Drucksache - DS/0188/V  

 
 
Betreff: Umsetzung des E-Government-Gesetzes: Koordinierungsfunktion einfordern und Digitalisierungsmanager*innen einstellen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die Grünenstellv. Vorsteherin
Verfasser:Wolf, TobiasSommer-Wetter, Regine
Drucksache-Art:AntragBeschluss
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Vorberatung
05.04.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Beratung ff
13.06.2017 
Öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
14.06.2017 
Öffentliche Sitzung der BVV Friedrichshain-Kreuzberg      
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
24.03.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) überwiesen   
Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT Vorberatung
27.04.2021 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung,Verwaltungsmodernisierung und IT (PHI) ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen   
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Entscheidung
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) ohne Änderungen in der BVV beschlossen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag_Umsetzung E-Governmentgesetz  
VzK_Umsetzung E-Governmentgesetz  

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt  bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres auf eine Klärung hinzuwirken, welche Aufgaben im Rahmen des E-Government Gesetz Berlin (EGovG Bln) auch weiterhin durch die Bezirksverwaltung erbracht werden sollen und welche zukünftig durch das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) erbracht werden.

Im IKT-Lenkungsrat soll das Bezirksamt klären, welche Fachverfahren zukünftig gemäß § 25 EGovG Bln wie standardisiert werden und wie die gemäß § 10 EGovG Bln durchzuführende Prozessoptimierung stattfinden soll.

Des Weiteren soll das Bezirksamt sich dafür einsetzen, dass die gemeinsame „Geschäftsstelle Geschäftsprozessmanagement“ der Berliner Bezirke ihre Koordinierungsfunktion zwischen den Bezirken wahrnimmt und bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes die bezirklichen Interessen vertritt.

Die Ausschreibung der bezirklichen Prozess- und Digitalisierungsmanager*innen soll zeitnah im Jahr 2017 aus den Mitteln des Nachtragshaushalts 2017 erfolgen.

Über die Fortschritte bei der Umsetzung des EGovG Bln ist dem Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung und IT regelmäßig zu berichten.

 

Begründung:

 

Es besteht Unsicherheit in den Bezirken bezüglich der Umsetzung des E-Government-Gesetzes des Landes Berlin. Die koordinierende Funktion der Senatsinnenverwaltung, des IKT-Lenkungsrates und der Geschäftsstelle Geschäftsprozessmanagement wird dringend benötigt, um auf bezirklicher Ebene die notwendigen Umsetzungsschritte einleiten zu können. Die Besetzung der von SenFin zugesagten Stellen im Bezirk ist ebenfalls Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des EGovG Bln. 

 

 

BVV 05.04.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung:

Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT

 

 

PHI 13.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt  bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres auf eine Klärung hinzuwirken, welche Aufgaben im Rahmen des E-Government Gesetz Berlin (EGovG Bln) auch weiterhin durch die Bezirksverwaltung erbracht werden sollen und welche zukünftig durch das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) erbracht werden.

Im IKT-Lenkungsrat soll das Bezirksamt klären, welche Fachverfahren zukünftig gemäß § 25 EGovG Bln wie standardisiert werden und wie die gemäß § 10 EGovG Bln durchzuführende Prozessoptimierung stattfinden soll.

Des Weiteren soll das Bezirksamt sich dafür einsetzen, dass die gemeinsame „Geschäftsstelle Geschäftsprozessmanagement“ der Berliner Bezirke ihre Koordinierungsfunktion zwischen den Bezirken wahrnimmt und bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes die bezirklichen Interessen vertritt.

Die Ausschreibung der bezirklichen Prozess- und Digitalisierungsmanager*innen soll zeitnah im Jahr 2017 aus den Mitteln des Nachtragshaushalts 2017 erfolgen.

Über die Fortschritte bei der Umsetzung des EGovG Bln ist dem Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung und IT regelmäßig zu berichten.

 

 

BVV 14.06.2017

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Das Bezirksamt wird beauftragt  bei der zuständigen Senatsverwaltung für Inneres auf eine Klärung hinzuwirken, welche Aufgaben im Rahmen des E-Government Gesetz Berlin (EGovG Bln) auch weiterhin durch die Bezirksverwaltung erbracht werden sollen und welche zukünftig durch das IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ) erbracht werden.

Im IKT-Lenkungsrat soll das Bezirksamt klären, welche Fachverfahren zukünftig gemäß § 25 EGovG Bln wie standardisiert werden und wie die gemäß § 10 EGovG Bln durchzuführende Prozessoptimierung stattfinden soll.

Des Weiteren soll das Bezirksamt sich dafür einsetzen, dass die gemeinsame „Geschäftsstelle Geschäftsprozessmanagement“ der Berliner Bezirke ihre Koordinierungsfunktion zwischen den Bezirken wahrnimmt und bei der Umsetzung des E-Government-Gesetzes die bezirklichen Interessen vertritt.

Die Ausschreibung der bezirklichen Prozess- und Digitalisierungsmanager*innen soll zeitnah im Jahr 2017 aus den Mitteln des Nachtragshaushalts 2017 erfolgen.

Über die Fortschritte bei der Umsetzung des EGovG Bln ist dem Ausschuss für Verwaltungsmodernisierung und IT regelmäßig zu berichten.

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 24.03.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Überweisung: Ausschuss für Personal, Haushalt und Investitionen, Rechnungsprüfung, Verwaltungsmodernisierung und IT

 

 

PHI 27.04.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 

BVV 28.04.2021

Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:

 

Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.

 

 
 

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