Drucksache - DS/2059/V  

 
 
Betreff: EA143 - Verteilung der Schulplätze an der Modersohn-Grundschule und benachbarter Schulen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Einwohner*inEinwohner*in
   
Drucksache-Art:Einwohner*innenanfrageEinwohner*innenanfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
DS2059_Anlage 1  
DS2059_Anlage 2  

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. nnen Sie uns bitte Zahlen in Bezug auf Anmeldungen, Lehrpersonal und Räume nennen, die belegen, dass an der Modersohn-Grundschule die Kapazitäten erschöpft sind, sowie vergleichende Zahlen zu Anmeldungen, Lehrpersonal und Räumen, die belegen, dass an der Zille-Grundschule Kapazitäten frei sind?
     
  2. Kann die Überfüllung der Modersohn-Grundschule anhand eines Musterraumprogrammes belegt werden bzw. welche Grundlage wurde benutzt, um die Überfüllung zu dokumentieren bzw. zu belegen?
     
  3. Wurden die bezirklichen Gremien, die Schulleitung und Schulkonferenz sowie Elternvertretung der Zille-Grundschule im Vorfeld in die seit spätestens Herbst 2020 abzusehende Veränderung des Einzugsbereiches bzw. der Einrichtung einer zusätzlichen Klasse mit einbezogen?
     
  4. Warum wurde nicht früher und transparenter gehandelt? 
     
  5. Gibt es für die negative Auswahl von Schülerinnen und Schüler, die auf eine andere Schule umgelenkt werden sollen, einen offiziellen Kriterienkatalog?

 

 

Erläuterung/Hinweis

 

Unsere Situation: 

Am 19. Februar 2021 haben wir ein Schreiben des zuständigen Schulamts erhalten, dass aufgrund der hohen Anzahl der angemeldeten Schulanfänger*innen eine Klasse (á 25 Kinder) von der Modersohn-Grundschule (Niemannstr. 3, 10245 Berlin) an die Zille-Grundschule (Boxhagener Str. 45, 10245 Berlin) umgeleitet werden muss. Wir empfinden diese Entscheidung als zu kurzfristig und die herangezogenen Kriterien fragwürdig.

 

 

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

 

So, ich hoffe, mich kann man auch sehen und hören. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrte Frau Demeisi, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte.

 

Zu Frage 1:r das Schuljahr 2021/22 werden an der Modersohn-Grundschule eine Lerngruppe mit 25 und zwei Lerngruppen mit jeweils 26 Schülerinnen und Schülern eingerichtet. Somit stehen 77 Schulplätze für die Schulanfänger zur Verfügung. 109 Kinder sind aus dem eigenen Einschulungsbereich der Modersohn-Grundschule angemeldet, somit liegen 32 Anmeldungen aus dem Einschulungsbereich mehr vor als es Plätze dort gibt. Mit der Umlenkung von 25 Kindern an die Zille-Grundschule hat die Modersohn-Grundschule aus dem eigenen Einschulungsbereich immer noch ein Defizit von 7 Schulplätzen, aber mit einigen Abgängen an andere Grundschulen oder mit Rückstellungen ist noch zu rechnen.

Ich kann Ihnen über das BVV-Büro einige Anlagen zukommen lassen, wenn ich das hier alles vortragen würde, sprengt das absolut den Rahmen. Sie bekommen dann diese Angaben auch noch mal in tabellarischer Form.

Die Kapazitätsberechnung erfolgt nach einem einheitlichen Verfahren der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie. Für jeden Schulstandort existiert ein Raumbuch. Die Räume werden in einer tabellarischen Kapazitätsübersicht zusammengeführt. In dieser sind alle für die Kapazität anrechenbaren Räume ausgewiesen. Die Anzahl der anrechenbarenume bei einer Schule wird durch den jeweils geltenden Raumzugfaktor dividiert und dann kommen Sie auf eine Kapazität bei der Zille-Grundschule von ca. 4,5 Zügen und bei der Modersohn-Grundschule sind es 3,0 Züge.

 

Hinsichtlich des Lehrpersonals ist es so, dass die Zille-Grundschule einen heren Einstellungsbedarf hat. Hier sind also mindestens vier Einstellungspositionen zu besetzen. Eine Umsetzung kommt noch hinzu. An der Modersohn-Grundschule gibt es derzeit eine volle Ausstattung; hier steht also momentan keine Nachbesetzung an.

