Drucksache - 1460/5
Die BVV beschließt:
Die Drucksache wird abgelehnt.
Ursprungstext: Das Bezirksamt wird aufgefordert, die schriftliche Beantwortung von Einwohner*innenfragen gemäß § 47 (4) und (7) der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf auch bei Abwesenheit der Fragesteller*innen in der Einwohner*innenfragestunde sicherzustellen.
Weiterhin wird das Bezirksamt beauftragt, grundsätzlich jede Antwort – sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche – auf zulässige Einwohner*innenfragen auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) allen interessierten Bürger*innen zur Verfügung zu stellen.
Der § 47 (7) der Geschäftsordnung der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf ist wie folgt zu ändern:
Im Rahmen der Einwohnerfragestunde haben die Fragestellerin/der Fragesteller und die Fraktionen Anspruch auf eine schriftliche Beantwortung. Der Anspruch ist durch die Veröffentlichung des Manuskripts oder des Wortlauts der Beantwortung auf der Internetseite der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) erfüllt.
Der BVV ist bis zum 31.01.2021 zu berichten.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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