Drucksache - DS/2072/V  

 
 
Betreff: Immobiliendeals in Friedrichshain-Kreuzberg | WoHo – Das Wohnhochhaus
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FDPFDP
Verfasser:Heihsel, MichaelHeihsel, Michael
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Seit wann war dem Baustadtrat bekannt, dass das Grundstück, auf dem das WoHo der UTB gebaut werden soll, bis zum 05. Februar einem Unternehmen der D.V.I. Deutsche Vermögens- und Immobilienverwaltungs GmbH gehörte?
     
  2. Seit wann ist dem Stadtrat bekannt, dass die D.V.I wiederum 50% an der UTB hält?
     
  3. Weshalb wurde dem Stadtentwicklungssausschuss sowie der Öffentlichkeit diese Informationen vorenthalten, obwohl der Kauf wenige Tage vor der Vorstellung des Projekts im StadtBW erfolgte und es explizite Nachfragen bzgl. des Erwerbs im Ausschuss gab?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

zu Frage 1 bis 3: Das war dem Stadtrat bis zum 04. März 2021 nicht bekannt und für die Fragen 2 und 3 verweise ich auf die Beantwortung der Frage 1.

 

Herr Heihsel: Meine erste Nachfrage wäre: Wurde offiziell oder inoffiziell mit der UTB, der DVI oder anderen Akteuren die Kreditvergabe zur Rettung der DIESE eG im Zusammenhang mit dem Bau des WoHo besprochen?

 

zu Nachfrage 1: Da kann ich Fehlanzeige beantworten.

 

Herr Heihsel: Vielen Dank. Dann wäre meine nächste Frage: Wie erklärt der Baustadtrat seine persönliche rspracher einen Hochhausbau, von dem maßgeblich ein Unternehmen profitiert, das nach den Forderungen der von ihm unterstützten Initiative Deutsche Wohnen und Co. enteignen, enteignet werden soll? Zum Hintergrund: Die Bilanzsumme von DVI sind 190 Mio. und insgesamt hat das Unternehmen 8.500 Bestandswohnungen.

 

zu Nachfrage 2: Ich kann leider auf diese Frage nicht viel antworten. Das sind sozusagen Spekulationen. Als Bezirksamt, als Stadtrat hier habe ich von diesen Ihnen genannten Themen Kenntnis bekommen an dem besagten Datum von einem Journalisten und ja, was jetzt diese Fragen betrifft bezüglich Deutsche Wohnen, da muss ich wirklich darauf verweisen, dass das hier nicht Sache des Bezirksamts ist, die Bewertungen auch noch zu kommentieren, die in Fragen versteckt sind.

 

Herr Heihsel: Also jetzt haben Sie eine von fünf Fragen beantwortet. Finde ich ein bisschen schwach.

 

Herr Dahl:rde denn das Hochhaus, so es denn irgendwann einmal genehmigungsfähig ist, von Ihnen irgendwie unterschrieben werden oder müsste nicht eigentlich jemand das anders machen, weil ja zumindest der Anschein der Befangenheit begründet werden könnte, da Sie ja vom Geldgeber in Sachen DIESE eG profitiert haben.

 

zu Nachfrage 3: Auch hier muss ich ähnlich antworten. Das sind sozusagen Spekulationen, die in Ihrer Frage versteckt sind. Dazu kann ich mich nicht äern. Sofern Sie da juristische Fragen haben, würde ich Sie bitten, die doch selbst zu prüfen, Sie sind ja doch vom Fach.

 

Herr Dahl: Also als Jurist würde ich jedenfalls sagen, dass Sie als Bezirksamtsmitglied verpflichtet sind, unsere Fragen zu beantworten, Herr Schmidt. Ich frage insofern: Wer rde denn die Baugenehmigung unterschreiben? Vielleicht können Sie das ja sagen und dann unterhalten wir uns zu einem späteren Zeitpunkt über die Frage der Befangenheit.

 

zu Nachfrage 4: Auch solche Fragen sind spekulativer Natur, wer würde irgendwann irgendwelche Baugenehmigungen unterschreiben. Aber vielleicht soweit: Dem ist nicht so, dass ich Baugenehmigungen hier unterschreibe.

 
 

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