Drucksache - 1788/5
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1. Einwohnerfrage Jakob Zimmer Fuß- und Radverkehrsfreundliche Kreuzung Wilhelmsaue/Uhlandstraße in Wilmersdorf
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Dem Bezirksamt ist bekannt, dass in diesem Bereich aufgrund des hohen Parkdrucks immer wieder auch ordnungswidrig in den Übergangsbereichen für Fußgänger und Radfahrer geparkt wird. Der Bereich unterliegt daher nach Mitteilung der zuständigen Abteilung Bürgerdienste der regelmäßigen Bestreifung. Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kapazitäten und unter Berücksichtigung der sonstigen Aufgabenstellungen werden an derartigen Schwerpunkten für einen zeitlich begrenzten Zeitraum auch Schwerpunktkontrollen durchgeführt und entsprechende Maßnahmen getroffen. Derzeit werden jedoch prioritär die Überwachungsaufgaben nach den Corona-Rechtsverordnungen wahrgenommen.
Zu 2: Derzeit finden in der Uhlandstraße zwischen Berliner Straße und Aachener Straße Vermessungsarbeiten statt. Diese wurden von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, sowie dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf beauftragt. Sie dienen als Grundlage für die Machbarkeitsuntersuchung zur Umgestaltung der Uhlandstraße und sollen an die Machbarkeitsstudie im Rahmen des Lärmminderungsaktionsplans anknüpfen, die für den Straßenzug Berliner Straße/Grunewaldstraße erstellt wurde. Die Machbarkeitsuntersuchung dient der Möglichkeit auszuloten, welche Varianten einer Umgestaltung durchführbar sind. In jedem Fall wird dabei die Verbesserung der Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr Berücksichtigung finden. Ein Umbau könnte unter anderem der Wegfall von Fahrspuren, Verbreiterung der Rad- und Fußgängerwege und eine bessere Wegbeziehung über die Uhlandstraße zum Volkspark Wilmersdorf beinhalten.
Zu 3: Ja, das Bezirksamt hält im Regelfall eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in innerstädtischen Bereichen für angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
2. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg Grundstück Alt-Lietzow/Arcostraße
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
3. Einwohnerfrage Gabriele Liedtke Fahrradparkhaus
Sehr geehrte Damen und Herren, warum wird das dreigeschossige Fahrradparkhaus nicht neben dem Bahnhof Charlottenburg, dort wo bereits mind. 20 Fahrradbügel sind, gebaut? Warum soll er stattdessen auf einem öffentlichen Raum (auf dem Parkplatz, gegenüber Thoben) gebaut werden? Statt die Autos zu vertreiben und eine Freifläche zu zerstören, die bereits vor 70 Jahren bei der Stadtplanung mit Bedacht geplant wurde, sollte das Fahrradparkhaus sinnvollerweise direkt an den Bahnhof anschließen!
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Der Bedarf an Fahrradabstellplätzen ist auf dem Bahnhofsvorplatz nicht zu erfüllen. Das Bezirksamt hat sich auf Bitten der Abteilung Gesundheit und Soziales außerdem dazu entscheiden, in dem Gebäude den seit Jahren dringend benötigten Standort für den Träger Fixpunkt unterzubringen. Dadurch steigt der Flächenbedarf auf insgesamt rund 1800 qm an. Bei einer Grundfläche von 600 qm würde also ein dreistöckiges Gebäude benötigt. Auf dem Bahnhofsvorplatz ist weder eine 600 qm Grundfläche verfügbar, noch ist ein weiteres dreistöckiges Gebäude vorstellbar. Städtebaulich mag die in Aussicht genommene Parkplatzfläche vielleicht einem Leitbild der autogerechten Stadt der 50er Jahre entsprechen, mit modernen städtebaulichen Vorstellungen von attraktiven Stadtbild und nutzbaren Freiflächen ist die Fläche aber nicht vereinbar. Das geplante Gebäude kann hier erheblich zu einer Aufwertung des Umfeldes beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
4. Einwohnerfrage Stefan Woyde Planstellen für das Ordnungsamt
Beantwortung Herr BzStR Herz.
