Drucksache - DS/2058/V
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Ich frage das Bezirksamt:
Beantwortung: BezStR Herr Schmidt
Ja, vielen Dank für die Fragen, die ich wie folgt beantworte:
Zu Frage 1: Nein, Sie haben keine Abwendungsvereinbarung unterschrieben. Hinweis: Ein Grundstück mit der Adresse Eisenbahnstraße 40 - 41 existiert nicht.
Zu Frage 2: Die Frage 2 entfällt.
Zu Frage 3: Es wurde kein Prüfverfahren durchgeführt, daher bestand für die Käufer*innen nicht das Erfordernis, das Vorkaufsrecht abzuwenden. Auf die Hintergründe gehe ich dann in der Beantwortung der großen Anfragedrucksache 2051/V ein.
Zu Frage 4: Nein, bezüglich des Teilverkaufs des Grundstücks Wrangelstraße 23 wurde bisher keine Abwendungsvereinbarung unterschrieben.
Zu Frage 5: Der Teilverkauf der Wrangelstraße 23 war dem Bezirksamt nicht vor Abrede bekannt, entsprechend dauert hier die Prüfung noch an. Vielen Dank.
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