Drucksache - DS/2067/V  

 
 
Betreff: Kellerräume in der Wilhelmstraße 2-6
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Heck, WernerHeck, Werner
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Hat sich an der Einschätzung des Amtsarztes nach einer Begehung der Kellerräume in der Wilhelmstr. 2-6 im August 2019 etwas geändert, wonach katastrophale, gesundheitsgefährdende Zustände in den Kellern festgestellt wurden und von einem Betreten abgeraten wurde?

 

  1. Wann und mit welchem Ergebnis wurde seitens des Gesundheitsamtes gegenüber der mittlerweile ehemalige Hausverwaltung BauGrund die Aufforderung bzw. Anordnung erlassen, die Keller der Wilhelmstr. 2-6 zu Räumen bzw. die Missstände zu beheben?

 

  1. Was hat das Bezirksamt seit dem Kauf der Häuser durch die HOWOGE unternommen, um die Situation in den Kellern der Wilhelmstr. 2-6 schnellstmöglich zu verbessern und die Mieter*innen über die nächsten Schritte zu informieren?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales

Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

 

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

  1. Hat sich an der Einschätzung des Amtsarztes nach einer Begehung der Kellerräume in der Wilhelmstr. 2-6 im August 2019 etwas geändert, wonach katastrophale, gesundheitsgefährdende Zustände in den Kellern festgestellt wurden und von einem Betreten abgeraten wurde?

 

Ja.

 

  1. Wann und mit welchem Ergebnis wurde seitens des Gesundheitsamtes gegenüber der mittlerweile ehemaligen Hausverwaltung BauGrund die Aufforderung bzw. Anordnung erlassen, die Keller der Wilhelmstr. 2-6 zu Räumen bzw. die Missstände zu beheben?

 

Seit Dezember 2018 erfolgte die Feststellung von Rattenbefall mit Veranlassung von Bekämpfungsmaßnahmen.

 

Mit Bescheid des Gesundheitsamtes vom 04.07.2019 wurde die Anordnung zur Beseitigung von Sicherungsmängeln zur Sicherung der Bekämpfungsmaßnahmen (Beräumung, Entfernung Rattenkot, Schmutz, Unrat, Sperrmüllentsorgung, Abdichtung von Kellerfenstern und Lichtschächten zur Verhinderung von Rattenzulauf, Abfallbeseitigung) erlassen.

Die Mieterinnen und Mieter wurden daraufhin laut Information der Hausverwaltung mit Aushang vom 22.07.2019 aufgefordert, die Kellerabteile bis zum 30.08.2019 zu entrümpeln und der Heizung-Sanitär-Firma und dem Schädlingsbekämpfer den Zutritt zu den Mieterkellern zu gewähren. Durch Starkregen am 02.08.2019 kam es jedoch zwischenzeitlich zu Überschwemmungen im gesamten Kellerbereich. Beschwerden wegen unzumutbarer Zustände im Kellerbereich veranlassten eine amtsärztliche Begehung am 09.08.2019, u.a. in Anwesenheit eines Schädlingsbekämpfers. Im Ergebnis der gemeinsamen Begehung wurden die Mieterinnen und Mieter mittels Aushang vom Unternehmen in Kenntnis gesetzt, dass die Kellerräume aus gesundheitsgefährdenden Gründen bis auf weiteres nicht zu betreten sind.  Eine Aufforderung durch das Gesundheitsamt, die Sicherungsmängel zu beseitigen, erfolgte umgehend. Nach Kenntnis des Gesundheitsamtes war ein Teil der Mieterinnen und Mieter bereit, das Eigentum aufzugeben, so dass eine kurzfristige Räumung der Kellerverschläge durch die Hausverwaltung möglich wurde. Der Hinweis des Gesundheitsamtes, dass zu beachten ist, dass das Beräumen der Mieterkeller mit angemessener Schutzkleidung durchgeführt werden muss, erfolgte.