5. Einwohnerfrage Michael Roeder Wilhelmsaue 40
Sehr geehrte Frau Vorsteherin, sehr geehrter Herr Roeder,
zu der Einwohneranfrage teile ich Folgendes mit:
Zu 1: Für jedes Haushaltsjahr, d.h. in 2020 und 2021 sind im Kapitel 3100, Titel 52906, für die Gedenktafelkommission jeweils 5.000,- € eingestellt.
Zu 2: Der Titel 52906 im Kapitel 3100 wird von der Vorsitzenden der Gedenktafelkommission bewirtschaftet; über die vorgesehene Planung von Ausgaben in 2021 liegen dem Bezirksamt keine Angaben vor.
Bis zum 26.01.2021 wurden aus dem Titel keine Ausgaben getätigt.
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schmitt-Schmelz
6. Einwohnerfrage Anne Zetsche Reinigungsverträge für Schulen
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
7. Einwohnerfrage Joachim Neu Wochenmarkt Suarezstraße
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Zu 1: Beim Wochenmarkt Suarezstraße stehen in 2020 Einnahmen in Höhe von 4.950,-- € mehr als doppelt so hohe Ausgaben in Höhe von 10.464,92 gegenüber. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen lediglich Einnahme-Ausgaberechnungen für alle Wochenmärkte vor.
Weshalb der Fragesteller von wenig nachvollziehbaren Begründungen, wie Winterdienst und PKW-Abschleppkosten ausgeht, erschließt sich dem Bezirksamt nicht. Winterdienstkosten fallen an, egal wie kalt oder warm der Winter ist, da es sich um Saisonverträge handelt. Bei Abschleppkosten sind diejenigen Kosten berechnet, die anfallen, um die bisherige Marktfläche vor Beginn des Marktes von widerrechtlich dort parkenden Fahrzeugen zu befreien.
Die beiden letztgenannten Informationen hat der Fragesteller bereits am 15. Januar 2021 übermittelt bekommen.
Zu 2: Die Information der betreffenden Händler über die Aufgabe des Wochenmarktstandortes Suarezstraße erfolgte ohne größeren Zeitverzug, nachdem dieser Punkt in der Sitzung des zuständigen Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten am 10.12.2020 behandelt worden war. Zudem wurde den beiden Händlern nicht gekündigt, sondern es wurde mit einem Vorlauf von mehreren Wochen über die Aufgabe
eines Marktstandortes informiert. Den betroffenen Händlern sind zudem Alternativen auf anderen kommunalen Märkten im Bezirk angeboten worden, um ihre eigene Existenzsicherung auch weiter nahtlos zu ermöglichen.
Eine Information der Öffentlichkeit erfolgte am 7. Januar 2021 per Pressemitteilung, diese war zeitweise auch auf der Startseite der bezirklichen Internetseite verlinkt.
Zu 3: Inzwischen liegt ein Antrag eines privaten Wochenmarktbetreibers für den Standort vor, so dass sich eine Lösung für den weiteren Betrieb eines Wochenmarktes an diesem Standort abzeichnet, die derzeit einen nahtlosen Übergang vorsieht. Auch die beiden bisherigen Markthändler sind von der Genossenschaft, die bereits mehrere Märkte in Berlin wie bundesweit betreibt, schon angesprochen worden. Es ist geplant, dass diese beiden Händler auch weiterhin dort ihre Waren anbieten können. Sollte ein nahtloser Übergang nicht möglich sein, wird das Bezirksamt diese Zwischenzeit überbrücken.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
8. Einwohnerfrage Dr. Thomas Ellerbrock Schließung des Wochenmarktes Suarez- straße
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Zu 1: Beim Wochenmarkt Suarezstraße stehen in 2020 Einnahmen in Höhe von 4.950,-- € mehr als doppelt so hohe Ausgaben in Höhe von 10.464,92 gegenüber. Für die Jahre 2018 und 2019 liegen lediglich Einnahme-Ausgaberechnungen für alle Wochenmärkte vor.
