Drucksache - 1616/5
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Die BVV beschließt:
Die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, umgehend dafür Sorge zu tragen, dass Fußgänger und Anlieger den Bereich des Hohenzollerndammes zwischen der Fasanenstraße und der Düsseldorfer Straße wieder gefahrlos betreten und sich in diesem Bereich aufhalten können. Die Berliner Wasserbetriebe sind zu veranlassen, neben der Nutzung aller Ressourcen für eine möglichst kurze Bauphase zumindest für den Radverkehr durch Veränderung der Baustelleneinrichtung eine sichere Durchwegung auf dem Hohenzollerndamm zu ermöglichen. Der BVV ist bis zum 30. September 2020 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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