Drucksache - DS/2051/V  

 
 
Betreff: Haus- und Grundstücksverkauf in der Wrangelstraße 23, 10997 Berlin inklusive Freifläche in der Eisenbahnstraße 40-41
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDSPD
Verfasser:1. Aydin, Sevim
2. Dahl, John
Aydin, Sevim
Drucksache-Art:Große AnfrageGroße Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Wir fragen das Bezirksamt:

A. Allgemeine Fragen

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Mietshaus in der Wrangelstraße 23, 10997 Berlin mit 26 Wohneinheiten inklusive Freifläche in der Eisenbahnstraße 40-41 in zwei Teilverkäufen jeweils zu 50 Prozent an die „Eisenbahn GBR“ verkauft worden sind?
  2. Wenn ja, seit wann sind die beiden Teilverkäufe dem Bezirksamt bekannt? Bitte getrennt für jeden Teilverkauf genaues Datum angeben!
  3. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass die Gesellschafter der „Eisenbahn GBR“ Nikolaus Driessen, Bernd Maier und Florian Niedermeier sind?
  4. Kann das Bezirksamt das Vorkaufrecht auch bei einem 50-prozentigen Haus- und Grundstücksverkauf geltend machen bzw. ausüben?
  5. Falls nein, warum nicht?

 

B. Fragen zum ersten Teilverkauf (50-Prozent)

  1. Trifft es zu, dass der 1. Kaufvertrag bereits am 29.08.2019 unterschrieben wurde?
  2. Wenn nein, wann wurde der 1. Kaufvertrag abgeschlossen?
  3. Ist bezüglich des ersten Teilverkaufs beim Bezirksamt der Antrag auf ein Negativzeugnis eingegangen?
  4. Wenn ja, wann?
  5. Hat das Bezirksamt dem Negativzeugnis stattgegeben?
  6. Wenn ja, wann?
  7. Wann begann die zweimonatige Frist für das Vorkaufsrecht und wann ist diese abgelaufen? Bitte genaues Datum angeben!
  8. Hat das Bezirksamt entsprechend der Drucksache DS/0022/V das Vorkaufsrecht geprüft und ein Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung vorkaufsberechtigter Dritter eingeleitet?
  9. Wenn ja, wann?
  10. Falls nein, warum nicht?
  11. Hat das Bezirksamt die Mieter: innen des Hauses Wrangelstraße 23 über den Verkauf der ersten Hälfte des Haus- und Grundstückskaufes im Jahr 2019 informiert?
  12. Wenn ja, wie und wann?
  13. Wenn nein, warum nicht?
  14. Ist das Bezirksamt an die 50-prozentigen Eigentümer: innen herangetreten, um eine „harte“ Abwendungsvereinbarung zum Schutz der Mieter: innen zu unterschreiben?
  15. Wenn ja, wann?
  16. Wenn nein, warum nicht?
  17. Falls das Vorkaufsrecht für den 1. Teilverkauf Anwendung findet und nicht ausgeübt worden ist, könnte das Bezirksamt das Vorkaufrecht auch beim 2. Teilverkauf ausüben?
  18. Wenn nein, warum nicht?
  19. Haben in diesem Fall die Eigentümer der Wrangelstraße 23 mit dem Teilverkauf das Vorkaufsrecht umgangen?

 

C. Fragen zum zweiten Teilverkauf (50-Prozent)

  1. Trifft es zu, dass der 2. Kaufvertrag mit der „Eisenbahn GBR“ am 29.03.2021 unterschrieben wurde und mit dem Grundbucheintrag die „Eisenbahn GBR“ 100-prozentige Eigentümerin des Mietshauses in der Wrangelstraße 23, 10997 Berlin inklusive Freifläche in der Eisenbahnstraße 40-41 wird?
  2. Ist bezüglich des zweiten Teilverkaufs beim Bezirksamt der Antrag auf ein Negativzeugnis eingegangen?
  3. Wenn ja, wann?
  4. Hat das Bezirksamt dem Negativzeugnis stattgegeben?
  5. Wenn ja, wann?
  6. Beabsichtigt das Bezirksamt das Vorkaufsrecht entsprechend der Drucksache DS/0022/V zu überprüfen und ein Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung vorkaufsberechtigter Dritter einzuleiten?
  7. Wenn ja, wann?
  8. Wenn nein, warum nicht?
  9. Wann beginnt die zweimonatige Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechtes und wann läuft diese ab? Bitte genaues Datum angeben!
  10. Hat das Bezirksamt die Mieter: innen des Hauses Wrangelstraße 23 über den Verkauf der zweiten Hälfte des Haus- und Grundstückskaufes  informiert?
  11. Wurden für eine bessere Information der Bewohner:innen die jeweiligen Informationsschreiben des Bezirksamtes und der Käufer zeitlich aufeinander abgestimmt?
  12. Wird das Bezirksamt mit den Eigentümer: innen in Verhandlung treten, um eine „harte“ Abwendungsvereinbarung zum Schutz der Mieter: innen in der Wrangelstraße 23 abzuschließen?
  13. Wenn ja, wann?
  14. Wenn nein, warum nicht?
  15. Wurden für Mietwohnungen des Hauses Wrangelstraße 23 Abgeschlossenheitsbescheinigungen beim Bezirksamt beantragt?
  16. Falls ja, wann und für wie viele Wohnungen liegen Anträge vor?
  17. Hat das Bezirksamt bereits Anträge auf Abgeschlossenheitsbescheinigungen für eine oder mehrere Wohnung (-en) des Hauses Wrangelstraße 23 bewilligt?
  18. Wenn ja, für wie viele Wohnungen?
  19. Gibt es (Um-)Bauanträge für das Haus oder auch für die Wohnungen des Hauses der Wrangelstraße 23?
  20. Falls ja, seit wann, wie sehen diese aus und wie ist hier der Verfahrensstand?

 

D. Fragen zur Freifche bzw. Baugrundstück in der Eisenbahnstraße 40-41

  1. Gibt es bereits für das Baugrundstück Pläne der Eigentümer: innen, die dem Bezirksamt bekannt sind?
  2. Wenn ja, welche?
  3. Gibt es für das Baugrundstück einen Bebauungsplan?
  4. Falls ja, was und in welcher Höhe und auf wieviel Quadratmeter genau kann gebaut werden?
  5. rfen hier Wohnungen gebaut werden?
  6. Falls ja, wird sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass hier statt Luxus-Wohnungen bezahlbarer Wohnraum entsteht?
  7. Darf hier Gewerbe gebaut werden, falls ja in welchem Prozentanteil und in welcher Form?
  8. Darf hier eine Parkgarage oder ähnliches gebaut werden?
  9. Gibt es bereits Bauanträge für einen Neubau oder sonstigen Bau für die Freifläche Eisenbahnstraße 40-41?
  10. Falls ja, was wird oder wurde hier genau wann beantragt?
  11. Falls ja, wie ist hier der derzeitige Verfahrensstand?
  12. Gibt es (Bau-) Anträge für eine Zugangseinfahrt auf der Freifläche Eisenbahnstraße 40 -41 zur Markthalle Neun oder/und zum Keller der Markthalle Neun?
  13. Falls ja, seit wann, wie sieht dieser aus und wie ist hier der Verfahrensstand?
  14. Falls Bauanträge vorliegen, wer hat diese Bauanträge für die Freifläche Eisenbahnstraße 40 41 beantragt?

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt (zugleich Wortprotokoll)

 

Frau Sommer-Wetter: Frau Aydin, Sie haben das Wort bitte.

