Drucksache - DS/1826/V
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Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt ausreichend Umkleidebereiche und Duschmöglichkeiten für die Sportvereine – insbesondere für den Kinder – und Jugendbereich der Sportvereine zur Verfügung zu stellen. Insbesondere in der regnerischen und kalten Jahreszeit müssen die Möglichkeiten zum Umziehen und Duschen nach dem Training und dem Spiel gegeben sein. Zusätzlich wird das Bezirksamt weiter dazu aufgefordert zu prüfen ob ggf. dort, wo es möglich ist Zelte oder ähnliches aufgestellt werden kann. Das Bezirksamt muss gewährleisten das niemand aus den Sportvereinen in Sportkleidung zum Spiel bzw. Training und nach Hause gehen muss. Dazu soll das Bezirksamt seine Auslegungsmöglichkeiten des Rahmenhygienekonzept umzusetzen.
Begründung:
Der Hygienerahmenplan für ungedeckte und gedeckte Sportanlagen ist nur eine Orientierungshilfe für die Sportämter. Sie haben aber die Möglichkeit die Hygienerahmenpläne individuell auszulegen. Es muss sichergestellt werden das der Gesundheitsschutz Vorrang hat, aber es ist nicht hinzunehmen das es den Sportler*innen insbesondere Kindern und Jugendliche geraten wird in Spielkleidung zum Training und zum Spiel zu kommen und wieder nach Hause zu gehen. Das ist vor allem in der kalten Jahreszeit nicht hinnehmbar. Deshalb sollen alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden damit auch Duschräume und Umkleidekabinen genutzt werden können.
Der BVV ist im Januar 2021 zu berichten.
BVV 28.10.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport
SchulSport 02.12.2020 Betreff: Wettkampf-und Trainingsbetrieb insbesondere für Kinder während der Coronazeit unterstützen
Zusätzlich möge das Bezirksamt prüfen, ob ggf. dort, wo es möglich ist Zelte oder ähnliches aufgestellt werden können. Das Bezirksamt muss gewährleisten, dass niemand aus den Sportvereinen in Sportkleidung zum Spiel bzw. Training und nach Hause gehen muss. Dazu soll das Bezirksamt seine Auslegungsmöglichkeiten des Rahmenhygienekonzept umzusetzen.
BVV 09.12.2020 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Das Bezirksamt wird beauftragt zu prüfen, wie ausreichend Umkleidebereiche und Duschmöglichkeiten für die Sportvereine –insbesondere für den Kinder – und Jugendbereich der Sportvereine zur Verfügung gestellt werden können. Zusätzlich möge das Bezirksamt prüfen, ob ggf. dort, wo es möglich ist Zelte oder ähnliches aufgestellt werden können. Das Bezirksamt muss gewährleisten, dass niemand aus den Sportvereinen in Sportkleidung zum Spiel bzw. Training und nach Hause gehen muss. Dazu soll das Bezirksamt seine Auslegungsmöglichkeiten des Rahmenhygienekonzept umzusetzen.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 24.03.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung beschließt:
Überweisung: Ausschuss für Schule und Sport
SchulSport 14.04.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
BVV 28.04.2021 Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen.
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