Die BVV beschließt:
die Drucksache ist durch Verwaltungshandeln erledigt.
Ursprungstext:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, die unterschiedlichen und adäquaten Maßnahmen für die unmittelbare Schulwegsicherheit in den Gutachten für jede Schule so schnell wie möglich umzusetzen. Der BVV ist dabei vorab eine Prioritätenliste für die Umsetzung umfangreicher baulicher Maßnahmen vorzulegen, die sich aus der Begutachtung der Schulwege ergibt. Vor der jeweiligen Umsetzung von umfangreichen baulichen Maßnahmen ist die jeweilige Schule und die BVV zu beteiligen.
Die notwendigen Mittel für die Umbauten bzw. für die Umsetzung der Maßnahmen sind haushaltsrechtlich im Bezirk und Senat zu untersetzen.
Der BVV ist erstmalig bis zum 31.12.2020 und ab dann halbjährig im zuständigen Ausschuss zu berichten.
Annegret Hansen
Bezirksverordnetenvorsteherin