 

Frau Aydin: Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Gäste. Vor ca. 2,5 Wochen ist mir durch Mieter*innen der Wrangelstraße 23 herangetragen worden, dass das Mietshaus in Wrangelstraße 23 mit der Grundstücksfläche Eisenbahnstraße 40 - 41 gekauft worden ist und sie Angst vor Verdrängung haben. Nach Aussagen des ehemaligen Miteigentümers Herrn Reinicke gab es für das erwähnte Mietshaus samt Grundstück zwei Miteigentümer, die jeweils zu 50 % dieses Haus besitzt haben. Die erste Hälfte des Mietshauses samt Grundstück wurde bereits im August 2019 an die Eisenbahn GbR verkauft; anscheinend ist das Eigentum im Oktober 2020 auf die Eisenbahn GbR übertragen worden. Nach Aussagen von Herrn Reinicke wurde die zweite Hälfte Ende März an die Eisenbahn GbR verkauft. Da dieses Grundstück in… da dieses Mietshaus in der Wrangelstraße 23 in einem Milieuschutzgebiet liegt, ist es natürlich interessant, inwieweit das kommunale Vorkaufsrecht hier greift, vor allem, ob es auch auf… weil es hier zwei Teilverkäufe waren und… wir wissen, das ist uns bekannt, das Bezirksamt geht ja sehr ausgiebig jetzt mit diesem Vorkaufsrecht aus. Normalerweise werden hier kommunale Vorkaufsrechte im Bezirk sehr oft ausgeübt, es werden auch Abwendungsvereinbarungen mit den Verkäufern vereinbart. Deshalb stellt sich natürlich die Frage, warum oder in welchem Zeitraum es bekannt geworden ist und wie weit sich das Bezirksamt hier auch einsetzen wird und welche Planung bezüglich dieses Mietshauses und dieses Grundstückes vorhanden sind.

Es wurde ja auch schon jetzt heute durch andere Fragen teilweise darauf geantwortet, dennoch möchte ich doch klarstellen, hier gibt es eine interessante Konstruktion. Es waren ja zwei Teilverkäufe und da ist die Frage, welche Maßstäbe in so einem Teilverkauf durch das Bezirksamt angewendet werden, welche Möglichkeiten es durch das Bezirksamt gibt und natürlich stellt sich hier die Frage, ob es in solch einer Konstruktion nicht ein Share Deal vorliegt. Also ich stelle diese Frage gerne noch, weil sie sich bei mir gestellt hat und ob durch solche eine Konstruktion das Vorkaufsrecht umgangen werden könnte. Insofern ist diese Anfrage… aus diesen Gesichtspunkten interessant und ich bin gespannt auf die Antworten des Bezirksamtes. Ich werde die Fragen nicht vorlesen, aber für Zuhörer macht es Sinn, wenn man auch mit der Beantwortung darauf eingeht und die so beantwortet. Danke.

 

Frau Sommer-Wetter: Dankeschön Frau Aydin. Dann bitte ich das Bezirksamt zur Beantwortung. Herr Schmidt, bitteschön.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, Moment… so… jetzt hoffe ich, dass die… durch diese lange Antwort meine Technik hier uns nicht verlässt. Gut. Sehr geehrte Frau Aydin und sehr geehrter Herr Dahl. Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zunächst will ich ein paar einordnende Worte im Zusammenhang mit der Markthalle Neun verlieren, um die es hier ja im Grunde geht. Die Entscheidung zum Verkauf der Markthalle Neun durch das Land an Privatinvestoren fiel 2009 nach intensiver Diskussion im Abgeordnetenhaus unter einer rot-roten Regierung. Die Alternative zum Verkauf wäre eine Investition in Millionenhöhe in die Modernisierung der Halle gewesen und die Umsetzung des sogenannten Basarkonzeptes. Zu diesen Ausgaben war der damalige Aufsichtsrat … nicht bereit. Das von der Berliner Großmarkt GmbH entwickelte Basarkonzept sah u.a. vor, den Keller der Halle in eine Tiefgarage umzuwandeln, über welche auch die Lieferlogistik erfolgen sollte. Die Zufahrt war über das in der Eisenbahnstraße angrenzende Grundstück Wrangelstraße 23 geplant. Eine entsprechende Baugenehmigung lag bereits vor und mit den beiden damaligen Eigentümern des Grundstücks wurde notariell eine Kaufoption über das Grundstück abgeschlossen. Diese Kaufoption und die Baugenehmigung für das Basarkonzept inklusive dem Einbau der Tiefgarage und deren Erschließung über das Nachbargrundstück sind beim Kauf der Markthalle auf die heutigen Besitzer übergegangen. Die heutigen Markthallenbetreiber haben die Kaufoption damals laut eigener Aussage nicht wahrgenommen, da sie aus Rücksicht auf das Denkmal auf den Einbau einer 62plätzigen Tiefgarage ins gesamte Untergeschoss der Halle verzichtet haben, der damals genehmigt war. An dieser Haltung der Eigentümer hat sich nach Kenntnis des Bezirksamtes bis heute nichts geändert, also hinsichtlich einer Tiefgarage.

Wie es nun doch zum Kauf kam, erklären die Markthallenbetreiber so: Als in 2019 einer der Bruchteilseigentümer der Wrangelstraße 23 den Verkauf seines hälftigen Miteigentumsanteils an die Markthallenbesitzer herangetragen hatte, haben sie dieses Angebot angenommen, auch um zu vermeiden, dass die Baulücke und das Wohngebäude anderweitig verkauft werden könnte, obwohl die dazugehörige Freifläche für die nachhaltige Entwicklung der Markthalle in der Zukunft von enormer Bedeutung sei, so wie es auch das von der Berlin Großmarkt GmbH entwickelte Konzept vorgesehen hatte und weshalb die BGG sich damals eine Kaufoption gesichert hatte.

 

Ich komme jetzt zu den Fragen. Die werde ich aber auch nicht vorlesen… nicht wahr?

 

Zu Frage 1: Ja, das ist dem Bezirksamt bekannt.

 

Zu Frage 2: Am 19.09.2019 ging im Bezirksamt ein Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses für den Verkauf von Grundstücksbruchteilseigentum - zweimal ein Viertel des Grundstücks - an oben genanntem Grundstück ein. Ein weiterer Antrag verzeichnete den Eingang in der Poststelle des Bezirks abends am 08.04.2021. Die zuständige Stelle des Bezirksamts, der Fachbereich Stadtplanung, erfuhr am Abend des 09.04.2021 vom Eingang des Antrags. Ich kann Ihnen auch mitteilen, dass ich davon am Montag da drauf erfahren habe.

 

Zu Frage 3: Also zur Rückfrage… erstmal ja. Wie der Tagesspiegel am 15.04.2021 berichtete, war das Schreiben, mit dem die Mieter*innen über den Eigentümerwechsel zur Eisenbahn GbR informiert wurden, von diesen 3 Personen unterzeichnet. In diesem Schreiben wurde dem Vernehmen nach auch angekündigt, dass die GbR die Bewohner*innen langfristig als Mieter*innen behalten möchte.

 

Zu Frage 4: Grundsätzlich steht dem Bezirksamt ein Vorkaufsrecht auch am Bruchteilseigentum zu. Eine Ausübung stand aber ein praktischer Hintergrund entgegen. Diese Überlegung führe ich Ihnen in Antwort auf Frage B10 näher aus.

 

Zu Frage 5: Entfällt.

 

Antworten Abschnitt B

 

Frage 1: Ja.

