Drucksache - 1830/5
Die BVV beschließt:
Das Bezirksamt wird aufgefordert, mit dem Senat Gespräche zur Finanzierung und ggf. notwendige Zuschüsse für den Ankauf des Wohnhauses Seelingstraße 29 aufzunehmen, um das kommunale Vorkaufsrecht zugunsten eines landeseigenen Wohnungsunternehmens oder einer Genossenschaft auszuüben. Dazu soll das Bezirksamt Gespräche mit landeseigenen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften zu führen, vor allem mit denen, die vor Ort bereits Wohnungsbestände haben.
Sollte der Käufer den Vorkauf durch Unterzeichnung einer Abwendungsvereinbarung abwenden wollen, ist die Sozialverträglichkeit der Vereinbarungen durch Übernahme der Muster-Abwendungsvereinbarung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen sicherzustellen. Insbesondere soll ein Umwandlungsverbot von Miet- in Eigentumswohnungen für die Dauer von mindestens 20 Jahren festgeschrieben werden.
Der zuständige BVV-Ausschuss ist laufend über den Stand des Verfahrens zu unterrichten. Bei Abschluss einer Abwendungsvereinbarung soll das Bezirksamt auf die Information der Mieter*innen in der Seelingstraße 29 über deren Inhalt hinwirken.
Annegret Hansen Bezirksverordnetenvorsteherin
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