Zu 2: Im Gesamtergebnis sind bei Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben für alle Wochenmärkte in den Jahren 2018, 2019 und 2020 jeweils aufgrund besonderer Umstände Defizite entstanden. So war in 2018 eine größere Steuernachzahlung für Gewinne aus vorhergehenden Jahren zu zahlen, in 2019 und 2020 schlugen die erhöhten Ausgaben für Kfz – Umsetzungen aufgrund des Ergebnisses einer Neuausschreibung negativ zu Buche und in 2020 zudem die erhöhten Kosten für den Sicherheitsdienst am Markt
Karl-August-Platz zur Gewährleistung eines Corona-konformen Betriebes sowie ausbleibende Standgebühren von Händlern, die corona-bedingt zeitweilig nicht handeln durften. Das Defizit betrug 2018: 34.739,82 €, 2019: 23.027,59 € und 2020: 47.162,17 €.
Zu 3: Da es hier um Interna des Betriebs gewerblicher Art „Kommunale Märkte Charlottenburg-Wilmersdorf“ ging, war die Behandlung im nicht-öffentlichen Sitzungsteil geboten.
Der Antrag auf einen nicht-öffentlichen Sitzungsteil wird vom Bezirksamt oder den Mitgliedern des Ausschusses ggf. einer Fraktion beantragt.
Die Niederschriften müssen zunächst von der/dem Vorsitzenden freigegeben und vom jeweiligen Ausschuss angenommen werden. Die Niederschrift der 43. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten wurde in der Sitzung am 24.11.2020 angenommen und die Niederschriften der 44. und 45. Sitzung am 26.01.2021. Die Veröffentlichung im Internet ist danach zeitnah erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
9. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg MUF Quedlinburger Straße 45
Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
10. Einwohnerfrage Michael Roeder Radfahrverbot im Schoelerpark
Nachdem im Laufe des Dezember 2020 die „Tulpenschilder“ an den drei Zugängen zum Schoelerpark erneuert und nunmehr mit dem ausdrücklichen Hinweis „Radfahren verboten“ versehen ist, stellt sich die Frage, in welcher Weise das Bezirksamt die Durchsetzung des (immer schon bestehenden) Verbots zukünftig im Interesse der Fußgänger sicherstellen wird?
Sehr geehrte Frau Bezirksverordnetenvorsteherin,
zu der Einwohneranfrage nimmt das Bezirksamt wie folgt Stellung:
Das Ordnungsamt wird, wie bisher schon regelmäßig auch, weiterhin in den Grünanlagen des Bezirks die Einhaltung der Bestimmungen des Grünanlagengesetzes überwachen. Im Rahmen der personellen Kapazitäten und unter Berücksichtigung der sonstigen Aufgabenstellungen werden dann auch im Bereich Volkspark Wilmersdorf / Schoelerpark entsprechende Kontrollen erfolgen.
Derzeit werden jedoch prioritär die Überwachungsaufgaben nach den Corona-Rechtsverordnungen wahrgenommen.
Mit freundlichen Grüßen
Arne Herz
11. Einwohnerfrage Joachim Neu Drogen-/Fahrradhaus am BHF Charlottenburg
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Die genauen Abmessungen des Baus stehen noch nicht fest. Es braucht zunächst einen Bebauungsplan, auf dessen Grundlage die Planungen für das Bauwerk erstellt werden. Die Machbarkeitsstudie geht von einem Flächenbedarf von 1.800m² aus.
