Drucksache - DS/2070/V  

 
 
Betreff: Bauvorhaben am Markgrafendamm
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:B'90 Die GrünenB'90 Die Grünen
Verfasser:Schwarze, JulianSchwarze, Julian
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
BVV Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
28.04.2021 
Öffentliche Sitzung als Hybrid-Sitzung oder Video-/Telefonkonferenz der BVV Friedrichshain-Kreuzberg (BVV) schriftlich beantwortet     

Beschlussvorschlag

Ich frage das Bezirksamt:

 

  1. Welche aktuellen Neubauvorhaben sind dem Bezirksamt für den Markgrafendamm in Friedrichshain bekannt?

 

  1. r welche dieser Neubauvorhaben musste wann bereits Genehmigungen auf welcher baurechtlichen Grundlage erteilt werden?

 

  1. Welchen Einfluss hat die fragwürdige A100-Verlängerungsplanung auf die Beplan- und Bebaubarkeit der am Markgrafendamm gelegenen Grundscke?

 

 

Abt. Bauen, Planen und Facility Management

Bezirksstadtrat

 

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

  1. Welche aktuellen Neubauvorhaben sind dem Bezirksamt für den Markgrafendamm in Friedrichshain bekannt?

 

Markgrafendamm 4 Bauantrag aus 2020

Neubau eines Wohnhauses mit 44 Wohneinheiten, einer Gewerbeeinheit im EG und im Keller

Markgrafendamm 7-10 Baugenehmigung aus 2020

Errichtung eines Wohngebäudes

Markgrafendamm 11 Bauantrag aus 2020

Errichtung eines Gebäudes gewerbliche Vermietung Apartments/ Boardinghouse

Markgrafendamm 25C Baugenehmigung aus 2020

Neubau eines Lidl Marktes mit Außenanlagen (67 Stellplätze)

Markgrafendamm 34a Baugenehmigung aus 2020

Neubau eines Wohnhauses mit 45 Wohnungen

 

 

Weitere planungsrechtliche Beurteilungen in der Stadtplanung:

 

Laskerstraße 4-6 (angrenzend Markgrafendamm)

Derzeit werden städtebauliche Varianten für die Errichtung des inklusiven und ökologischen Bildungs- und Nachbarschaftscampus Lasker Wiese erarbeitet. Die Varianten stellen die Entwicklung von zwei- bis fünfgeschossigen Baukörpern dar. Geplant sind in erster Linie öffentliche und halböffentliche Nutzungen. Die Freiflächen sollen als Spiel- bzw. Grünflächen qualifiziert werden. (Arbeitsstand 14.10.2020)

 

Markgrafendamm 25

r das Grundstück Markgrafendamm 25 wird derzeit ein Vorhaben durch das beauftragte Architektenbüro ausgearbeitet. Dies erfolgt im Zusammenhang mit der Ausarbeitung eines Vorhabens in der Laskerstraße 1 durch das gleiche Architekturbüro. Beide Vorhaben sollen durch einen Bauträger entwickelt werden. Die Gebäude sollen vier Vollgeschosse sowie ein Staffelgeschoss erhalten. Es ist jeweils eine Büronutzung vorgesehen.

 

Markgrafendamm 25 c (Supermarkt)

Der bestehende Supermarkt auf dem o.g. Grundstück soll baulich erweitert werden.

 

 

 

 

  1. r welche dieser Neubauvorhaben musste wann bereits Genehmigungen auf welcher baurechtlichen Grundlage erteilt werden?

 

Die baurechtliche Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen ist die Bauordnung für Berlin. Das Jahr des Bauantrages bzw. der Genehmigung ist in der Beantwortung der Frage 1 hinterlegt.

 

 

  1. Welchen Einfluss hat die fragwürdige A100-Verlängerungsplanung auf die Beplan- und Bebaubarkeit der am Markgrafendamm gelegenen Grundstücke?

 

Die im östlichen Bereich des Markgrafendamms geplante Verlängerung der BAB 100 hatte im Ergebnis bisher keine Auswirkungen auf aktuelle Bauvorhaben. Die im aktuellen Fchennutzungsplan dargestellte Verlängerung der BAB 100 ist ein Vorhaben von dringendem Gesamtinteresse Berlins. Der Bezirk ist gemäß § 17 AGBauGB verpflichtet, die für das Bauwesen zuständige Senatsverwaltung im bauaufsichtlichen Verfahren innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Bauvorlagen zu unterrichten.

 

Auch wenn es einen Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan V-31 im Bereich der dargestellten Trasse für die Verlängerung der BAB 100 gibt, so sind die Vorhaben auf der Grundlage von § 34 BauGB zu beurteilen. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen war über diese Vorhaben informiert und hatte keine Verletzung des dringenden Gesamtinteresses geltend gemacht.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Florian Schmidt

 

 
 

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