 

Frage 2: Entfällt

 

Frage 3: Ja. Zu dem in Frage 1 angesprochenen Kaufvertrag wurde ein Antrag auf Erteilung eines Negativzeugnisses gestellt.

 

Frage 4: Am 27.09.2019 wurde zum Antrag auf Erteilung des Negativattests der Kaufvertrag nach Nachforderung nachgereicht.

 

Frage 5: Die Antwort ist: Ja.

 

Frage 6: Das Negativzeugnis wurde erteilt, nachdem am 11.10.2019 die Gruppe „Erhaltungsgebiete“ eine Prüfung des Vorkaufsrechts ausschloss.

 

Frage 7: Die Frist begann am 28.09.2019 und hätte, eine Prüfung vorausgesetzt, am 27.11.2019 geendet.

 

Frage 8: Nein. Es wurde kein Prüfverfahren eingeleitet. Das in dem Beschluss des Bezirksamts in der Drucksache DS/0022/V angesprochene Interessenbekundungsverfahren zur Ermittlung vorkaufsberechtigter Dritter wurde nach diesem Beschluss einmal durchgeführt, um den Kreis möglicher qualifizierter Dritter, die im Vorkaufsfall angesprochen werden können, zu ermitteln und breit aufzustellen. Dies diente der Beschleunigung und der Vergrößerung des Pools an geeigneten und gewillten Drittkäufer*innen. Eine Wiederholung eines solchen sehr langen Verfahrens in jedem einzelnen Prüfverfahren war nie gemeint, dies wäre im Rahmen der 2-Monats-Frist überhaupt nicht zu schaffen.

 

Frage 9: Entfällt.

 

Frage 10: Drucksache 0022/V ist ebenfalls nicht so zu verstehen, dass grundsätzlich immer die Ausübung geprüft wird. Das Bezirksamt prüft die Ausübung nur noch in den Fällen, die nach den dafür aufgestellten Kriterien in Frage kommen. Aus der Erfahrung von vorangegangenen Verkäufen von Bruchteilseigentum sah das Bezirksamt die Suche nach einem Vorkaufsbegünstigten als aussichtslos an. Landeseigene oder private, gemeinwohlorientierten Immobilienunternehmen erscheint ein Erwerb nicht lohnenswert, wenn damit eine echte Steuerungsmöglichkeit für das Grundstück verbunden ist. Eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft hat klargestellt, dass sie als öffentliches Unternehmen aus Risikogesichtspunkten ein solches Geschäft grundsätzlich nicht abschließen.

 

Frage 11: Nein. Die Mieter*innen wurden nicht informiert, also im Jahr 2019.

 

Frage 12: Entfällt.

 

Frage 13: Die Mieter*innen werden als Nutzer*innen mit besonderem Informationsbedürfnis im stattfindenden Prüfverfahren einbezogen, indem sie durch Mieterversammlungen und schriftlich über den Fortgang des Verfahrens informiert werden. In besagtem Fall wurde jedoch kein Prüfverfahren durchgeführt. Diese Art der Mieterinformation ist übrigens, was Mieterversammlungen betrifft, nicht in allen Bezirken üblich.

 

Frage 14: Die Antwort ist: Nein.

 

Frage 15: Entfällt.

 

Frage 16: Siehe Antwort Frage 10.

 

Frage 17: Zur Zeit findet eine rechtliche Prüfung dieses Sachverhalts statt.

 

Frage 18: Entfällt.

 

Frage 19: Die Ursache für einen Verkauf in zwei separaten Schritten liegt nach Kenntnis des Bezirksamtes darin, dass es von vor dem 1. Teilverkauf drei Miteigentümer*innen am Grundstück gab und diese erst nach und nach zum Verkauf ihres Miteigentumsanteils bereit waren. Somit gab es keine Möglichkeit, das Haus auf einmal zu kaufen und auch beim ersten Bruchteilsankauf keine Sicherheit, dass die restlichen Bruchteilsanteile gekauft werden können. Ich habe im Übrigen vor wenigen Tagen mit dem ehemaligen Geschäftsführer der Großmarkt GmbH gesprochen und er hat mir noch einmal dargestellt, wie das damals da zustande kam und er meinte, es sei enorm kompliziert gewesen, mit den Eigentümern der Bruchteilsanteile überhaupt zu diesem Vertrag, dieser Option, zu kommen.

 

So, jetzt kommen wir zum Block C.

 

Frage 1: Ja. Das trifft zu. Es handelt sich im Übrigen um ein Grundstück und nicht zwei.

 

Frage 2: Ja.

 

Frage 3: Siehe Antwort: Frage A 2.

 

Frage 4: Nein.

 

Frage 5: Entfällt.

 

Frage 6: Siehe Anfrage B 17. Derzeit findet die rechtliche Prüfung statt.

 

Frage 7: Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.

 

Frage 8: Siehe Antwort 7.

 

Frage 9: Die Frist begann am 09.04.2021 zu laufen und wird am 08.06.2021 ablaufen.

 

Frage 10: Ja. Das Bezirksamt hat die Mieter*innen am 19.04. in einer digitalen Mieterversammlung über den Verkauf informiert. Zu dieser Versammlung wurden die Mieter*innen per Postwurf eingeladen, so wie das immer stattfindet.

 

Frage 11: Nein. Das Bezirksamt hat sich im Vorfeld nicht mit der Käufer*in dazu abgestimmt.

 

Frage 12: Sofern ein Prüfverfahren durchgeführt wird, obliegt es der Käufer*in, das Vorkaufsrecht durch Unterzeichnung der bezirklichen Standard- und auch harten Standard-Abwendungsvereinbarungen - wenn Sie so wollen - abzuwenden. Unsere Standard-Abwendungsvereinbarungen sind immer hart im Sinne einer langfristigen und strafbewehrten Verpflichtung auf Ziele des Erhaltungsgebiets.

 

Frage 13: Siehe Antwort auf Frage 12.

 

Frage 14: Ebenso auf Frage 14.

 

Frage 15: Nein.

 

Frage 16: Siehe Frage 15 und ebenso für Frage 17 die Antwort.

 

Frage 18: Und ebenso für Frage 18.

 

Frage 19: Aktuell liegen keine Bauanträge vor.

 

Frage 20: Da verweise auf die Antwort von 19.

 

So, jetzt kommen wir zum Block D.

 

Frage 1: Die Stadtplanungsamt sind keine Pläne des Eigentümers bekannt zur weiteren Nutzung des Grundstücks.

 

Frage 2: Entfällt.

 

Frage 3: Das o.g. Grundstück liegt gemäß Baunutzungsplan vom 28.12.1960, der in Verbindung mit Straßen und Baufluchtlinien als qualifizierter Bebauungsplan im Sinne von § 30 Baugesetzbuch fort gilt in einem allgemeinen Wohngebiet der Baustufe V-3 gemäß Bauordnung für Berlin in der Fassung vom 19. November 1958. Der Baunutzungsplan wurde geändert durch Bebauungsplan V-VIa vom 09. Juli 1971.

 

Frage 4: Zulässig sind gemäß Bauordnung aus dem Jahr 58 Wohngebäude, Ladengeschäfte sowie gewerbliche Kleinbetriebe und Gaststätten, wenn sie keine Nachteile oder Belästigung für die nähere Umgebung verursachen können …

Gebäude für soziale, kulturelle, gesundheitliche und sportliche Zwecke und für die öffentliche Verwaltung können zugelassen werden. Das Maß der Nutzung beträgt Geschosszahl 5, bebaubare Fläche 0,3 Geschossflächenzahl 1,5. Bebauungsziel für 13 m, es gilt die geschlossene Bauweise.

