Drucksache - DS/2060/V
An der Nordseite des Lausitzer Platzes wurde eine FußgängerInnenzone eingerichtet, die sich inzwischen zum Skate- und Ballsportplatz entwickelt hat. Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezBmin Frau Herrmann
Ja, herzlichen Dank. Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Stenzel, bei mir sind die gleichen Fragen angekommen, die sie gerade vorgelesen haben, nur in einer anderen Reihenfolge. Von daher… ich nehme die jetzt mal, weil ich habe jetzt Ihre Reihenfolge nicht genau aufgeschrieben, aber es werden alle Fragen beantwortet, die Sie gestellt haben.
Zu Frage 1: Meine erste Frage ist, welche Maßnahmen vorgesehen werden, damit die Straße nicht als Sportplatz weiter genutzt werden kann. Die möchte ich gerne wie folgt beantworten: Hierbei handelt es sich eben nicht um einen Sportplatz, sondern um eine Fußgänger*innenzone, der Bezirk ist sehr dicht besiedelt und versiegelt, insofern ist es nicht nur erlaubt, sondern auch zu begrüßen, dass Kinder die Fußgänger*innenzone zum Spielen nutzen und dabei Spaß haben und ich bin öfter am Lausitzer Platz und… das ist auch tatsächlich so. Für mitgebrachte mobile Spielgeräte sind die Eigentümer*innen verantwortlich, illegal baulich errichtete Spielgeräte werden vom Bezirksamt nicht geduldet und unter Umständen auch entfernt.
Zu Frage 2: Zu Ihrer… meiner zweiten Frage Ihrer Fragen, hier steht, in welchem Zeitraum sind welche Investitionen geplant? Das beantworte ich wie folgt: Perspektivisch ist die Sanierung des gesamten Lausitzer Platzes vorgesehen. Die Sanierung wird vorbehaltlich einer Mittelzusage durch die Senatsverwaltung frühestens im Jahr 2022 mit einem Wettbewerbsverfahren starten. Die Planung für den langfristigen Zustand wird erst in Folge des Wettbewerbsverfahrens gewonnen. Der Verkehrszeichenplan für die aktuelle Erweiterung der Fußgänger*innenzone kann auf der Internetpräsenz des Straßen- und Grünflächenamtes eingesehen werden und wurde auch in einer Pressemitteilung Nr. 97 am 26. April veröffentlicht.
Zu Frage 3: Zu Ihrer weiteren Frage, nach welchen Kriterien wird entschieden, die temporären Maßnahmen zum 30.10. zu beenden bzw. zu verlängern, beantworte ich wie folgt: Die Einrichtung der Fußgänger*innenzone auf der nördlichen Seite des Lausitzer Platzes erfolgte als temporäre Maßnahme, um den Beschluss der BVV kurzfristig umsetzen zu können und aus den Erfahrungen zu lernen. Die Planungen haben immer eine dauerhafte Verstätigung vorgesehen.
Zu Frage 4: Ihre Frage zur Umwidmung beantworte ich wie folgt: Die Änderung der Widmung befindet sich derzeit durch das Straßen- und Grünflächenamt in Vorbereitung und wird anschließend im Amtsblatt bekanntgegeben.
Zu Frage 5: Zu Ihrer Frage der Bürgerbeteiligung: Für die langfristige Ausgestaltung des Lausitzer Platzes und die Entwicklung der Fußgänger*innenzone befindet sich aktuell ein Beteiligungsverfahren in Planung. Voraussichtlich wird dieses im vierten Quartal 20/21 dann auch durchgeführt und stattfinden. Und damit habe ich alle Ihre Fragen beantwortet. Dankeschön.
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