Drucksache - DS/2058/V  

 
 
Betreff: EA142 - Immobilien- und Grundstückskauf der Markthalle Neun Betreiber
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Haben die Markthalle Neun Betreiber bei ihrem ersten 50%igen Kauf des Hauses Wrangelstraße 23 mit dem Grundstück Eisenbahnstrasse 40-41 im Herbst 2019 dazu eine (harte) Abwendungsvereinbarung unterschrieben?
     
  2. Falls ja, welche verdrängungswirksamen Maßnahmen sind in dieser Abwendungsvereinbarung genau für welchen Zeitraum ausgeschlossen worden?
     
  3. Falls nein, warum nicht?
     
  4. Haben die Markthalle Neun Betreiber bei ihrem zweiten 50%igen Kauf des Hauses Wrangelstraße 23 mit dem Grundstück Eisenbahnstrasse 40-41 Ende März 2021 dazu eine (harte) Abwendungsvereinbarung unterschrieben?
     
  5. Falls nein, warum nicht?

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Schmidt

 

Ja, vielen Dank für die Fragen, die ich wie folgt beantworte:

 

Zu Frage 1: Nein, Sie haben keine Abwendungsvereinbarung unterschrieben. Hinweis: Ein Grundstück mit der Adresse Eisenbahnstraße 40 - 41 existiert nicht.

 

Zu Frage 2: Die Frage 2 entfällt.

 

Zu Frage 3: Es wurde kein Prüfverfahren durchgeführt, daher bestand für die Käufer*innen nicht das Erfordernis, das Vorkaufsrecht abzuwenden. Auf die Hintergründe gehe ich dann in der Beantwortung der großen Anfragedrucksache 2051/V ein.

 

Zu Frage 4: Nein, bezüglich des Teilverkaufs des Grundstücks Wrangelstraße 23 wurde bisher keine Abwendungsvereinbarung unterschrieben.

 

Zu Frage 5: Der Teilverkauf der Wrangelstraße 23 war dem Bezirksamt nicht vor Abrede bekannt, entsprechend dauert hier die Prüfung noch an. Vielen Dank.

 

 

 
 

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