Drucksache - 1786/5
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Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, bei Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung unter persönlicher Anwesenheit ihrer Mitglieder während der pandemiebedingten Kontakteinschränkungen, die eingereichten Einwohnerfragen schriftlich zu beantworten. Bei digitalen Sitzungen der Bezirksverordnetenversammlung werden die Einwohnerfragen mündlich beantwortet, sofern die Fragestellerin bzw. der Fragesteller in der öffentlichen Sitzung der BVV anwesend ist und der Zugang zur Sitzung uneingeschränkt möglich war.“
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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