Zu 2: Das Bebauungsplanverfahren ist das formale und rechtsgültige Verfahren für eine Beteiligung der Einwohnerschaft. In der Machbarkeitsstudie ging es darum, baurechtliche Fragen, technische Voraussetzungen und verwaltungsinterne Zuständigkeiten zu klären beziehungsweise die Hürden und offenen Fragestellungen zu identifizieren, die für die Umsetzung eines solchen Vorhabens zu klären sind. Dies umfasste keine Schritte die in irgendeiner Form im Dialog mit der Bürgerschaft zu klären wären.
Zu 3: Parallel laufen Planungen zur Neugestaltung des Hardenbergplatzes. In Bezug auf die räumliche Unterbringung des Trägers Fixpunkt hat sich das Bezirksamt seit nunmehr 8 Jahren intensiv um Standorte in der Nachbarschaft des Bahnhofs bemüht und bisher keine andere dauerhafte Lösung gefunden.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
12. Einwohnerfrage Hartmut Eschenburg Fahrradparkhaus mit integriertem Drogen- Konsumraum
Zur Beantwortung Herr BzStR Schruoffeneger.
13. Einwohnerfrage Michael Roeder Bürgersprechstunde
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,sehr geehrter Herr Roeder,
die o.g. Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1. bis 3
Abt. Pers: Der Bezirksbürgermeister – auch zuvor als Bezirksstadtrat – bietet regelmäßig eine Bürgersprechstunde an. Je nach Pandemieentwicklung hat die Bürgersprechstunde in Präsenz (P) oder per Telefon (T) wie folgt stattgefunden: 13.01.2020 (P), 30.03.2020 (T), 27.07.2020 (P), 07.09.2020 (P), 02.11.2020 (T), 14.12.2020 (T), 25.01.2021 (T). Unabhängig von den regelmäßig angebotenen Terminen werden im Einzelfall – je nach Erforderlichkeit - auch individuelle Termine vereinbart. Die nächste telefonische Bürgersprechstunde findet nach gegenwärtiger Planung am 22.03.2021 statt.
Abt. Bü: Der Bezirksstadtrat für Bürgerdienste, Wirtschafts- und Ordnungsangelegenheiten hat im August, September und Oktober 2020 gemeinsam mit dem Außendienst des Ordnungsamtes eine Bürgersprechstunde angeboten (Wilmersdorfer Straße, Wochenmarkt Fehrbelliner Platz, Wochenmarkt Preußenallee), danach erfolgte aufgrund der zweiten Welle der Pandemie keine Bürgersprechstunde mehr. Ansprechbar auf den üblichen Wegen ist er durchgängig.
Eine Risikoabwägung muss jeder für sich vornehmen. In den Büroräumen des Bezirksstadtrats erfolgen derzeit keine Besprechungen - weder intern noch extern. Die Überwachung der Vorgaben aus der Infektionsschutzverordnung ist derzeit einer der absoluten Schwerpunkte des Außendienstes des Ordnungsamtes, eine gemeinsame Bürgersprechstunde im Freien steht dem Ziel der Vermeidung von Kontakten entgegen und ist verboten.
Bürgerinnen und Bürger haben weiterhin die Möglichkeit, ihre Fragen postalisch, per E-Mail oder telefonisch zu stellen.
Abt. Stadt: Der Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt vereinbart mit interessierten anfragenden Bürgerinnen und Bürgern individuelle Termine für einen Austausch. Die größere Flexibilität wird als beiderseitiger Vorteil betrachtet. Durch die Pandemie finden darüber hinaus Termine vorzugsweise telefonisch statt.
Darüber hinaus sind nach Einschätzung des Bezirksstadtrats alle vermeidbaren physischen Kontakte von Personen zu reduzieren. Das Bezirksamt hat nicht umsonst den Zugang zu den Dienstgebäuden limitiert und das Präsenzpersonal entsprechend zurückgefahren und weitestgehend alle Dienstbesprechungen in Präsenz abgesagt, was die Arbeits- und Leistungsfähigkeit der Verwaltung stark beeinträchtigt. Darüber hinaus gilt die Mitteilung Nr. 13 / Dienstliche Anweisung grundsätzlich auch für Bezirksamtsmitglieder. In dieser Situation aktiv Externe in das Rathaus einzuladen, wäre nicht konsequent.
