Das Umwelt- und Naturschutzamt hat uns auf Anfrage Folgendes mitgeteilt. Im Zeitraum 24.03. – 20.04.2021 erreichten das Umwelt- und Naturschutzamt mehrere Beschwerden und eine Anzeige wegen nächtlicher Ruhestörung durch Liefer- und Ladetätigkeiten an der genannten Örtlichkeit. Das Umwelt- und Naturschutzamt ist aktuell mit den Beschwerdeführer*innen und dem Betreiber in Kontakt. Es wies den Betreiber auf Grundlage der Beschwerdelage schriftlich auf den Sachverhalt hin, belehrte ihn rechtlich hinsichtlich der Einhaltung immissionsschutzrechtlicher Bestimmungen (z.B. Nachtruhe von 22:00 Uhr – 06:00 Uhr) und forderte ihn zu einer entsprechenden Stellungnahme auf (kooperatives Verfahren). Die Stellungnahme des Betreibers vom 13. und 23.04.2021 liegt zwischenzeitlich auch vor. Hierin beschreibt er verschiedene geplante bzw. umgesetzte Maßnahmen zur Lärmvermeidung und Störung der Nachtruhe. Es bleibt abzuwarten, ob dies zu einer Verbesserung der Situation führt. Anderenfalls müsste die Lärmsituation objektiviert werden, um bei nachgewiesenen Richtwertüberschreitungen ordnungsbehördliche Maßnahmen anzuordnen/durchzusetzen (z.B. Anlieferungen nur zur Tageszeit im Zeitraum von 06:00 Uhr – 22:00 Uhr).
Unabhängig davon behält das Umwelt- und Naturschutzamt sich vor, auf Grundlage der polizeilichen Anzeige ein Bußgeldverfahren einzuleiten.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
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