 

Eine Klärung der weiteren Verfahrensweise mit den Mieterinnen und Mietern wurde durch die Hausverwaltung kommuniziert. Eine Mitteilung an das Gesundheitsamt, bis wann die Mängelbeseitigung erfolgen soll bzw. welche Maßnahmen eingeleitet wurden, um eine ordnungsgemäße Schädlingsbekämpfung sicherzustellen, wurde mit Termin zum 25.09.2019 vereinbart.

 

Eine erneute Besichtigung der Kellerräume wurde durch das Gesundheitsamt am 27.01.2020 durchgeführt. Im Ergebnis wurde ein weiterhin vermüllter Zustand der Kellerräume, mit Ausnahme der Kellerräume, in denen Arbeiten an den defekten Abwasserleitungen durchgeführt wurden und Rattenkot in den Kellergängen, festgestellt. Eine Vor-Ort Begehung der Kelleranlage durch das Gesundheitsamt erfolgte letztmalig am 11.03.2020. Es wurden Sicherungsmängel festgestellt, die das Auftreten, die Vermehrung und die Verbreitung von Gesundheitsschädlingen begünstigen. Die Hausverwaltung wurde telefonisch über die festgestellten Mängel (mit Gerümpel vollgestellte Keller, unsaubere Kellergänge, defekte Rohre im Bereich der Kellerdecke) in Kenntnis gesetzt und auf ihre gesetzliche Verpflichtung der Mängelbeseitigung hingewiesen. Eine erneute Besichtigung der Kelleranlagen sollte durch die Hausverwaltung erfolgen. Danach war dem Gesundheitsamt ein Zeitplan für die weitere Mängelbeseitigung zu übersenden. Eine Weiterverfolgung war durch das Pandemiegeschehen nicht mehr möglich.

 

Nach Kenntnissen des Gesundheitsamtes erfolgten in der Kelleranlage sowie im Hof- und Außenbereich bis einschl. 28.01.2021 kontinuierlich Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen, so dass gegenüber der Hausverwaltung keine weitere Anordnung notwendig war.

 

  1. Was hat das Bezirksamt seit dem Kauf der Häuser durch die HOWOGE unternommen, um die Situation in den Kellern der Wilhelmstr. 2-6 schnellstmöglich zu verbessern und die Mieter*innen über die nächsten Schritte zu informieren?

 

Zum 01.02.2021 fand der Eigentümerwechsel statt. Das Gesundheitsamt steht im Kontakt mit den Ansprechpartnern der Verwaltung. Zum 01.02.2021 wurde der Vertrag mit der Schädlingsbekämpfungsfirma aufgrund von Eigentümer-/Verwalterwechsel beendet. Nach telefonischer Rücksprache des Gesundheitsamtes mit dem damals noch zuständigen Schädlingsbekämpfer war zu diesem Zeitpunkt in den Kellerbereichen mit Ausnahme Haus Nr. 2 kein Rattenbefall nachweisbar. Die neue Eigentümerin bzw. Hausverwaltung wurde auf die Fortführung der Bekämpfungsmaßnahmen hingewiesen.

 

Wie dem Gesundheitsamt bekannt wurde, wurde durch die HOWOGE bereits eine Videokonferenz mit der Mieterinitiative durchgeführt. In einem Telefonat des Gesundheitsamtes mit dem zuständigen Verwalter wurde die Bestandsaufnahme und Mängelbeseitigung in den Wohnungen (Wasserschäden, Schimmel) und im Bereich der Trinkwasser-Installation seitens der Eigentümerin als vorrangig angesehen. Eine Fortführung der Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen wurde durch die Eigentümerin ebenfalls beauftragt und Schädlingsbekämpfer waren bereits vor Ort. Festgestellt wurde dabei ein geringer Befall im Bereich Müllstandfläche.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Knut Mildner- Spindler

 

 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
Stadtbezirk Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Kommunalpolitiker Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin

Postanschrift

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Postfach 35 07 01
10216 Berlin