 

Frage 5: Im allgemeinen Wohngebiet sind natürlich Wohnungen zulässig.

 

Frage 6: Das Stadtplanungsamt hat bei Erweiterung vorhandener Gebäude grundsätzlich keine Einflussmöglichkeit auf die Mietenentwicklung beim Neubau.

 

Frage 7: Unter Punkt 4 sind die gewerblichen Betriebe genannt, die im allgemeinen Wohngebiet zulässig sind.

 

Frage 8: Stellplätze können im Untergeschoss theoretisch realisiert werden.

 

Frage 9: Antwortet lautet: nein.

 

Frage 10: Entfällt.

 

Frage 11: Entfällt.

 

Frage 12: Aktuell liegen keine Bauanträge vor.

 

Frage 13: Entfällt.

 

Frage 14: Ein Grundstück Eisenbahnstraße 40 bis 41 gibt es nicht. Es handelt sich um das Grundstück Wrangelstraße 23.

Das war die letzte Frage.

 

Frau Sommer-Wetter: Dankeschön, Herr Dahl. Gibt es Fragewünsche? Frau Aydin, bitteschön.

 

Frau Aydin: Mich würde interessieren …, ja, hören Sie mich?

 

Frau Sommer-Wetter: Ja, wir hören Sie.

 

Frau Aydin: Mich würde etwas interessieren: Wie erklären Sie sich denn, dass das Schreiben der Markthallen-Betreiber vom 13. April zur gleichen Zeit im Briefkasten der Mieter*innen war mit den zur gleichen … also mit Ihrem Schreiben, das datiert war auf den 15., aber die Mieter*innen im Grunde beide Schreiben schon einen Tag vorher im Briefkasten hatten? Das wäre die erste Frage. Sie hatten auch dazu etwas gesagt, dass, wenn ich Sie richtig verstanden habe, dass Sie sich erkundigt haben bei dem alten sage ich mal Leiter der Großmarkt GmbH, wenn ich Sie richtig verstanden habe, und haben sich da Auskunft geholt. Was ich mich gefragt habe, haben Sie sich auch bei der jetzigen Leitung Auskunft geholt, bevor Sie diese Frage beantworten oder beantwortet haben.

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Stadtrat, bitte.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, also zur ersten Frage, da habe ich, wie gesagt, da gab es keine Abstimmung und insofern kann ich dazu auch nichts sagen, warum jetzt die Markthallen-Betreiber das genau zu welchem Zeitpunkt abschicken.

Ich habe mich direkt beim …, bei der Person erkundigt, die die Verträge damals unterzeichnet hat, aber die Markthallen-Betreiber haben auch auf Anfrage uns noch mal Kenntnis gegeben und sie haben es ja auch, glaube ich, heute rumgeschickt, wie genau die Unterlagen sind. Also die liegen uns mittlerweile vor und ja, insofern konnten wir das verifizieren, wobei Sie ja jetzt eben gerade noch gar nicht gesagt haben, auf was Sie sich beziehen, aber Sie meinen ja wahrscheinlich die Frage, ob es hier eine Option gab. Ich glaube, Sie haben verneint, öffentlich, und da haben Sie sich auf jeden Fall getäuscht.

 

Frau Aydin: Ich habe eine andere Auskunft von der Senatsfinanzverwaltung. Wenn Sie alles öffentlich gesehen haben, dann haben Sie das bestimmt wahrscheinlich auch gesehen, was ich dazu gesagt habe, wo r mich ja auch eine Aussage der Senatsverwaltung für Finanzen, die sagt, dass zu keinem Zeitpunkt ein Vorvertrag existiert hat und das will ich ja jetzt auch, das frage ich Sie ja. Wie gesagt, ich berufe mich ja nur auf eine Information, die mir ja auch vorliegt.

 

BezStR Herr Schmidt: Dann schicken Sie die bitte mal weiter, da können wir über den Behördengang noch mal klären, wer da jetzt was falsch verstanden hat. Das wäre nett.

 

Frau Sommer-Wetter: So, das letzte haben wir jetzt leider nicht verstanden. Herr Dahl hat eine Wortmeldung und dann Herr Heihsel, bitteschön Herr Dahl.

 

Herr Dahl: Ja, Moment, ich muss wieder hier auf die Kamera kurz warten.

Ja, ich wollte nur einen Punkt mal klarstellen, weil immer gesagt wird, das Grundstück Eisenbahnstraße 40/41 gäbe es nicht. Vielleicht zur Klarstellung: Das ist das gleiche Grundstück, und zwar im Grundbuch von Luisenstadt Blatt 9067, Flur 193, Flurstück 80 heißt es unter der Wirtschaftsart und Lage „Gebäude und Freifläche Eisenbahnstraße 40 - 41 / Wrangelstre 23“, nur um hier keine Nebelkerzen aufkommen zu lassen, dass wir hier über ein Grundstück reden würden, das möglicherweise gar nicht existiert. Das ist das gleiche, das ist kein anderes, sondern es ist das gleiche.

Ansonsten hätte ich eher eine Frage zu Ihrer Einschätzung, Herr Schmidt: Wenn man jetzt sagt, Bruchteilseigentum ist grundsätzlich für Vorkaufsrecht ausgeschlossen, wäre das nicht eine prima Vorgehensweise, das zu umgehen? Dann könnte natürlich immer ein Erwerber sagen, ich erwerbe erst mal nur einen Bruchteil, dann einigt man sich darauf, eine Schamfrist von … zu warten oder was auch immer, das kann man ja sozusagen auch vertraglich regeln, ohne das Grundbuch damit zu belasten und anschließend kauft man … und umgeht dann entsprechend das Vorkaufsrecht. Da würde man dem Ganzen hier Tür und Tor öffnen. Oder wie sehen Sie das? Das ist die Frage.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, Sie bewegen sich jetzt sozusagen in die allgemeinen Gefilde. Ich habe auch schon gesagt, dass wir hier noch rechtlich prüfen und im Ergebnis dieses Prozesses, der jetzt hier ja …, ja, aus verschiedensten Motiven heraus öffentlich diskutiert wird, und das meine ich gar nicht abwertend, werden wir dann auch das Ergebnis öffentlich machen und ich mache ja, wenn wir herausbekommen, dass es ein Umgehungsthema ist, dann ist es dann auch sehr öffentlich. Das ist dann leider auch ein Nebeneffekt.

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Heihsel bitte.

 

Herr Heihsel: Ja, vielen Dank. Ich habe 2,5 Nachfragen. Die erste ist eine Einschätzung von Ihnen. So, wie ich Sie verstanden habe in den letzten Jahren, Herr Schmidt, ist ja das Vorkaufsrecht das zentrale Instrument, um Verdrängung z.B. durch Aufwertung oder ähnliches zu verhindern. Also wenn Sie das befürchten, ziehen Sie das Vorkaufsrecht. Heißt es denn dann jetzt in diesem Fall, dass Sie das konkret befürchten, Verdrängung, Aufwertung oder ähnliches oder warum erwägen Sie denn, in dem Fall das Vorkaufsrecht zu ziehen? Das wäre die erste Frage.

Die zweite Frage, da wollte ich fragen zu den Abwendungsvereinbarungen: Sind die denn mittlerweile standardisiert oder gibt es da auch Abweichungen? Und wenn die standardisiert sind, jetzt die letzte halbe Frage, seit wann?

