Drucksache - DS/2071/V  

 
 
Betreff: Schulsport versus Vereinssport
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schmidt-Stanojevic, JuttaSchmidt-Stanojevic, Jutta
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. In welchem Umfang findet an Schulen des Bezirks der Sportunterricht statt?
     
  2. Warum werden dabei teilweise die einfachsten Hygienekonzepte nicht eingehalten?
     
  3. Auf welcher Grundlage ist der Schulsport im Freien erlaubt und der Vereinssport nicht?

 

 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg

Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport

 

 

Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:

 

  1. In welchem Umfang findet an Schulen des Bezirks der Sportunterricht statt?

 

Der Sportunterricht findet im Freien statt. Die Einhaltung der Abstände ist zu beachten.

Für die SuS der gymnasialen Oberstufe darf die Sporthalle für die Prüfungsvorbereitung des praktischen Sportunterrichtes in Kleingruppen genutzt werden.

 

  1. Warum werden dabei teilweise die einfachsten Hygienekonzepte nicht eingehalten?

 

Die Durchführung unterliegt der Einhaltung der vorgegebenen Hygieneregeln nach dem Musterhygieneplan. Für die Einhaltung der Vorgaben sind die Schulen verantwortlich. Verstöße sind dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. Auf welcher Grundlage ist der Schulsport im Freien erlaubt und der Vereinssport nicht?

 

Die Regelung für den Vereinssport unterliegt nicht der Senatsverwaltung für Bildung, sondern ist in der Infektionsschutzverordnung bzw. im Infektionsschutzgesetz geregelt. Deshalb kommt es hier zu unterschiedlichen Regelungen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Andy Hehmke

 

 
 

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