Der Ausschuss für Sport
empfiehlt der BVV,
die BVV möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob und wie gemeinsam mit dem Landessportbund, dem Bezirkssportbund und den Vereinen im Bezirk ein Angebot geschaffen werden kann, bei dem Übungsleiter*innen auf Spielplätzen eingesetzt werden können.
Die Übungsleiter*innen sollen dabei als Ansprechpartner*innen vor Ort fungieren.
Sobald es nach der Corona-Eindämmungsverordnung wieder erlaubt ist, könnten die Übungsleiter*innen zudem freie Bewegungs- und Spieleangebote auf den Spielplätzen anbieten. Dabei sind, im Rahmen der geltenden Regelungen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Infektion zu vermeiden.
Die gemachten Erfahrungen sollen dafür verwendet werden, um solche Kooperationen auch nach der Pandemie-Zeit anbieten zu können.
Durch die Angebote soll auf den Spielplätzen keine Konkurrenz um den vorhandenen Platz entstehen. Sie sollen sich an die nutzenden Kinder auf dem Spielplatz richten.
Die Übungsleiter*innen sollen für die geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung gemäß der Übungsleiterpauschale erhalten.
Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird gebeten, gemeinsam mit dem Landessportbund, dem Bezirkssportbund und den Vereinen im Bezirk ein Angebot zu schaffen, bei dem Übungsleiter*innen auf Spielplätzen eingesetzt werden können.
Die Übungsleiter*innen sollen dabei als Ansprechpartner*innen vor Ort fungieren.
Sobald es nach der Corona-Eindämmungsverordnung wieder erlaubt ist, könnten die Übungsleiter*innen zudem freie Bewegungs- und Spieleangebote auf den Spielplätzen anbieten. Dabei sind, im Rahmen der geltenden Regelungen, geeignete Maßnahmen zu treffen, um eine Infektion zu vermeiden.
Die gemachten Erfahrungen sollen dafür verwendet werden, um solche Kooperationen auch nach der Pandemie-Zeit anbieten zu können.
Durch die Angebote soll auf den Spielplätzen keine Konkurrenz um den vorhandenen Platz entstehen. Sie sollen sich an die nutzenden Kinder auf dem Spielplatz richten.
Die Übungsleiter*innen sollen für die geleistete Arbeit eine Aufwandsentschädigung gemäß der Übungsleiterpauschale erhalten.
Der BVV ist bis zum 28.02.2021 zu berichten.