 

Herr Schmidt: Ja, also zum Thema wann Vorkaufsrecht geprüft oder nicht, es gibt immer Vorprüfungen und dann wird eine Einzelfallentscheidung getroffen, ob eine Prüfung erfolgt. Das handhaben wir immer so und die Vorprüfung findet auch nicht auf meinem Schreibtisch statt.

Zur Abwendung: Ich weiß jetzt nicht genau das Datum, wann das letzte Mal die Abwendung angepasst hat …, wurde. Das ist natürlich auch eine Evolution. Das letzte, was wir hinzugefügt hatten, waren zwei Punkte zu den Standardthemen, die Ihnen ja alle geläufig sind, all die Dinge zu denen wir die 20 Jahre verpflichte, das sind ja vier Sachen, die brauche ich jetzt nicht wiederholen. Die neuen Themen, die wir eingefügt haben, das war eben das geltende Recht der Mietpreisbremse, sozusagen auch  mit reingenommen haben, sodass es dann nicht mehr, was ja das Grundproblem der Bundesmietpreisbremse ist, ja, dass die ja immer im Nachhinein nur von den Mieter*innen quasi geltend gemacht werden kann, das wird dadurch dann quasi ausgeschlossen. Wir können das dann sanktionieren. Das ist ein ganz wichtiger Schritt ergänzend zum letztlich aber geltenden Recht.

Ein anderer Punkt ist auch, dass die Themen der Abwendung und auch sozusagen den Mieter*innen im Haus selbst bekanntgegeben werden. Das ist so durch einen Anschlag …, also nicht Anschlag, sondern Schwarzes Brett oder ähnliches im Haus dann zu gewährleisten.

Ja und zur Mietpreisbremse, das war eben jetzt eine Verschärfung, die dann unsere Abwendung, die letztlich ja seit Anfang an dieselbe ist, verbessert hat.

 

Frau Sommer-Wetter: Herr Schwarze bitte.

 

Herr Schwarze: So, ja vielen Dank. Ich glaube, was gerade auch an dieser Stelle noch mal relevant ist, sollten wir auch nicht aus dem Blick verlieren, nämlich dass hier sehr wild spekuliert wird an der Stelle, was denn eventuell wie. Das kennen wir im Vorkaufsrecht ja generell. Oft haben wir im Vorkaufsrecht allerdings dann auch Käuferinnen und Käufer, die wir überhaupt nicht kennen und überhaupt nicht einsortieren können, so irgendwelche anonymen Geldgeber im Hintergrund für Fonds, aus Luxemburg oder von anderen steuersparenden Immobilienoasen oder ähnliches. Das kennen wir ja leider zur Genüge.

Hier ist es ja anders. Wir kennen die Personen, die die Markthalle Neun betreiben. Wir können uns hier allesamt auch darüber streiten, wie wir die Markthalle Neun und das Konzept finden, ob wir es gut finden, ob wir es schlecht finden, wo wir Verbesserungsbedarfe sehen. Das ist in einer Demokratie auch legitim.

Hier geht es ja gerade aber gar nicht so sehr darum, sondern um das Vorkaufsrecht. Das Vorkaufsrecht ist ja ein Instrument, was wir hier in einer großen Mehrheit auch unterstützen, auch wenn diese Mehrheit zuletzt sich ja immer durchaus veränderte. Ich fand es auch gerade sehr interessant, dass sich die FDP anfängt, um die Mieterinnen und Mieter zu sorgen und fast schon für das Instrument „Vorkaufsrecht“ spricht, das hätte ich so nicht erwartet.

Vielleicht sollten wir aber auch an dieser Stelle auch noch mal die Mieterinnen und Mieter in den Blick nehmen und halt auch überlegen, dass es darum ja auch geht und da würde ich gerne  noch mal darauf zurückkommen, was auch vorhin schon gesagt wurde, was wir auch mal zur Kenntnis nehmen müssen, nämlich dass die neuen Erwerber jetzt des gesamten Anteils schon ausgesagt haben, dass sie die Mieterinnen und Mieter langfristig dort halten möchten.

Und ich glaube, das hier noch mal herauszustellen ist, ist ein großer Unterschied zu anderen Käufern. Nichtdestotrotz  begrüße ich auch, dass das Bezirksamt dennoch hier auch das Instrument Vorkaufsrecht prüft und in den Blick nimmt. Ich glaube aber, wir schon sehr differenzieren müssen, dass es sich hier nicht um einen Fonds aus Luxemburg handelt, den wir nicht kennen und wo wir mit ganz anderen Verdrängungsbefürchtungen herangehen müssen. Gleichzeitig kann ich auch nur noch mal daran appellieren, dass wir hier ja auch ein bisschen … ja, die Mieterinnen und Mieter und die Aussagen, die da bereits getroffen worden sind, nicht beiseite wischen sollten, sondern ja, hier jetzt uns darauf fokussieren müssten, dass dort schon die Aussage kam, dass es eine langfristige Sicherung geben soll und diese letztendlich vor Ablauf der Frist dieses Vorkaufsrechtes, die ja zwei Monate sind, dann auch letztendlich zu einer Sicherung bringen müssen.

Zu diesen zwei Monaten vielleicht noch ein Satz: Wir haben ja an verschiedenen Stellen Debatten auch geführt, diese Frist ist viel zu kurz. Die bestehende Bundesregierung hat ja zwischen SPD und CDU dort keine Änderungen vorgenommen in dem Sinne, dass wir sie jetzt schon hätten und ich muss auch an dieser Stelle noch mal sagen, wir haben noch „einen Monat“ und es wäre rekordverdächtig, hätten wir jetzt schon alles rund um dieses Vorkaufsrecht geregelt.

Dementsprechend bin ich ganz dankbar auch für die ausführlichen Informationen, die jetzt in der großen Anfrage dann noch mal kamen und ich bin auch sehr sicher, dass wir diese Debatte wie bei allen anderen Vorkaufshäusern in diesem Bezirk, die wir ja ebenso verfolgen, genau auch noch weiter im Blick behalten werden.

Soweit erst mal meinerseits, vielen Dank.

 

Frau Sommer-Wetter: Dankeschön Herr Schwarze. Dann ist Herr Heihsel jetzt wieder dran.

 

Herr Heihsel: Ja, vielen Dank noch mal. Ich müsste erst mal zu Herrn Schwarze kurz Stellung beziehen. Herr Schwarze beschwert sich darüber, dass hier viel spekuliert wird. Hier wird nicht spekuliert oder so, hier wird einfach nur gefragt. Das nennt sich Fragestunde, deswegen stellen wir Fragen. Sie können es als Spekulation bezeichnen. Was Sie hier aber machen, ist eine Verleumdung und das finde ich eigentlich ziemlich vermessen. Immer wieder, wenn es um irgendwelche kritischen Fragen geht, kommen Sie ums Eck und werfen uns oder anderen Parteien, aber uns, das ist Ihnen am liebsten, vor, wir würden das Wohl der Mieter nicht wollen, als wären wir eine böse Macht und vom Teufel besessen oder ich weiß nicht, was in Ihrem Kopf vorgeht.

Die Wahrheit ist und das sage ich noch mal ganz klipp und klar, wir, die FDP wollen, dass die Mieter hier günstige bezahlbare Mieten haben und dass sich auch jeder hier eine Wohnung leisten kann und dass jeder hier eine Wohnung findet und jeder in seiner Wohnung bleiben kann und da ist eben Ihr Instrument des Vorkaufsrechts eben nicht das dienliche Instrument dazu, denn es hilft eben nur Bauen. Wir haben zu wenig Wohnungen und dann müssen Sie eben Bauen. Das erst mal dazu.