Abt. Soz: Die Bürgersprechstunden des Bezirksstadtrats für Soziales und Gesundheit finden grundsätzlich einmal im Monat in vorher ausgesuchten und abgestimmten Einrichtungen des Bezirks statt. Aufgrund der derzeitigen Situation werden die Sprechstunden im Amtszimmer des Bezirksstadtrates durchgeführt. Hierbei findet konsequent die jeweils gültige Dienstanweisung des Bezirksamtes Anwendung. Insbesondere als Bezirksstadtrat für Soziales sieht es Herr Wagner als zwingend erforderlich an, für die Bürger*innen des Bezirks ansprechbar und präsent zu sein. Die Durchführung der Bürgersprechstunde ist daher – besonders zu Coronazeiten – aus seiner Sicht sehr wichtig. Zur Durchführung der Sprechstunden ist zu sagen, dass diese grundsätzlich auf zwei Stunden terminiert werden. In diesen zwei Stunden werden dann sechs Termine á 20 Minuten in einem genau bezeichneten Zeitraum angeboten. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich dann telefonisch im Abteilungsbüro anmelden und einen Termin reservieren, der sowohl persönlich als auch telefonisch möglich ist. Mit dieser Regelung ist ausgeschlossen, dass ohne Termin vorgesprochen wird. Eine Bestätigung zum Zugang ins Rathaus, die dem Wachschutz vorzulegen ist, wird den Vorsprechenden dann per Mail zugesandt.
Abt. Jug: Die Möglichkeit für Bürgerinnen und Bürger, in direkten Kontakt mit der Abteilungsleitung für Anregungen, Probleme oder Beschwerden zu treten, besteht jeder Zeit und wird durchgängig genutzt. Das Instrument der beworbenen Bürgersprechstunde stellt hier nur ein Teilinstrument dar. Aus den Erfahrungen der Abteilung für Jugend, Familie, Bildung, Sport und Kultur entstehen die absolut überwiegende Zahl der Gesprächsanliegen von Bürgerinnen und Bürger ganzjährig und unabhängig von dem in der Einwohneranfrage beleuchteten Teilinstrument. Demnach findet auch weiterhin eine hohe Anzahl an Gesprächen statt. Das Teilinstrument der beworbenen Bürgersprechstunde sollte in den Planungen 2020 wieder stärker fokussiert werden. Aus den bekannten aktuellen Umständen war dies aufgrund der Pandemieentwickung nicht umsetzbar.
Mit freundlichen Grüßen
Naumann
14. Einwohnerfrage Joachim Neu Verkehrsberuhigung im Kiez Stutti-West
Sehr geehrte Frau Vorsteherin,
die Einwohnerfrage beantwortet das Bezirksamt wie folgt:
Zu 1: Nein, hier werden Genehmigungen für Baustelleneinrichtungen mit notwendigen regulären verkehrlichen Maßnahmen vermischt. Beim zeitlich befristeten Baustellen sind verkehrliche Zusatzbelastungen in den Nachbarstrassen regelmäßig hinzunehmen, während bei dauerhaften verkehrlichen Maßnahmen in Verlagerung von Belastungen in andere Wohnstraßen in der Regel nicht zielführend sein kann.
Zu 2: Ja, eine solche Maßnahme wäre theoretisch denkbar, wenn es eine ähnlich aktive Bürgerschaft gäbe, die mit eigenen Konzepten und Aktivitäten zum Gelingen eines solchen Modells beitragen würde.
Zu 3: Das Bezirksamt ist bereit, auch in diesem Jahr solche Vorhaben zu unterstützen.
Mit freundlichen Grüßen
Schruoffeneger
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