Hinsichtlich der räumlichen Auslastung hat die Modersohn-Grundschule ihre Unterrichtsräume bereits jetzt überbelegt, rein rechnerisch, alsoume, die eigentlich für den Freizeitbereich vorbehalten sind, nein, r den Unterricht vorbehalten sind, werden doppelt genutzt… also auch vom Freizeitbereich und in der Zille-Grundschule ist dies nicht der Fall. Aber die Zille-Grundschule, das wissen Sie vielleicht auch, hat ein großes Problem hinsichtlich der Kapazitäten, die für den Sportunterricht und im Bereich der Mensa zur Verfügung stehen.

 

Zu Frage 3: Aufgrund der begrenzten Standortkapazität und der hohen Anzahl der Schulanfängerinnen und Schulanfänger im Einschulungsbereich der Modersohn-Grundschule war es notwendig, sogenannte schulorganisatorische Maßnahmen gemäß § 54 Abs. 2 und 3 Schulgesetz Berlin einzuleiten. Für das kommende Schuljahr muss daher eine Klasse mit 25 SchulanfängerInnen in die Zille-Grundschule umgelenkt werden. Es handelt sich wie gesagt um eine schulorganisatorische Maßnahme, keinesfalls um eine Änderung des Einschulungsbereichs; die hat es nicht gegeben.

Die Entscheidung für die Umlenkung wurde im Februar getroffen und der Schulleitung umgehend vom Schul- und Sportamt mitgeteilt. Auch ich selbst war persönlich zum Jahresbeginn in der Schule und habe mit ihrem kommissarischen Schulleiter über verschiedene Dinge gesprochen, u.a. auch über die Einrichtung einer zusätzlichen Klasse. Insofern gehen wir davon aus, dass die Schulleitung dann auch die schulischen Gremien informiert.

 

Zu Frage 4: Eine schulorganisatorische Maßnahme ist in der Regel zu vermeiden, also… die möchte niemand. Die macht nicht nur dem Schul- und Sportamt zusätzliche Arbeit, sondern in der Regel freuen sich die betroffenen Eltern über solche Maßnahmen nicht. Dennoch können wir nicht verhindern, auf diese Maßnahmen zurückzugreifen, weil erstens die Schülerzahlen dynamisch sind, insgesamt steigen sie, und zwar im gesamten Osten Friedrichshains. Wir haben die baulichen Kapazitäten… eigentlich völlig ausgereizt, wir haben alle Schulstandorte in der Bezirksregion 8, also auf der Halbinsel Stralau, wir haben in der Corinthstraße, das wissen Sie, einen neuen Grundschulteil gebaut, einen 3-zügigen. Wir haben die Zille-Schule schon vor Jahren ausgebaut, erweitert… Die Modersohn-Grundschule hat eine Dachaufstockung, die Schule in der Scharnweberstraße… die haben wir sogar vom Liegendschaftsfond seinerzeit zurückgeholt bereits 2009. Und die Grundschule am Traveplatz, da haben wir jetzt in der Investitionsplanung eine Erweiterung am Standort Oder-/Ecke rtelstraße als Holzmodulbau angemeldet. Insofern… haben wir die Kapazitäten ausgeweitet, dennoch werden die in den nächsten Jahren nicht reichen, um alle Kinder rechnerisch zu versorgen, ohne räumlich in ein rechnerisches Defizit zu geraten. Das wird in den nächsten Jahren genauso sein, von daher kann ich es nicht ausschließen, dass sich solche schulorganisatorischen Maßnahmen nicht nur an dem Standort, sondern auch an anderen auch in den nächsten Jahren ergeben werden.

 

Zu Frage 5: Eine Umlenkung gemäß § 54 Abs. 3 Schulgesetz erfolgt unter Berücksichtigung altersangemessener Schulwege. Aus diesem Grunde sind diejenigen Schülerinnen und Schüler für die Umlenken vorgesehen, also für die eine Klasse, die umgelenkt werden soll, die räumlich die geringste Entfernung zur Zille-Grundschule aufweisen… also wo die Wohnung am dichtesten an der Zille-Grundschule dran gelegen ist. Und die Kinder, die bereits ein Geschwisterkind auf der Modersohn-Grundschule haben, blieben unberücksichtigt… also wer bereits ein Geschwisterkind hat an der Modersohn wird nicht von der Umlenkung betroffen sein. Vielen Dank.

 
 

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