Dann komme ich zu meinem eigentlichen Punkt jetzt hier noch mal: Also ich habe das jetzt nicht so ganz nachvollzogen, was Herr Schmidt auf meine Frage geantwortet hat und ich glaube, es geht eigentlich jedem so, dass es keiner so wirklich nachvollzogen hat, was jetzt eigentlich hier gemacht werden soll. Vorkaufsrecht prüfen oder nicht. Das ist ja eigentlich die Krux bei der Geschichte.

Und das, was man hier an dieser Geschichte sehr, sehr gut erkennt, Sie wissen ja, Herr Schwarze hat es gesagt, wir finden das Vorkaufsrecht nicht gut und wir kritisieren das. Darum geht es nicht. Ich finde es eigentlich sehr interessant, dass sich jetzt hier wirklich diese Frage stellt, ziehen wir das Vorkaufsrecht oder nicht, denn die Krux an dieser Geschichte ist doch jetzt und das erkennt doch wirklich jeder hier, wer entscheidet denn jetzt, ob gut oder böse?

Herr Schwarze hat gesagt, ja, wir kennen ihn ja alle, wir kennen ihn, das ist ja ein Guter. Jetzt stehen hier Mieter, Sie haben ja die Mieterbriefe selbst bekommen per E-Mail, wir haben die auch bekommen, da wird dem Markthallen-Betreiber … ja, weiß ich nicht, böses Spekulantentum oder ähnliches vorgeworfen.

Also um das geht es bei dem Vermieter. Das ist nicht meine Auffassung. Ich habe eigentlich überhaupt keine Bedenken dazu, das möchte ich auch mal klar sagen, denn es unerheblich, wem das gehört, letztendlich keine großartige Frage. Die Frage ist, wie viel Wohnraum haben wir insgesamt, damit keiner verdrängt wird. Das ist die spannende Frage, die beantworten Sie nicht.

Aber die Frage jetzt hier ist, wer entscheidet denn über Gut und Böse. Wir haben jetzt zwei linke Parteien, die sich hier so positionieren, wie das die LINKEN und die SPD jetzt machen und sagen hey, wir müssen jetzt hier das Vorkaufsrecht ziehen, das hat ja auch ein bisschen eine Vorgeschichte, Markthallen-Geschichte, und das wird mir ehrlich gesagt alles ein bisschen zu willkürlich. Da werden fehlende Brücken geschlagen, weil die SPD und die LINKEN ein Problem haben mit dem Markthallen-Betreiber. Der grüne Stadtrat und auch der grüne Fraktionsvorsitzende, die spielen sich so ein bisschen auf wie offiziellen Retter der Markthalle und versuchen dann alles so hinzudrehen, dass es schön und gut ist.

Das Ganze sind dann eigentlich politische Ziele und das darf nicht sein, denn es ist die Tür, die wir hier aufgemacht haben vor einigen Jahren mit dem Vorkaufsrecht politische Willkür. Derjenige, der jemanden kennt, der mit jemanden gut ist, das hatten wir ja auch bei Herrn Schmidt schon bei anderen Geschichten gesehen, z.B. das WoHo, meine heutige Anfrage, da läuft es dann auf einmal gut, da baut man Hochhäuser, da wird dann beim Vorkaufsrecht eben fünf Augen zugedrückt und dann läuft es eben so an.

Also noch mal zu meiner Frage von vorhin: Jetzt haben Sie gesagt, das haben Sie so ein bisschen …, erst haben Sie gesagt ja, ja, wir prüfen Vorkaufsrecht … und dann hat Herr Schmidt gesagt, nein, das ist ja nur eine Vorprüfung, also eher so eine technische Sache, so können wir das machen oder nicht, das ist ja irgendwie …, das ist ja langweilig, das ist ja keine spannende Frage.

Die spannende Frage ist ja dann die politische Entscheidung, wird dieses Vorkaufsrecht gezogen oder nicht? Gibt es eine Abwendungsvereinbarung oder nicht? Die Abwendungsvereinbarung usw.

Also mich interessiert dann wirklich die Frage des Vorkaufsrechts. Beabsichtigen Sie oder denken Sie, dass es politisch notwendig ist, es ist ja ein politisches Instrument, denken Sie, dass es politisch notwendig ist, dieses Vorkaufsrecht an dieser Stelle zu ziehen, weil Sie Verdngung durch Aufwertung oder ähnliches oder ich weiß nicht, was Sie alles befürchten, dann würde ich Sie darum bitten, Ihre Einschätzung dazu abzugeben, ob das Vorkaufsrecht notwendig ist oder ob es eher nicht notwendig ist und dass Sie es eher nicht ziehen. Ich glaube, die Frage sind Sie uns als BVV schuldig und auch den Mieterinnen und Mietern, die heute Abend bestimmt zuschauen.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, ich kann mich da gerne zu äern.

 

Frau Sommer-Wetter: Ja, bitte Herr Schmidt.

 

BezStR Herr Schmidt: Das Vorkaufsverfahren läuft …,  dann gibt es eine Vorprüfung. Manchmal, wie bei dem Fall … bei den ersten zwei Vierteln hat die Verwaltung entschieden, dass es gar nicht erst geprüft wird. Hier ist es anders. Jetzt prüfen wir den komplexen Fall, weil er auch juristisch interessante Fragen aufwirft. Ja, haben wir entschieden, es wird jetzt mal geprüft.

Aber wie gesagt, es wird parallel auch geprüft, ob hier in diesem speziellen Fall ein Bruchteilseigentum überhaupt Vorkaufsrecht möglich ist und damit letztlich auch prüfbar ist. Wenn man feststellt, es ist gar nicht prüfbar, dann ist es auch nicht ausübbar im Grunde, dann muss man auch nicht prüfen.  In diesem Komplex, da ergeben sich verschiedene Sachen, das liegt aber in der Natur dieses speziellen Falls. Der ist speziell, das habe ich dargestellt …

Insofern ja, Sie stellen nicht nur Fragen, sondern mischen da ganz viele Thesen …

 

Herr Heihsel: Aber beantworten Sie doch die konkrete Frage Herr Schmidt, beantworten Sie doch bitte die Fragen

 

BezStR Herr Schmidt: Herr Heihsel, da müssen Sie …

 

Herr Heihsel: Beantworten Sie mir meine Fragen, dann müssen Sie sich nicht …

 

BezStR Herr Schmidt: sonst werde ich gar nichts mehr sagen, wenn Sie so weitermachen. Sie können ja gar keine Fragen stellen und zuhören. Das merkt man ja.

 

Herr Heihsel: Sie beantworten die Fragen nicht. Sie beantworten die ganzen Fragen nicht.

 

Frau Sommer-Wetter: Meine Herren.

 

BezBmin Frau Herrmann: Ich dachte, wir haben hier eine Sitzungsleitung und wir haben hier ein geordnetes Verfahren. Ich habe Ältestenrat darum gebeten, dass …

 

Frau Sommer-Wetter: Frau Bürgermeisterin, ich habe gerade eine Ermahnung ausgesprochen. Also zum Einen ist es schwer zu verstehen, was Herr Schmidt hier sagt, das liegt vermutlich leider an der Technik und ja, ich gehe mal davon aus, dass er auf die Frage jetzt entsprechend antworten wird und richtig, wir hatten im Ältestenrat vereinbart, dass es also hier bitte nicht mehr hier mit Unterstellungen und ähnlichen Dingen in der öffentlichen Wahrnehmung, dass es da also so weitergeht wie beim letzten Mal. Bitteschön, Herr Schmidt, ich bitte Sie, fortzufahren.

 

BezStR Herr Schmidt: Also noch mal, also noch mal das Prüfverfahren, ja. Wenn wir ins Prüfverfahren einsteigen, haben wir diese verschiedenen Abläufe, die eigentlich bekannt sind und die werden von der Verwaltung durchgeführt. Und am Ende, irgendwann, wenn wir also eine Anhörung durchgeführt haben, wenn wir mit vorkaufspotentiellen Drittkäufern gesprochen haben, ob die überhaupt das Vorkaufsrecht, ins Vorkaufsrecht eintreten können etc., irgendwann stellt sich heraus, gibt es eine Abfindung, gibt es keine, gibt es einen Vorkäufer, gibt es keinen, ist der Vorkäufer denn auch sozusagen in der Lage, das zu machen und dann gibt es irgendwann eine Entscheidung.

Diese Entscheidung wird vorbereitet von der Verwaltung und als Stadtrat, ja, unterschreibe ich die Ausübung des Vorkaufsrecht, das ist so. Das ist formal so festgelegt.

Es gibt jetzt aber auch, das wissen Sie, das habe ich schon im Ausschuss dargestellt, auch neue Abstimmungsverfahren, die auch das Bezirksamt einbeziehen, das Rechtsamt, vorher haben wir mit einer Kanzlei hauptsächlich zusammengearbeitet usw., usw. Es ist ein komplexes Verfahren, da steckt keine Willkür drin, das ist eben Verwaltung, so, wie wir sie auch in Friedrichshain-Kreuzberg gut und solide wahrnehmen …

 

Frau Sommer-Wetter: Dankeschön, Frau Aydin ist jetzt dran.

 

Frau Aydin: Ja, also ich, ich hatte ja schon erzählt, dass ich natürlich mit den Mietern dort auch in Kontakt war bzw. die mich auch aufgesucht haben und ich weiß nicht, wie alle anderen hier da eingeweiht sind. In diesem Haus wohnen auch Menschen, die teilweise wirklich nicht der deutschen Sprache auch mächtig sind. Deshalb bin ich der Auffassung, da es sich um Menschen handelt, die sich auch in diesem System keinster Weise auskennen, ist es mir sehr wichtig, dass sie Unterstützung finden, auch als Mieter eben Schutz finden. Das ist der eine Punkt.

Ein anderer Punkt ist oder ich will mal die Frage an Herrn Schwarze richten: Was denken Sie denn, warum jemand eine Kapitalgesellschaft gründet? Wenn Sie da so gutgläubig rangehen, ist ja okay, aber warum gründet denn jemand eine Kapitalgesellschaft? So, ich lasse das einfach so stehen, jeder … so.

Und was ich noch gerne wissen wollen würde ist: Ist denn etwas bekannt zu dem Haus, ob es sanierungsbedürftig ist und Herr Schmidt, wann denken Sie, wann diese rechtliche Prüfung oder die Rechtslage denn zu Ende ist, also so dass auch Käufer dann einsteigen können? Sie haben ja gesagt die Frist 08.06., aber mich interessiert, wie Sie das einschätzen, wann dann die Prüfung dann zu Ende gehen wird.

 

BezStR Herr Schmidt: Also ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, ob das eigentlich hier eine Aussprache ist oder eine Fragestunde, aber ich habe auch kein Problem damit, solche Fragen bis tief in die Nacht zu beantworten.

werden dieselben Prozesse unter demselben Engagement der Verwaltung behandelt wie andere auch.  Sanierungsbedürftigkeit habe ich keine Kenntnisse von. Wie ein Verfahren jetzt genau abläuft, in welcher Zeit, das weiß ich nicht, das liegt auch nicht eben auf meiner Ebene, bitte ich einfach um Geduld, wir haben aber noch ein bisschen Zeit insgesamt.

 

Frau Sommer-Wetter: Meine Damen und Herren, große Anfrage heißt, dass nach der Beantwortung der Fragen in die Aussprache eingetreten wird, was wir machen, was meines Erachtens auch beinhaltet, dass man natürlich noch Fragen stellen kann, allerdings nur an den Stadtrat oder ans Bezirksamt, die Bezirksverordneten untereinander können sich in diesem Forum nicht befragen.

Herr Forck ist der nächste auf unserer Redeliste, bitteschön.

 

Herr Forck: Ja, sehr geehrte Frau Vorsteherin, liebe Kolleginnen und Kollegen, treten wir noch mal ein bisschen mehr in die Diskussion mit ein.

Herr Schwarze, genau, wir kennen die Eigentümer der Markthalle Neun mittlerweile. Wir haben hier einen langen Prozess miterlebt, der eindeutig darauf hingedeutet hat, dass eben die Betreiber, die damals mit einem guten Konzept angetreten sind, sich im Verlauf des Prozesses eben immer mehr von ihrem eigentlichen Kiez entfernt haben.

Der in dem Vertrag damals mit vorgesehene Dialog zur Weiterentwicklung der Markthalle Neun hat niemals wirklich richtig stattgefunden. Es wurde dort das Konzept verfolgt, ohne tatsächlich die Bürgerinnen und Bürger rund um die Markthalle Neun mitzunehmen. Und das ist heute das große Problem, was wir eben haben.

Das sind eben auch die Befürchtungen der Anwohner*innen, dass die jetzt mittlerweile mit den Markthalle-Neun-Betreibern, die dort eben noch eine Finanz- und Unternehmensstruktur mitgewählt haben, um dieses Haus zu kaufen, was natürlich dann in dem Moment gewisse Befürchtungen mit hervorruft.

Sie sehen die Markthalle Neun vor Ort als Gentrifizierungstreiber an und das ist eben genau die Befürchtung, die in solch einer Situation, wenn dann insbesondere drum herum noch weiteres Eigentum erworben wird, Häuser gekauft werden, dass die Leute nicht mehr wissen, was dort tatsächlich vorgeplant ist und was tatsächlich mit der Umsetzung dort gemacht werden soll.

Und inwiefern das einen Kiez eben auch weiterhin noch mitverändern wird und welche Auswirkungen das auf ihr Leben vor Ort hat und das ist das, worum es uns hier geht. Das ist genau das, warum wir hier eben auch diese Nachfragen mitstellen und das ist auch genau der Grund, warum wir den Dringlichkeitsantrag mitgestellt haben. Wir wollen das Bezirksamt dabei unterstützen, dass sie die Wege, die wir hier in der Vergangenheit mit eingeschlagen haben, eben auch tatsächlich konsequent mit umsetzen, dass es tatsächlich im Zweifelsfalle dann eben auch zu einem positiven Ergebnis für die Anwohner*innen führt, weil die haben definitiv nicht das Gefühl, dass die Markthalle-Neun-Betreiber dort nicht diejenigen werden, die im Zweifelsfalle weniger schlimm sind als irgendwelche Finanzfonds aus Luxemburg oder sonst woher. Das ist die einfache Situation, vor der wir einfach stehen, die wir hier vorantreiben müssen.

Und da sagen wir als Bezirksverordnete, insbesondere die das Bezirksamt mittragen, eine gewisse Verantwortung und ich habe die Befürchtung, das ist zumindest das, was ich aus  diesen Aussagen … es wird geprüft. Wenn ich mir vorstelle, in welchen kreativen Ideen sich Florian Schmidt an der einen oder anderen Stelle mit  versteigert, um kommunales Vorkaufsrecht mit auszuüben, da finde ich an dieser Stelle schon sehr unkreativ seine Äerung, die er hier bezüglich des Vorkaufsrechts mit äert, weil wenn ich überlege, nur über die Karl-Marx-Allee mit nach oder wie einst das ganze Konstrukt rund um die DIESE eG, wo Wege gefunden wurden, die aus der Sicht des Rechnungshofs an der einen oder anderen Lösung tatsächlich wirklich den Bezirk vor einem finanziellen Schaden von 27 Mio. EUR mit hätten stellen können und dann finden hier solche unkreativen Aussagen mit statt wir schauen mal und prüfen mal und ups, und im Zweifelsfall ist Anfang Juni und der Termin schon bereits ausgelaufen und dann können wir gar nichts mit machen.

Das ist eine erstaunliche laissez-faire Aussage hier des Stadtrates und drückt eindeutig damit eben auch aus, dass wir hier die Befürchtung haben müssen, dass im Zweifelsfalle das kommunale Vorkaufsrecht an dieser Stelle, aus welchen Gründen auch immer, nicht in der Intensität vorangetrieben, wie wir uns das vielleicht wünschen würden.

Daher auch der Antrag und daher eben auch die Positionierung hier und dass wir hier Nachfragen haben bezüglich dieser Causa ist völlig gegeben. Dafür sind wir da, wir gewählt als Bezirksverordnete, das Verwaltungshandeln zu kontrollieren und eben zu überprüfen, ob es tatsächlich in die richtige Richtung geht und dieser Aufgabe kommen wir hier an dieser Stelle definitiv nach.

Dankeschön.

 

Frau Sommer-Wetter: Frau Schmidt.

 

Frau Schmidt: Also ich weiß nicht, was da für eine Sozialromantik bedient wird. Meine Familie lebt seit 1874 in der Gegend, ich habe 32 Jahre gegenüber der Markthalle gewohnt. 20 Jahre war da nichts, 1980 bis 2000 und ich kann mich noch sehr gut erinnern, das haben wir schon mal erwähnt, die SPD hat inkl. mir dafür gesorgt, dass diese Leute dort reingekommen sind. Das sind Unternehmer und die haben ein Recht darauf, ihr Unternehmen zu expandieren.

Und zwei Dinge stören die Anwohner, die auch nicht zusammen eine Gruppe bilden. Wir haben sowieso nur noch eine Wohnbevölkerung und da geht doch niemand mehr als fünf Nachbarn. Das ist doch einfach nur noch herbeigeredet und die wollen auch nicht, dass andere Menschen arm sind oder vom Staat leben oder Sozi… oder sozialistische Häuser da entstehen, die nicht renoviert worden sind 30 Jahre. Das will kein Mensch. Die Leute wollen sauber, ordentlich, schön leben, natürlich angemessen bezahlt, das muss ein Unternehmer  und Hausbesitzer eben machen. Das sind doch alles nicht unbedingt Eigner aus Luxemburg oder was es da immer mit verknüpft wird oder … Sachen da beschworen werden und selbst wenn, was ist denn dagegen einzuwenden …

 

Frau Sommer-Wetter: So, mich müsstet Ihr jetzt auch wieder hören. Gut, geht also weiter, ja.

 

Frau Sommer-Wetter: So, meine Damen und Herren, es geht weiter. Die Technik funktioniert wieder und ich wollte, nachdem ich kurz überflogen habe im Chat einfach sagen, nein, ich penne noch nicht, lieber Herr Wolf, ich bin schon noch ganz gut anwesend hier und muss allerdings sagen, dass es natürlich auch für mich dann schwierig ist, wenn das hier abstürzt, aber wir sind ja jetzt wieder im Geschehen.

Ich wollte die berechtigte Bitte von Frau Gärtner noch mal weitertragen, dass wir eigentlich vereinbart hatten, dass der Chat für Wortmeldungen genutzt wird und nicht anderweitige Informationen ausgetauscht werden. Ich sage mal, es ist natürlich nicht so ganz einfach, zumal unsere Sanktionsmöglichkeiten gegen Null laufen, aber vielleicht gelingt es Ihnen hin und wieder, sich da entsprechend zu bändigen.

So, der Stream auf YouTube läuft nicht, schreibt Frau Hochstätter. Auch da hören wir, dass es … wieder ist, aha gut.

Geschäftsordnungsantrag wird zurückgezogen, dann ist auf meiner Redeliste zur großen Anfrage der nächste Herr Husein. Bitteschön.

 

Herr Husein: Dankeschön Frau Vorsteherin. Bin gleich dabei. Guten Abend. Also zu dieser Resolution und zu den Anfragen drängt sich bei mir der Eindruck auf, dass es sich hier um … handelt. Es geht darum, es dem Betreiber der Markthalle Neun mal so richtig zu zeigen, was eine Harke ist, das ist mein persönlicher Eindruck.

Die CDU wird sich aus grundsätzlichen Erwägungen gegen ein Vorkaufsrecht aussprechen, unabhängig davon, wer der Käufer ist, ob wir ihn kennen, persönlich kennen oder ob sie in Luxemburg oder sonstwo beheimatet sind. Man kann nicht Vorkaufsrecht deswegen ausüben, weil man die … oder nicht ausüben, weil man die Käufer kennt oder nicht kennt. Entweder oder. Alles andere führt zu Geschmäckle wie so häufig.

Und jetzt zu meiner Frage: Wenn, zugunsten von wem wird denn das Vorkaufsrecht ausgeübt? Gibt es da schon eine Idee? Wurde jemand angerufen? Angeschrieben? Weiß das Bezirksamt oder der zuständige Stadtrat noch nicht, zu wessen Gunsten das Vorkaufsrecht ausgeübt werden soll und wie viele Mieter, vorausgesetzt, dass das Bezirksamt bereits Kontakt aufgenommen hat mit den Mietern in den betreffenden Häusern, wie viele Mieter haben sich explizit für das Vorkaufsrecht ausgesprochen?

Vielen Dank.

 

Frau Sommer-Wetter: Dankeschön Herr Husein. So, ich lese hier gerade, dass die LINKE-Fraktion ein Wortprotokoll möchte. Ich gehe mal davon aus für die große Anfrage. Ja. Gut.

Dann gab es eine Anfrage an Herrn Schmidt.

 

BezStR Herr Schmidt: Ja, hören Sie mich?

 

Frau Sommer-Wetter: Jawohl.

 

BezStR Herr Schmidt: Also, ich muss jetzt wirklich um Verständnis bitten, es ist ein laufendes Verfahren und ich kann nicht im laufenden Verfahren Ihnen jetzt jedes Detail nennen. Wir bemühen uns immer um dieselben Schritte. Wir wollen eine Abwendung, das ist das Ziel. Und wir bemühen uns darum, Drittkäufer zu finden. Aber was jetzt hier am welchen Tag genau wo eingeht und wer mit wem wir das kommunizieren, das ist ein laufendes Verfahren. Da kann ich hier nicht in der BVV mich hinstellen und Ihnen das sagen. Auch das würde das Verfahren eben beeinflussen können.

 

Frau Sommer-Wetter: Meine Damen und Herren, gibt es weiteren Redebedarf zur großen Anfrage. Es steht hier aktuell niemand mehr im Chat. Gut, das kann ich dann entsprechend nicht sehen, d.h. wir sind am Ende des Tagesordnungspunktes 9.1.

 

 
 

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